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Gast
Ich verstehe deine Frage nicht ganz.Mal kurz eine Zwischenfrag da ichs dunkel im Hinterkopf habe:
Wurde hier nicht mal gesagt, dass straffällige Asylwerber ab einem gewissen Strafmaß automatisch abgeschobene werden? In den letzten Monaten hat man jedoch von einigen Verurteilungen bei krassen Straftaten wie Vergewaltigungen gehört. Wie geht das zusammen?
Mir ist schon klar, dass in DE/AUT begangene Straftaten auch hier verhandelt und verurteilt werden. Und ich seh auch die Problematik bei der ganzen Sache. Aber ich kann mich eben erinnern, dass hier gesagt wurde massiv straffällige Asylwerber werden abgeschoben. Oder passiert das nach der Verbüßung der Strafe? @Cale @CandleWaltz @Osa-chan ... Input?
Straffällig gewordene Ausländer haben hier ihre Verhandlung und auch die Strafe zu verbüßen, erst dann erfolgt eine Abschiebung.
Meines Wissens nach erfolgt eine Abschiebung (so gut wie) immer bei einer Verurteilung zu mindestens 3 Jahren Haft.
Vorher ist das ein Kann, aber kein Muss. Es müssen Interessen abgewogen werden (zwischen dem "Ausweisungsinteresse" des Staates und dem "Bleibeinteresse" des Betroffenen).
Immer mit dem Hintergrund, dass eine Abschiebung auch nicht möglich ist. Ein Syrer wird auch nach der Verbüßung einer längeren Haftstrafe nicht abgeschoben (sollte sich die Situation in Syrien dann immer noch so gestalten).
