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Mal kurz eine Zwischenfrag da ichs dunkel im Hinterkopf habe:

Wurde hier nicht mal gesagt, dass straffällige Asylwerber ab einem gewissen Strafmaß automatisch abgeschobene werden? In den letzten Monaten hat man jedoch von einigen Verurteilungen bei krassen Straftaten wie Vergewaltigungen gehört. Wie geht das zusammen?

Mir ist schon klar, dass in DE/AUT begangene Straftaten auch hier verhandelt und verurteilt werden. Und ich seh auch die Problematik bei der ganzen Sache. Aber ich kann mich eben erinnern, dass hier gesagt wurde massiv straffällige Asylwerber werden abgeschoben. Oder passiert das nach der Verbüßung der Strafe? @Cale @CandleWaltz @Osa-chan ... Input?
Ich verstehe deine Frage nicht ganz.

Straffällig gewordene Ausländer haben hier ihre Verhandlung und auch die Strafe zu verbüßen, erst dann erfolgt eine Abschiebung.
Meines Wissens nach erfolgt eine Abschiebung (so gut wie) immer bei einer Verurteilung zu mindestens 3 Jahren Haft.
Vorher ist das ein Kann, aber kein Muss. Es müssen Interessen abgewogen werden (zwischen dem "Ausweisungsinteresse" des Staates und dem "Bleibeinteresse" des Betroffenen).

Immer mit dem Hintergrund, dass eine Abschiebung auch nicht möglich ist. Ein Syrer wird auch nach der Verbüßung einer längeren Haftstrafe nicht abgeschoben (sollte sich die Situation in Syrien dann immer noch so gestalten).
 
Ich verstehe deine Frage nicht ganz.

Straffällig gewordene Ausländer haben hier ihre Verhandlung und auch die Strafe zu verbüßen, erst dann erfolgt eine Abschiebung.
Meines Wissens nach erfolgt eine Abschiebung (so gut wie) immer bei einer Verurteilung zu mindestens 3 Jahren Haft.
Vorher ist das ein Kann, aber kein Muss. Es müssen Interessen abgewogen werden ("Ausweisungsinteresse" des Staates und dem "Bleibeinteresse" des Betroffenen).

Immer mit dem Hintergrund, dass eine Abschiebung möglich ist. Ein Syrer wird auch nach der Verbüßung einer längeren Haftstrafe nicht abgeschoben (sollte sich die Situation in Syrien dann immer noch so gestalten).

Ich meine, dass im Asylpaket 2 immer die Rede von Ausweisen und nicht Abschieben war. Würde nachschauen, aber muss gleich weg.
 
der passiert das nach der Verbüßung der Strafe? @Cale @CandleWaltz @Osa-chan ... Input?

Viel zu tun. Ich mache es mir mal so einfach und zitiere die offizielle Stellungnahme der dt. Bundesregierung:

Was passiert, wenn Asylbewerber straffällig werden?
Jede Straftat wird von deutschen Behörden verfolgt. Polizei und Justiz machen dabei keine Unterschiede bei Tatverdächtigen bzw. Tätern. Das garantiert unser Grundgesetz. Denn niemand darf wegen seiner Abstammung, seiner Sprache, oder seines Glaubens benachteiligt oder bevorzugt werden.

Das Bundeskriminalamt hat gemeinsam mit den Polizeien der Länder eine Lageübersicht erstellt. Die Zahlen zeigen, dass der Großteil der Asylbewerber und Flüchtlinge keine Straftaten begeht. Sie suchen vielmehr in Deutschland Schutz und Frieden.

Werden Asylbewerber straffällig, können sie ausgewiesen werden. Wie die Behörden entscheiden, hängt von der Straftat und der Strafe ab. Grundsätzlich werden Asylbewerber ausgewiesen, wenn sie zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt wurde oder Ausländer eingeschleust haben. Bei Drogendelikten oder Landfriedensbruchs reicht schon eine Haftzeit von zwei Jahren. Die Behörden können aber auch aus anderen Gründen entscheiden, dass ein Asylbewerber das Land verlassen muss.

