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Schweiz: Offene Fragen im Verhältnis zur EU

Die Ablehnung einer Massenzuwanderung in die Schweiz könnte weitreichende Folgen für das Verhältnis der Eidgenossen zur EU haben

Mit hauchdünner Mehrheit haben die Schweizer am Sonntag Beschränkungen der Einwanderung in das Land beschlossen. In einer Volksabstimmung sprachen sich 50,3 Prozent der Wähler für die Initiative "Gegen Masseneinwanderung" der rechtskonservativen und EU-feindlichen Schweizerischen Volkspartei (SVP) aus. Sie sieht jährliche Höchstzahlen und Kontingente für die Zuwanderung von Ausländern vor. Wenn in den kommenden drei Jahren in den Neuverhandlungen zur Personenfreizügigkeit kein Ergebnis mit der EU erzielt werden kann, wären theoretisch sechs weitere bilaterale Punkte in Gefahr.

Die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Volksabstimmung...


Wie viele Ausländer leben zur Zeit in der Schweiz und woher kommen sie?

In den vergangenen fünf Jahren kamen jeweils knapp 80.000 Menschen aus dem Ausland in die Schweiz, 70 Prozent davon aus der EU. Inzwischen hat die Alpenrepublik bei rund acht Millionen Einwohnern einen Ausländeranteil von 23,5 Prozent (1,9 Millionen).

Dem Bundesamt für Migration zufolge lebten im vergangenen Jahr 291.000 Italiener und fast ebenso viele Deutsche (284.000) in der Eidgenossenschaft. Portugal (237.000) und Frankreich (etwa 104.000) folgen auf den Plätzen drei und vier. Umgekehrt leben 430.000 Schweizer in EU-Staaten.


Wen wird das Abstimmungsergebnis vor allem betreffen?

Treffen wird die Vorlage, die innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden muss, vor allem EU-Bürger. Sie können im Rahmen eines Freizügigkeitsabkommens seit rund zehn Jahren problemlos in das Nicht-EU-Land Schweiz ziehen, wenn sie einen Arbeitsplatz haben. Das soll nun beschränkt werden.


Welche Übereinkunft mit der EU ist von der Volksabstimmung unmittelbar betroffen?

Die geforderten Veränderung betreffen das Abkommen über die Freizügigkeit, das 1999 ausverhandelt und im Mai 2000 durch einen Volksentscheid angenommen wurde. Durch das Abkommen erhielten EU-Bürger das Recht, Arbeitsplatz und Wohnsitz innerhalb der Schweiz frei zu wählen, sofern sie über einen Arbeitsvertrag verfügen, selbstständig sind oder ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung haben.

Nach der Ablehnung des Beitritts zum Europäischen Wirtschaftsraum folgten die Eidgenossen ab 1992 in fünf Volksabstimmungen der Regierung und ihren Wirtschaftsführern. Sie verabschiedeten neben der Personenfreizügigkeit weitere Verträge, die der Schweiz wirtschaftliche Vorteile brachten, die sonst kein anderes Land außerhalb der EU genießt.



Hat eine Verletzung oder Aufkündigung des Abkommens über Personenfreizügigkeit Auswirkungen auf andere Verträge mit der EU?

Das Abkommen ist Teil eines Vertragspaketes (Bilaterale Verträge I) mit der Europäischen Union, das neben Freizügigkeit auch die Bereiche Verkehr, Landwirtschaft, Forschung und öffentliche Ausschreibungender betrifft.

Bilaterale Verträge I im Detail:
Sollte das Abkommen über die Freizügigkeit gekündigt werden, könnten durch die sogenannte "Guillotineklausel" alle Bilateral I-Verträge innerhalb von sechs Monaten automatisch gekündigt werden. Durch diese Klausel sollte ein Rosinenpicken der Schweiz verhindert werden.

