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Notebook auf USA-Reise kaufen (1 Betrachter)

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Morgen,

Ich fahre im August für drei Wochen in die USA und würde mir dort gern ein Notebook zulegen dank dem günstigen Euro-Dollar Kurs. Nun wollte ich erstmal fragen wie es mit dem Freibetrag aussieht...

Der ist ja soweit ich weiß 530 Euro und wir sind vier Personen. Kann ich den Betrag vom Notebook einfach von dem vierfachen Freibetrag abziehen oder kann man einen Gegenstand nur auf eine Person umrechnen?

Ins Auge gefasst hab ich vorerst dieses Notebook: Toshiba Satellite P300-25V

Was gibt es alles für Läden in USA die einem Media Markt in Deutschland etwa gleich kommen?
Ich würde mich nämlich gerne vorab auf deren Websites informieren, was da der $ Preis ist und welche Laptops die im Bestand haben.

Danke schon mal
Mrwhite
 
freibetrag sind 430€ und splitten geht nur wenn die ware auch teilbar ist. da ein notebook nicht teilbar ist musst du es voll versteuern wenn es über 430€ liegt.
 
Zwischen 430€ und (lasst mich nicht lügen) 900€ +19% MWST darüber MWST + Zollgebühr (die richtet sich nach art der eingeführten ware)
 
- Der Freibetrag liegt bei 430,00 €
- Bei Waren von max. 700,00 €, werden (bis auf wenige Ausnahmen) Abgaben in Höhe von 17,50 % erhoben

Steht aber auch alles auf www.zoll.de :dhoch:
 
In Bezug auf die Pauschalverzollung ist die Zoll-FAQ irreführend, das ist nämlich eine Kann-, keine Muss-Regelung.

Bei einem Notebook müsste man allerdings schon reichlich dämlich sein, wenn man die geltend machen würde, da es laut TARIC-Code 8471300000 bei der Einfuhr aus den USA zollfrei ist. Es fällt also "nur" die Einfuhrumsatzsteuer von 19% an.
 
John Doe schrieb:
In Bezug auf die Pauschalverzollung ist die Zoll-FAQ irreführend, das ist nämlich eine Kann-, keine Muss-Regelung.

Bei einem Notebook müsste man allerdings schon reichlich dämlich sein, wenn man die geltend machen würde, da es laut TARIC-Code 8471300000 bei der Einfuhr aus den USA zollfrei ist. Es fällt also "nur" die Einfuhrumsatzsteuer von 19% an.

Hmm gibts dann eine Möglichkeit das ich in Amerika dann ohne Tax bezahle, weil ich ja in Deutschland Steuer zahle?
 
Du kannst die nachträglich zurückfordern, wenn du die Steuern hier bezahlt hast.

Inwiefern das der Praxis entspricht kann ich dir allerdings nicht sagen, ich hab noch von niemandem gehört, der sein Geld zurückbekommen hat.
 
Mrwhite schrieb:
Hmm gibts dann eine Möglichkeit das ich in Amerika dann ohne Tax bezahle, weil ich ja in Deutschland Steuer zahle?

Theoretisch schon, dafür braucht man aber ein State Sales Tax Exemption Certificate, das man meines Wissens bis jetzt nur in Louisiana bekommt.




eMKay schrieb:
Du kannst die nachträglich zurückfordern, wenn du die Steuern hier bezahlt hast.

Das stimmt nicht. Gut, fordern kann man viel, bekommen wird man aber nix, solange es sich dabei nicht um gewerblichen Warenverkehr innerhalb der EU handelt... und davon ist hier wohl eher nicht auszugehen.
 
Ich hatte das mal auf der Zoll Homepage gelesen.

Wie gesagt, ich kenne niemanden, der Geld bekommen hätte, aber ich war doch sicher das gelesen zu haben. Es wäre ja auch nicht rechtens zweimal MwSt zu bezahlen.
 
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