Ausländische Straftäter können nun leichter ausgewiesen werden. Sie müssen das Land verlassen, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden - unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Das gilt bei Straftaten gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Angriffen auf Polizisten. Auch Seriendiebstähle oder Raub können zur Ausweisung führen.

Grundsätzlich gilt: Wer straffällig wird und nicht ausgewiesen werden kann, muss die Strafe in Deutschland absitzen. Auch nach der Haft können straffällige Ausländer ausgewiesen werden, wenn sie eine Gefahr für die Allgemeinheit sind.
https://www.bundesregierung.de/Cont...chtlinge-wissen/480-Gesetze-Vorschriften.html
 
Ich meine, dass im Asylpaket 2 immer die Rede von Ausweisen und nicht Abschieben war. Würde nachschauen, aber muss gleich weg.
Sehr gut möglich, eine Ausweisung ist ja nur, salopp gesagt, die nette Aufforderung, das Land zu verlassen und nicht wieder einzureisen.
Eine Abschiebung kann die Folge daraus sein.

In dieser Thematik bin ich allerdings auch nicht allzu firm
 
Danke für die Antworten. Das heißt der entsprechende Fall wird hier verhandelt und bei einer Verurteilung ab dem entsprechenden Strarahmen wird abgeschoben/ausgewiesen? Und der Verurteilte tritt die Strafe in DE/AUT nicht an?

Das liest man eben bei der Berichterstattung, kommt mir vor, nie. Da ist dann die Rede von Verurteilung dem Strafrahmen und es liest sich dann immer so, dass der Verurteilte die Strafe auch antreten muss. Dass eine Abschiebung in speziellen Fällen nicht möglich ist, ist mir schon klar, mir gehts eher um die Fälle in denen sie eben ohne "PRobleme" möglich wäre.
 
Danke für die Antworten. Das heißt der entsprechende Fall wird hier verhandelt und bei einer Verurteilung ab dem entsprechenden Strarahmen wird abgeschoben/ausgewiesen? Und der Verurteilte tritt die Strafe in DE/AUT nicht an?

Das liest man eben bei der Berichterstattung, kommt mir vor, nie. Da ist dann die Rede von Verurteilung dem Strafrahmen und es liest sich dann immer so, dass der Verurteilte die Strafe auch antreten muss. Dass eine Abschiebung in speziellen Fällen nicht möglich ist, ist mir schon klar, mir gehts eher um die Fälle in denen sie eben ohne "PRobleme" möglich wäre.
Doch, der Verurteilte tritt die Strafe in dem Land an, in dem diese begangen wurde (es gibt vereinzelt aber Überstellungsabkommen, bei dem der Verurteilte die Strafe im Heimatland antreten kann).
Erst dann erfolgt eine Ausweisung/Abschiebung.
 
Ah ok, das wollt ich wissen. Danke.
Edit: und ich nehm an, dass der etwaig laufende Asylantrag sofort eingestellt wird, oder?
 
Ah ok, das wollt ich wissen. Danke.
Edit: und ich nehm an, dass der etwaig laufende Asylantrag sofort eingestellt wird, oder?
Kommt immer darauf an, seitdem das Asylpaket II in Kraft ist (März 2016) kann jede Straftat zu einer Ausweisung (ergo dem Verlust des Aufenthaltsrechts und somit ein Erlischen Asylantrags) führen.

Es obliegt aber weiterhin dem Ausweisungsinteresse vs. dem Bleibeinteresse.
 
Einzelfälle...
Warum gab es aber in Ungarn oder in Polen z.B. noch keinen Migranten,der mit nem 40-Tonner durch die Menschenmengen gerauscht ist,oder seine Frau auf der Strasse angezündet hat,oder seine Frau vor den Augen des Kindes am Seil hinter dem Auto durch die Strassen gezogen hat?Warum gabs da kein Würzburg,Ansbach oder Hannover?