In einer offiziellen Erklärung teilte die Kommission mit, der Volksentscheid verletze das "Prinzip des freien Personenverkehrs", die EU werde "die Folgen dieser Initiative für die Gesamtbeziehungen zwischen der Union und der Schweiz analysieren". Die Personen-Freizügigkeit ist ein Kernelement des EU-Binnenmarktes. Trotzdem reagierte man zunächst zurückhaltend. Man wolle abwarten, wie der Schweizer Bundesrat auf das Abstimmungsergebnis reagiert und wie er es gesetzlich umsetzt. Ob die EU an den anderen Teilen des Vertragspaketes festhält, wenn ein Abkommen nicht mehr gilt, ist offen. Die EU-Kommission bedauerte die Einführung "mengenmäßiger Beschränkungen der Einwanderung" als Verletzung des Prinzips des freien Personenverkehrs. Neuverhandlungen kann man sich jedoch nicht vorstellen: "Wir verhandeln nicht über die Freiheiten", erklärte ein Kommissionssprecher der NZZ. "Das Freizügigkeitsabkommen gilt entweder absolut oder gar nicht."

Nicht betroffen von der gesamten Causa und den sieben in "Bilaterale I" zusammengefassten Punkten sind Schengen und die Zinsbesteuerungs-Richtlinie.


Bedeutet die Volksabstimmung, dass die Einwanderungsquote sinken muss?

Nein. Im Abstimmungstext werden keine konkreten Zahlen für die Quote genannt. Möglich ist, dass diese Quoten so hoch sind, dass die EU dies akzeptiert. Der Volksentscheid fordert nur, dass die Zahl der Bewilligungen durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt werden soll. Diese Höchstzahlen sollen auf die "gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer" ausgerichtet werden.


Was bedeutet der Volksentscheid für Unternehmen in der Schweiz?

Für die Schweizer Wirtschaft bedeutet der Volksentscheid in erster Linie Unsicherheit. Unsicherheit sei für die Wirtschaft schlimmer als schlechte Nachrichten, sagte der Präsident des Schweizer Arbeitgeberverbands, Valentin Vogt, im Schweizer Fernsehen. Die stark exportorientierte Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie fürchtet nach Angaben vom Sonntagabend beträchtliche Nachteile im Handel mit der EU. Die Politik müsse alles daran setzen, das die Verträge mit der EU intakt blieben.

Die Bilateral I-Verträge sichern der Schweizer Wirtschaft freien Zugang zum EU-Markt. Dieser Zugang zum riesigen EU-Markt für Schweizer Firmen sowie die Zuwanderung von Fachkräften aus der EU gelten als Hauptfaktoren für den Wirtschaftsboom in der Schweiz. (stb, derStandard.at, 10.2.2014)

