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Bankräuber kommen auch nicht mehr in den Knast, wenn sie selbst schon einmal bestohlen wurden.
Flüchtling, der Opfer von rechter Gewalt wurde = Bankräuber, der ins Gefängnis muss
Verstehe ich dich da richtig?
Hab den Artikel jetzt noch nicht gelesen, aber deine Aussage finde ich nicht gut. Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?
Nun ist die Abschiebung von Ausländern auszusetzen, wenn sie Opfer rechter Gewalt sind. Das trifft auch für Ausländer zu, die Zeuge solcher Taten werden – und Staatsanwaltschaften und Strafgerichte die Anwesenheit für Zeugenaussagen als „sachgerecht“ erachten. Konkret geht es bei rechten Gewaltstraftaten um Körperverletzung, Tötungsdelikte, Brand- und Sprengstoffanschläge, auch um Raub, Erpressung, Landesfriedensbruch und Sexualdelikte. Für das Bleiberecht „muss der Straftat ein gewisses Gewicht zukommen“, heißt es im Erlass. Es müsse ein dringender Verdacht vorliegen. Bis zum Abschluss von Ermittlungs- und Strafverfahren sei die Abschiebung auszusetzen.

Opfern rechter Gewalt soll auch unabhängig „von den Bedürfnissen eines Strafverfahrens“ ein Bleiberecht gewährt werden. Es gehe um Wiedergutmachung, den Opfern solle bei schweren Folgen der Taten Schutz angeboten werden. Darüber hinaus habe das Land „ein erhebliches öffentliches Interesse daran, den mutmaßlichen Tätern der Gewalttat zu verdeutlichen, dass ihrem Opfer durch eine Verfestigung des Aufenthalts Gerechtigkeit widerfährt und das Gegenteil dessen erreicht wird, was die Täter beabsichtigten“, heißt es. Wenn der Betroffene seine „Opferrolle selbst gewählt“ oder verursacht hat, soll der Aufenthalt nicht verlängert werden. „Sein Verhalten darf für die Gewalttat nicht mitursächlich gewesen sein“, heißt es im Erlass. Zudem darf er selbst keine Straftaten begangen haben.
Also ja, ich finde das gut.
 
Selbst wenn nicht, finde ich die Gleichsetzung von ausreisepflichtigen Flüchtlingen mit Bankräubern ekelhaft.
Es ging ihm wohl eher darum aufzuzeigen, dass die Einhaltung eines Gesetzes (wie zb. die Ausreise nach abgelehntem Asylbescheid oder eben die Haftstrafe nach einem Banküberfall) nicht durch selbst erfahrenen Gesetzesbruch hinfällig.

Artikel lesen hätte geholfen.
Es wird bis nach dem Strafverfahren "ausgesetzt".

Nur Leute die erhebliche Schäden davongetragen haben und nicht selbst Straffällig geworden sind " können" unter Umständen bleiben.

:?

Opfern rechter Gewalt soll auch unabhängig „von den Bedürfnissen eines Strafverfahrens“ ein Bleiberecht gewährt werden. Es gehe um Wiedergutmachung, den Opfern solle bei schweren Folgen der Taten Schutz angeboten werden.

Deine Aussage les ich da nicht raus.
 
Es ging ihm wohl eher darum aufzuzeigen, dass die Einhaltung eines Gesetzes (wie zb. die Ausreise nach abgelehntem Asylbescheid oder eben die Haftstrafe nach einem Banküberfall) nicht durch selbst erfahrenen Gesetzesbruch hinfällig.
Wird es ja auch nicht und den Vergleich finde ich trotzdem widerwärtig.
Keine Ahnung, warum der soviel Zuspruch erfährt.
Ich kann ja meine Intention ausdrücken, aber so? Menschenfeindlicher Bullshit ist das.