Weil dort schon rassistische, faschisstische, frauenverachtende Arschlöcher an der Macht sind die Angst und Hass propagieren und die Terroristen ihr Ziel damit erreicht haben. Sobald in Deutschland die AfD die Regierung stellt werden sie auch hier damit aufhören und zuschauen wie wir uns in Europa nach 70 Jahren Frieden gegenseitig fertig machen, den Sozialstaat abschaffen und unsere Werte [zum dritten mal in knapp 100 Jahren] vergessen weil wir Angst vor dem Fremden haben. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann werden die Einwohner da ja auch alle Rassisten,Faschisten und menschenverachtende Arschlöcher sein.Angst zu haben ist übrigens ein Grundinstinkt,der das Überleben sichern soll.Ich glaube,daß die Einwohner in diesen Staaten grade dankbar sind dafür,nicht Terrorismus und Islamismus Tür und Angel geöffnet zu haben.
Die AfD wird nicht die Regierung stellen,und die Angst,die du hier grade selber verkörperst,ist genauso unhaltbar wie die,die du unterstellen willst.:)
 
@Keulenmuck

Du hast einen einzigen Link gepostet und der bezieht sich auf Flüchtlinge in Dax-Unternehmen ...

Ich rede von Quellen zu deinen ganzen wilden Behauptungen!
Den kannst du auch ruhig auf alle Unternehmen anwenden,glaub mir.Beim DAX gings mir nur darum,daß es grade die Manager von diesen waren,die am Anfang Feuer und Flamme waren und dann leider voll auf die Fresse gefallen sind...frag mal bei Mercedes Tzetsche nach,der hat noch am lautesten gerufen.Und selbst bei uns sind nur 54 untergekommen,da weiß ich auch noch,wie alle am Anfang die Hände gerieben haben.
Ausserdem ist da noch ein Link zu irgendeiner völlig aus der Luft gegriffenen Behauptung von mir,hab aber mittlerweile die Übersicht verloren:fp:

EDIT: Danke Hollyone
 
Stimmt. Und früher war dazu auch noch alles besser.

Oh, wait.

World-as-100-people-2-centuries-1.png

https://ourworldindata.org/a-histor...nditions-in-5-charts/#why-do-we-not-know-this
 
Genau,Leute,damit ist auch alles gesagt,Leute,haben wir den Rechtsradikalen wieder an den Pranger gestellt mit unserer moralisch einwandfreien Überlegenheit,und der einzigen Meinung,die wir akzeptieren,nämlich nur unsere.Alle Rechts,ausser ich,Leute (auf dem Marktplatz mit ner Bimmel rumklingel).
Muss jetzt los,wieder mit Opa die alte Uniform polieren,die wollt ich heute Abend noch aufm Feldberg um Mitternacht anziehen,und dann wird feierlich die 1. Strophe der Nationalhymne gesungen.Hat einer meine 12-Loch-Docs mit den weissen Schnürsenkeln gesehen?
Juuten Rutsch euch allen trotzdem,und auf ein erfolgreiches 2017:headbang:
 
Genau,Leute,damit ist auch alles gesagt,Leute,haben wir den Rechtsradikalen wieder an den Pranger gestellt mit unserer moralisch einwandfreien Überlegenheit,und der einzigen Meinung,die wir akzeptieren,nämlich nur unsere.Alle Rechts,ausser ich,Leute (auf dem Marktplatz mit ner Bimmel rumklingel).
Muss jetzt los,wieder mit Opa die alte Uniform polieren,die wollt ich heute Abend noch aufm Feldberg um Mitternacht anziehen,und dann wird feierlich die 1. Strophe der Nationalhymne gesungen.Hat einer meine 12-Loch-Docs mit den weissen Schnürsenkeln gesehen?
Juuten Rutsch euch allen trotzdem,und auf ein erfolgreiches 2017:headbang:

Die Opferrolle ist stark in dir!
 
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