http://derstandard.at/1389859856492/Schweiz-Offene-Fragen-im-Verhaeltnis-zur-EU
 
Okay, dann reflektiere mich mal bitte, Du bist Da sicher näher dran als ich. Die Volksabstimmung ist bindend und verfassungsändernd umzusetzen, obwohl sie nur eine einfache Mehrheit benötigt und vorher nur vom Parlament auf zwingendes Völkerrecht geprüft wird? Richtig oder falsch? Alles andere kann beschlossen und verkündet werden, ohne daß es auf weitere Hürden stößt?
Um die Begriffe mal richtig einzuordnen. Die Volksabstimmung entspringt einer vorangegangenen Volksinitiative. Das Initiativrecht selbst besteht auf Bundes-, Kantons- und Kommunalebene. Das sind also drei unterschiedliche Arten von Initiativen. Das Thema ist aber äusserst komplex und ich sehe es auch nicht ein, den genauen Ablauf nun akribisch zu beschreiben und wiederzugeben, nachdem offensichtlich bereits ein endgültiges Urteil gefällt worden ist. Ich bediene mich also existierenden Texten (wiki) – der Bundesrat und die Bundesversammlung können übrigens jeweils jederzeit parallel einen Gegenvorschlag unterbreiten.
  • Vorprüfung: Vor Beginn der Unterschriftensammlung für eine eidgenössische Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung ist der Bundeskanzlei zunächst der Initiativtext zur Vorprüfung zu unterbreiten. Diese überprüft, ob der Titel die gesetzlichen Anforderungen erfüllt (nicht irreführend, werbend oder verwechselbar), ist für die Übersetzung des Textes beziehungsweise den Abgleich der Sprachversionen zuständig und kontrolliert die Zusammensetzung des Initiativkomitees, welches aus 7–27 Stimmberechtigten bestehen muss. Zuletzt wird die Unterschriftenliste auf Vollständigkeit (unter anderem Titel und Wortlaut der Initiative, Hinweis auf strafrechtliche Bestimmungen, vorbehaltlose Rückzugsklausel, Datum der Veröffentlichung im Bundesblatt) verifiziert.
  • Unterschriftensammlung: Mit der Publikation im Bundesblatt beginnt die Sammelfrist von 18 Monaten zu laufen, in welcher 100'000 gültige Unterschriften gesammelt werden müssen. Während früher für diese Zwecke oft vor Urnenlokalen gesammelt wurde, ist diese Methode mit der Einführung der brieflichen Abstimmung in den Hintergrund getreten. Viele Komitees veranstalten heute deshalb regelmässige Sammelaktionen auf belebten Strassen und Plätzen oder verteilen die Unterschriftenliste per Postversand.
  • Stimmrechtsbescheinigung: Die Unterschriftenlisten sind innerhalb der Sammelfrist den entsprechenden Wohngemeinden zuzustellen, welche das Stimmrecht der Unterzeichnenden überprüfen und gegebenenfalls bescheinigen. Da beispielsweise Unterschriften von zwischenzeitlich Weggezogenen oder Verstorbenen nicht bescheinigt werden, werden die Stimmrechtsbescheinigungen zumeist fortlaufend eingeholt.
  • Einreichung und Zustandekommen: Die Unterschriftslisten müssen abschliessend rechtzeitig, gesamthaft und getrennt nach Kantonen bei der Bundeskanzlei im Bundeshaus eingereicht werden. Diese stellt sodann fest, ob die erforderliche Zahl von 100 000 gültigen Unterschriften erreicht und die Volksinitiative somit formell zustande gekommen ist.
