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Gast
Flüchtling, der Opfer von rechter Gewalt wurde = Bankräuber, der ins Gefängnis mussBankräuber kommen auch nicht mehr in den Knast, wenn sie selbst schon einmal bestohlen wurden.
Verstehe ich dich da richtig?
Hab den Artikel jetzt noch nicht gelesen, aber deine Aussage finde ich nicht gut. Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?
Also ja, ich finde das gut.Nun ist die Abschiebung von Ausländern auszusetzen, wenn sie Opfer rechter Gewalt sind. Das trifft auch für Ausländer zu, die Zeuge solcher Taten werden – und Staatsanwaltschaften und Strafgerichte die Anwesenheit für Zeugenaussagen als „sachgerecht“ erachten. Konkret geht es bei rechten Gewaltstraftaten um Körperverletzung, Tötungsdelikte, Brand- und Sprengstoffanschläge, auch um Raub, Erpressung, Landesfriedensbruch und Sexualdelikte. Für das Bleiberecht „muss der Straftat ein gewisses Gewicht zukommen“, heißt es im Erlass. Es müsse ein dringender Verdacht vorliegen. Bis zum Abschluss von Ermittlungs- und Strafverfahren sei die Abschiebung auszusetzen.
Opfern rechter Gewalt soll auch unabhängig „von den Bedürfnissen eines Strafverfahrens“ ein Bleiberecht gewährt werden. Es gehe um Wiedergutmachung, den Opfern solle bei schweren Folgen der Taten Schutz angeboten werden. Darüber hinaus habe das Land „ein erhebliches öffentliches Interesse daran, den mutmaßlichen Tätern der Gewalttat zu verdeutlichen, dass ihrem Opfer durch eine Verfestigung des Aufenthalts Gerechtigkeit widerfährt und das Gegenteil dessen erreicht wird, was die Täter beabsichtigten“, heißt es. Wenn der Betroffene seine „Opferrolle selbst gewählt“ oder verursacht hat, soll der Aufenthalt nicht verlängert werden. „Sein Verhalten darf für die Gewalttat nicht mitursächlich gewesen sein“, heißt es im Erlass. Zudem darf er selbst keine Straftaten begangen haben.