Ständig wird nach mehr Opferschutz gerufen und es interessieren sich ja alle angeblich nur für die Täter.
Dann wird effektiv für ganz spezifische Opfer eine Möglichkeit geschaffen und es passt wieder nicht.
Und für mich ist jeder Schritt gegen Rechts ist ein guter Schritt, nicht umsonst hat die Regierung in Brandenburg das durchgesetzt
 
Ich finde es auch ekelhaft, wenn abgelehnte Asylbewerber hier schwere Straftaten begehen, weil nicht abgeschoben wird oder werden kann. Ich verstehe den Sinn des Textes nicht. Was ist daran jetzt neu? Wo war da der Bedarf? Ist es denn immer notwendig, z.b. nach jeder Tat eines Aslybewerber die Keule gegen Rechts zu schwingen (Nicht das es falsch wäre, aber man muss nicht auf etwas hinweißen, was erstmal nicht stattfindet) anstatt mal den Opfern (oder deren Familien) schutz und hilfe zukommen zu lassen?
http://www.spiegel.de/politik/deuts...-erhalten-keine-entschaedigung-a-1127328.html

Dagegen Polen:
http://www.spiegel.de/panorama/ansc...hied-von-getoetetem-lkw-fahrer-a-1128055.html
 
Liest du auch mehr als die Überschriften?

Zugleich wies auch das BMAS auf den "Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen" des Vereins für Verkehrsopferhilfe (konkrete Hilfe hier) und auf den Härtefonds für Opfer terroristischer Straftaten hin, der vom Bundesamt für Justiz (konkrete Hilfe hier) in Bonn verwaltet wird. Zudem habe das Land Berlin den Verletzten und Angehörigen der Opfer seine Trauma-Ambulanzen zur Verfügung gestellt, dies sei eine Einrichtung der Opferentschädigung nach dem OEG. "Hier bekommen die Betroffenen schnell psychologische Beratung und Betreuung", heißt es in der Mail aus dem BMAS.

Die Opfer erhalten Hilfe und Entschädigung, nur nicht über das Opferentschädigungsgesetz, sondern über andere Töpfe und unbürokratisch vom Bundesland.

Natürlich kann man drüber reden, ob das OEG erweitert werden sollte. Aber imo ist es auch verständlich, dass man beim Verfassen des Gesetzes nicht an Anschläge mit einem LKW gedacht hat. Und ebenso verständlich ist, dass so ein Gesetz abschließende Listen enthält, wann jemand anspruchsberechtigt ist.

und was "dagegen Polen" bedeuten soll, erschließt sich mir auch nicht. Natürlich herrscht Anteilnahme - genau wie bei uns für die Opfer. Und seine Witwe hat aus privaten Spenden Geld bekommen. Die Solidarität der Bevölkerung ist auch bei uns immer hoch und es wird viel gespendet - wobei ich in dem Fall keine Ahnung hab, ob da überhaupt irgendein Spendenkonto existiert.
 
Hab den Artikel jetzt noch nicht gelesen, aber deine Aussage finde ich nicht gut. Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?
rechte straftaten werden schwieriger zu verfolgen, wenn opfer und zeugen nicht mehr im land sind. mit dieser lösung hat man (ganz abgesehen vom deutlichen signal an rechte) die möglichkeit, rechte straftäter auch dingfest zu machen.
 
Ich finde es auch ekelhaft, wenn abgelehnte Asylbewerber hier schwere Straftaten begehen, weil nicht abgeschoben wird oder werden kann. Ich verstehe den Sinn des Textes nicht. Was ist daran jetzt neu? Wo war da der Bedarf? Ist es denn immer notwendig, z.b. nach jeder Tat eines Aslybewerber die Keule gegen Rechts zu schwingen (Nicht das es falsch wäre, aber man muss nicht auf etwas hinweißen, was erstmal nicht stattfindet) anstatt mal den Opfern (oder deren Familien) schutz und hilfe zukommen zu lassen?
http://www.spiegel.de/politik/deuts...-erhalten-keine-entschaedigung-a-1127328.html

Dagegen Polen:
http://www.spiegel.de/panorama/ansc...hied-von-getoetetem-lkw-fahrer-a-1128055.html
ich kann gar nicht zum ausdruck bringen, auf wievielen ebenen, dein post "scheiße" ist. das fängt damit an, dass opfer rechter gewalt direkt in verbindung gebracht werden zu ausreisepflichtigenm straftätern. mal im ernst: merkst du selber nicht, wie banane das ist?
das geht dann weiter darüber, dass du scheinbar schutz deutscher opfer durchaus befürwortest wohingegen schutz ausreisepflichtiger opfer deiner meinung nach anscheinend nicht notwendig ist...
das muss einem doch selber auffallen!?!
 