  • Bundesrätliche Beratung: Eine formell zustande gekommene Volksinitiative wird innerhalb eines Jahres vom Bundesrat beraten. Wird zur Initiative ein Gegenentwurf vorgeschlagen, so kann er die Behandlungfrist auf eineinhalb Jahre verlängern. Die Beratungen der Exekutive münden schliesslich in der bundesrätlichen Botschaft zur entsprechenden Volksinitiative. Diese befasst sich zunächst stets mit der Gültigkeit der Initiative, also den Erfordernissen der Einheit der Form, der Einheit der Materie sowie der Vereinbarkeit mit den zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts. Als ungeschriebene Voraussetzung ist auch die faktische Durchführbarkeit der Initiative anerkannt. Weiter werden die Auswirkungen, hauptsächlich rechtlicher Natur, bei Annahme der Initiative beleuchtet; zuweilen werden internationale Rechtsvergleiche herangezogen. Die Botschaft wendet sich an die beiden parlamentarischen Kammern und empfiehlt schlussendlich die Zustimmung oder Ablehnung der Initiative. Diese Empfehlung, wie auch die Gültigkeitsfrage, haben indessen lediglich beratenden Charakter – die Entscheidungsgewalt obliegt der nun ins Spiel kommenden Legislative.
  • Parlamentarische Beratungen: Die Volksinitiative wird als dann innerhalb von zweieinhalb Jahren ab Einreichung vom Parlament, also National- und Ständerat, beraten. Wird zur Initiative ein Gegenentwurf vorgeschlagen, so können die beiden Räte ihre Behandlungfrist auf dreieinhalb Jahre verlängern. (Falls sich ein indirekter Gegenentwurf in der Differenzbereinigung befindet, kann eine zweite Fristverlängerung um ein weiteres Jahr beschlossen werden.) Nachdem die Gültigkeitsfrage geklärt und praktisch immer positiv beantwortet wurde, sollen die beiden Kammern, übereinstimmend, zu einem der folgenden Entscheiden gelangen:
    • Zustimmung zur Initiative ohne Gegenentwurf
    • Ablehnung zur Initiative ohne Gegenentwurf
    • Ablehnung zur Initiative mit indirektem Gegenentwurf (Gesetzesvorlage)
    • Zustimmung zur Initiative mit direktem Gegenentwurf (Verfassungsentwurf, in der Stichfrage zu bevorzugen)
    • Ablehnung zur Initiative mit direktem Gegenentwurf (Verfassungsentwurf, in der Stichfrage zu bevorzugen)
  • Volksabstimmung: Sobald der parlamentarische Beschluss vorliegt, nach der Schlussabstimmung der beiden Räte, ordnet der Bundesrat den Abstimmungstermin an. Dieser kann nicht später als zehn Monate danach festgesetzt werden. Damit eine Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung angenommen ist, muss sie ein doppeltes Mehr erreichen: die Mehrheit aller gültigen Stimmen (so genanntes Volksmehr) und gleichzeitig eine Mehrheit der gültigen Stimmen in einer Mehrheit der Kantone (so genanntes Ständemehr).
Wie viele von denen, die jetzt abgestimmt haben, haben sich über die Kündbarkeit der bilateralen Verträge mit der EU Gedanken gemacht? Und wie viele haben wirklich verstanden, wie weit diese reichen und was für Folgen die Aufkündigung der Verträge hat? Ich behaupte mal, nur eine Minderheit. Volksabstimmungen gerne, aber bitte nicht über der Gemeindeebene hinaus. Darüber sind die Verhältnisse idR zu kompliziert oder nicht durch Ja/Nein zu bewerten, als daß man sie Laien überlassen sollte.
Im Vorfeld einer Volksinitiative wird von allen Seiten enorme Informationsfluss geboten und praktiziert. Das beschränkt sich nicht nur ein bestimmtes mediales Medium, sondern kreuz sämtliche Informationsquellen schweizerischen Publikationen. Als Deutscher ist das manchmal auch relativ schwer nachzuvollziehen, wenn einem die genauen Abläufe weder bewusst noch geläufig sind und es ist natürlich einfach, sich ein Urteil über etwas zu bilden, dass einem zugegebenermaßen vllt auch nicht vollumfänglich bekannt ist.

Gibts Richtlinien wie hoch die Wahlbeteiligung sein muss, um bestimmte Dinge überhaupt fordern zu können?
Bundesebene 100'000 gültige Unterschriften innert 18 Monaten.
Kantonsebene abhängig von der jeweiligen kantonalen Verfassung.
Kommunalebene abhängig von der jeweiligen Gemeinde (~3'000 Unterschriften).

Das Problem ist, dass weite Teile der Bevölkerung dumm sind, sich ihre Meinung aus der BILD holen und selbst einfachste Sachverhalte nicht kapieren (können, weil die nötige Ahnung fehlt). Und diese Menschen dürfen dann über wirklich wichtige Dinge ihres Landes entscheiden...
Siehe Antwort an Cale. So funktioniert nun einmal eine halbdirekte Demokratie. Mit Sicherheit gibt es immer einen Teil, der nicht das nötige Verständnis und Wissen aufbringen kann, mit absoluter Voraussicht seine Stimme abgeben zu können. Es wird auch Niemand gezwungen, seine Stimme abzugeben. Es gibt aber mit Sicherheit auch einen großen Teil, der dies kann. Die Stimmbeteiligung ist auch nicht immer so hoch, wie bei der vergangenen Abstimmung.

Wenn das Volk entscheiden darf ist die Gefahr von Polemik und Angstschürerei viel grösser.
Die Vergangenheit hat eindrücklich bewiesen, dass ein solches System entgegen vieler Kritiker hervorragend funktionieren und ein Land und sein Volk davon profilieren kann und auch aus ihrer Sicht äusserst pragmatische Entscheidungen trifft.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@wil Danke für die Erläuterungen. Bei uns ist zumindest die Verfassung deutlich schwerer zu ändern, als ein Bundesgesetz. Das ist quasi (gewollt) zementiert. Deswegen wäre es beu und mit einem Bundesgesetz nicht so tragisch, wie eine Verfassungsänderung. Ich weiß aber nicht, wie das in der Schweiz ist.

Zu der Politikerintelligenz und Volkesschläue, ich will das ja gar nicht auf Politiker->schlau Volk->doof reduzieren. Das wäre falsch und auch völlig vermessen. Ich habe nur die Erfahrung gemacht, daß bei Volksentscheiden (so viele gibt es hier ja zum Glück nicht) sich die Wähler nicht wirklich mit dem Thema auseindergesetz haben, sofern es sie nicht direkt und unmittelbar betraf. Sie haben sich aus der regen Auswahl ein einzeiliges, möglichst signifikantes Argument rausgepickt, dem sie zustimmen konnten und bei dem sie nicht groß weiter drüber nachdenken mussten. Letztendlich pures Desinteresse, gepaart mit der Vermeidung von Denkaufwand. Wenn ich mir vorstelle, daß sowas bei wirklich wichtigen Dingen passiert, ggf. sogar noch von Leuten, die es nicht wirklich betrifft, bin ich froh, daß es sowas hier nicht gibt.
 
Gibt es eine Mindestwahlbeteiligung?

Nein gibt es nicht, aber was es noch gibt: Die Vorlage muss nicht nur von einer Mehrheit der Gesamtbevölkerung, sondern auch von der Mehrheit der Stände, d.h. der Mehrheit der Kantone, angenommen werden (auch nicht ganz unerheblich...).
 
@flexx Danke. Also so, wie ich das geschrieben haben, nur mit dem doppelten Mehr?

Im Vorfeld einer Volksinitiative wird von allen Seiten enorme Informationsfluss geboten und praktiziert. Das beschränkt sich nicht nur ein bestimmtes mediales Medium, sondern kreuz sämtliche Informationsquellen schweizerischen Publikationen. Als Deutscher ist das manchmal auch relativ schwer nachzuvollziehen, wenn einem die genauen Abläufe weder bewusst noch geläufig sind und es ist natürlich einfach, sich ein Urteil über etwas zu bilden, dass einem zugegebenermaßen vllt auch nicht vollumfänglich bekannt ist.

Und glaubst Du, daß sich die Mehrheit durch diese Informationsflut über die Konsequenzen mit der EU bewußt war? Das würde allerdings einen ganz anderes Licht auf die Entscheidung werfen.
 
@wil Danke für die Erläuterungen. Bei uns ist zumindest die Verfassung deutlich schwerer zu ändern, als ein Bundesgesetz. Das ist quasi (gewollt) zementiert. Deswegen wäre es beu und mit einem Bundesgesetz nicht so tragisch, wie eine Verfassungsänderung. Ich weiß aber nicht, wie das in der Schweiz ist.

Zu der Politikerintelligenz und Volkesschläue, ich will das ja gar nicht auf Politiker->schlau Volk->doof reduzieren. Das wäre falsch und auch völlig vermessen. Ich habe nur die Erfahrung gemacht, daß bei Volksentscheiden (so viele gibt es hier ja zum Glück nicht) sich die Wähler nicht wirklich mit dem Thema auseindergesetz haben, sofern es sie nicht direkt und unmittelbar betraf. Sie haben sich aus der regen Auswahl ein einzeiliges, möglichst signifikantes Argument rausgepickt, dem sie zustimmen konnten und bei dem sie nicht groß weiter drüber nachdenken mussten. Letztendlich pures Desinteresse, gepaart mit der Vermeidung von Denkaufwand. Wenn ich mir vorstelle, daß sowas bei wirklich wichtigen Dingen passiert, ggf. sogar noch von Leuten, die es nicht wirklich betrifft, bin ich froh, daß es sowas hier nicht gibt.