Moment, also steht in dem Text nicht, dass abgelehnte Asylwerber aufgrund einer spezifisch erfahrenen Straftat ein Bleiberecht erhalten obwohl dieses unter den bisherigen Umständen nicht gewährt werden würde?
nein. in dem text steht, dass die abschiebung AUFEGSCHOBEN wird. die bekommen deshalb kein dauerhaftes bleiberecht.
es gibt 2 gründe, warum die abschiebung aufgeschoben wird:
1. strafverfolgung der rechten täter. wenn der zeuge oder das opfer nicht mehr im land ist, wird die strafverfolgung praktisch unmöglich
2. schwere folgen der tat. dies verstehe ich so, dass jemand der körperliche folgen einer rechten straftat gegen sich zu tragen hat, in deutschland gesunden kann und erst DANACH abgeschoben wird.
 
Moment, also steht in dem Text nicht, dass abgelehnte Asylwerber aufgrund einer spezifisch erfahrenen Straftat ein Bleiberecht erhalten obwohl dieses unter den bisherigen Umständen nicht gewährt werden würde?
Doch, ich bezog das auf die, die nur Zeugen solch einer Straftat waren, die bis zum Ende eines Verfahrens eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um ein Verfahren ordentlich abzuschließen.
Das direkte Opfer rechter Gewalt bekommt eine Aufenthaltsgenehmigung (weiterhin aber ein Kann und kein Muss, ist ja auch an die Schwere der erlittenen Tat gekoppelt und dass das Opfer selbst keinerlei Straftaten begangen hat).

Wie lang diese zählt oder nur aufgeschoben ist, weiß ich aber nicht.
 
Es ging ihm wohl eher darum aufzuzeigen, dass die Einhaltung eines Gesetzes (wie zb. die Ausreise nach abgelehntem Asylbescheid oder eben die Haftstrafe nach einem Banküberfall) nicht durch selbst erfahrenen Gesetzesbruch hinfällig.



:?



Deine Aussage les ich da nicht raus.

Du hast es doch selbst zitiert aber eben nicht alles.

Wenn der Betroffene seine „Opferrolle selbst gewählt“ oder verursacht hat, soll der Aufenthalt nicht verlängert werden. „Sein Verhalten darf für die Gewalttat nicht mitursächlich gewesen sein“, heißt es im Erlass. Zudem darf er selbst keine Straftaten begangen haben.

Bei einer Gewalttat entsteht doch ein "erheblicher Schaden". Sei es körperlich, seelisch oder anderweitig.
 
Flüchtling, der Opfer von rechter Gewalt wurde = Bankräuber, der ins Gefängnis muss
Verstehe ich dich da richtig?


Also ja, ich finde das gut.
Also könnten jetzt, rein theoretisch, sich abgelehnte Flüchtlinge in die nähe von "rechten" begeben, diese unter umständen etwas provozieren bis es zu Handgreiflichkeiten kommt, dieses dann von der Polizei aufnehmen lassen, und schon steigt die Chance auf Bleiberecht, wie gesagt, rein theoretisch.
 
Also könnten jetzt, rein theoretisch, sich abgelehnte Flüchtlinge in die nähe von "rechten" begeben, diese unter umständen etwas provozieren bis es zu Handgreiflichkeiten kommt, dieses dann von der Polizei aufnehmen lassen, und schon steigt die Chance auf Bleiberecht, wie gesagt, rein theoretisch.
Ich glaube, dass für Nazis die bloße Anwesenheit und das Aussehen von Flüchtlingen schon Provokation genug ist.

Ansonsten: :fp:
 
Also könnten jetzt, rein theoretisch, sich abgelehnte Flüchtlinge in die nähe von "rechten" begeben, diese unter umständen etwas provozieren bis es zu Handgreiflichkeiten kommt, dieses dann von der Polizei aufnehmen lassen, und schon steigt die Chance auf Bleiberecht, wie gesagt, rein theoretisch.

Eben nicht steht auch im Text.
Unter Umständen KÖNNTE man dies für sich ausnutzen.
Ist aber beim Steuerrecht, Straftaten von deutschen etc auch so.

Ich kann als einer der 21% mit Migrationshintergrund (ja, ich gehöre zu den 21% da mein Vater Franzose ist und hierhin gezogen ist) genauso Systeme zu meinem persönlichen Vorteil ausnutzen.

Bei einer Schlägerei kann ich es rein in der Theorie ebenfalls so aussehen lassen als wäre die andere Person der Aggressor gewesen.

Ich halte die aber kompetent genug bei ein paar blauen Flecken das Bleiberecht nicht erheblich zu verlängern. So viel sollte man dem Staat dann doch noch zutrauen.
 
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