Da hast du wohl recht. Aber ein schlauer Entscheid muss sich ja erst in der Gesamtheit ergeben. Wenn da ein paar Millionen abstimmen gehen, wird es fürs Endergebnis egal sein, wenn jeweils ein bestimmter Prozentsatz an Vollpfosten unreflektiert oder aus falschen (unwahren) Gründen A oder B stimmt. Wer wirklich desinteressiert ist, geht wohl gar nicht abstimmen. Zudem glaube ich, dass das Interesse in der Schweiz grösser ist als andernorts, einfach weil die Abstimmungen zu unserem Demokratieverständnis gehören und immer wieder über mehr oder weniger wichtiges abgestimmt wird. An den Abstimmungstagen kommen ja nicht immer nur die presseträchtigen grossen nationalen Themen an die Urne, sondern auch kantonale und kommunale... Man beschäftigt sich stetig damit und das fördert eben imo auch das politische Verständnis/Interesse.
 
Und glaubst Du, daß sich die Mehrheit durch diese Informationsflut über die Konsequenzen mit der EU bewußt war? Das würde allerdings einen ganz anderes Licht auf die Entscheidung werfen.
Aber von welchen Konsequenzen sprichst du da denn? Bisher sind noch keine bekannt und das Ausmaß bzw. deren Umfang lässt sich kaum faktisch festhalten. Mögliche Szenarien wurden aber weitestgehend kommuniziert.
 
Aber von welchen Konsequenzen sprichst du da denn? Bisher sind noch keine bekannt und das Ausmaß bzw. deren Umfang lässt sich kaum faktisch festhalten. Mögliche Szenarien wurden aber weitestgehend kommuniziert.

Ein Fall der gesamten Bilaterale Verträge I, durch die Guillotineklausel (Kündigung aller anderen Verträge binnen 6 Monate, bei Kündigung eines Vertrages), welche eben genau eine Rosinenpickerei verhindern soll.


Bilaterale Verträge I ->
 
Wie gesagt, mögliche Szenarien wurden kommuniziert. Edit: Noch einmal fürs Protokoll, ich habe dagegen gestimmt.
 
Es wird auf alle Fälle "spannend" zu beobachten sein, wie sich das nun entwickelt und wie das Echo ausfallen wird. Das Ergebnis war auf alle Fälle auch eine schallende Ohrfeige an die derzeitige Landesregierung. Und der totale Untergang wurde uns bereits im Jahr 1992 prophezeit. Wo wir heute stehen, wissen wir alle. Übrigens noch ein interessanter Kommentar aus der Stadt, die klar dagegen war: http://bazonline.ch/schweiz/standard/Anmerkungen-zu-einem-Erdbeben/story/13690660
 
Untergang für die Schweiz ists natürlich noch lange keiner, aber wenn die EU genug Arsch in der Hose hat um sich auf die Klausel zu berufen (und es keine Neuverhandlungen geben wird, wie man bereits Stimmen dazu hörte), dann wäre das mit Sicherheit ein herber Schlag für einige Wirtschaftszweige der Schweiz. Wie sich das insgesamt auswirken wird...weiß derzeit wohl keiner.
 
@flexx Danke. Also so, wie ich das geschrieben haben, nur mit dem doppelten Mehr?



Und glaubst Du, daß sich die Mehrheit durch diese Informationsflut über die Konsequenzen mit der EU bewußt war? Das würde allerdings einen ganz anderes Licht auf die Entscheidung werfen.

Die meisten waren sich schon bewusst, dass man sich damit zur Personenfreizügigkeit in Widerspruch stellt und man damit die Billateralen I gefährdet. Bedenken, wie sie z.B. Zhadow geschildert hat, sind aber allgegenwärtig und beschäftigen viele tagein tagaus - und das in aller Regel auch ohne fremdenfeindliche Hintergedanken: Auch ich komme aus einem Dorf (als ich geboren wurde [o.k., das ist lange her :oops:] ca. 6'000 Einwohner, heute gegen die 9'000), das in den letzten paar Jahren um die 1'000 (!) Wohnungen gebaut hat - sonstige Infrastruktur (ÖV, Strassen, Schulhäuser etc.)? Fehlanzeige. Der karg vorhandene Boden wird von A bis Z zugepflastert, in Städten wie Zug oder Zürich kann sich ein normal verdienender Schweizer kaum mehr eine Wohnung leisten (ich kenne Leute, die mussten von Zug weg, obwohl sie dort aufgewachsen sind, einfach weils zu teuer wurde), in den ÖV gibt es kaum freie Plätze mehr etc.. Ich kann die Anliegen der Initianten schon verstehen (auch wenn ich sie nicht unterstütze), viele schätzen einfach die Gefahr bei Neuverhandlungen mit der EU/bzw. einer Aufkündigung der Bilateralen I kleiner als das Risiko, wenn es so weitergeht.
 
Untergang für die Schweiz ists natürlich noch lange keiner, aber wenn die EU genug Arsch in der Hose hat um sich auf die Klausel zu berufen, dann wäre das mit Sicherheit ein herber Schlag für einige Wirtschaftszweige der Schweiz.
Die EU wickelt immerhin auch 8% ihrer Warenexporte und 6% ihrer Importe mit der Schweiz ab. Damit ist die Schweiz neben Russland, China und den USA der viertwichtigste (inkl. Handel mit Dienstleistungen sogar der drittwichtigste) Wirtschaftspartner.
 
Die EU wickelt immerhin auch 8% ihrer Warenexporte und 6% ihrer Importe mit der Schweiz ab. Damit ist die Schweiz neben Russland, China und den USA der viertwichtigste (inkl. Handel mit Dienstleistungen sogar der drittwichtigste) Wirtschaftspartner.

Bei ihr spielt aber halt auch noch das Problem mit, dass wenn man nun Rosinenpickerei zulässt ein Präzedenzfall entsteht, den andere Staaten ebenso aufgreifen könnten und das wäre imo noch sehr viel problematischer, als ein Fall der Verträge die man mit der Schweiz traf.
 
... viele schätzen einfach die Gefahr bei Neuverhandlungen mit der EU/bzw. einer Aufkündigung der Bilateralen I kleiner als das Risiko, wenn es so weitergeht.

Da bin ich ja mal gespannt, ich denke, da irren sie sich. Die Wirkung eines Zugeständnisses innerhalb der EU wäre fatal, auch im Hinblick auf die Abstimmungen in Großbritannien und auf anderen die EU-Skeptiker. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Brüssel das Risiko eingeht und da einen Präzedenfall, bzw., ein Vorbild schafft. Die Schweiz ist zwar wichtig für die EU, aber lange nicht so wichtig wie GB und auch nicht so wichtig, wie sich die Schweiz da fühlt.
 
Bei ihr spielt aber halt auch noch das Problem mit, dass wenn man nun Rosinenpickerei zulässt ein Präzedenzfall entsteht, den andere Staaten ebenso aufgreifen könnten und das wäre imo noch sehr viel problematischer, als ein Fall der Verträge die man mit der Schweiz traf.

Dies ist der einzige Grund weshalb nun solche scharfen Kommentare aus Brüssel kommen. Immerhin gibt es diese Diskussionen in anderen Ländern selbst Deutschland wie z.Bsp. Rumänen ob diese Sozialleistungen beziehen dürfen obschon sie noch nicht einbezahlt haben usw. Die nächsten Jahre werden sehr spannend.
 
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