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GEMA Recht

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Frequenzberater

elektrischer Freudenspender
Kennt sich damit jemand aus?

Ich hab im Hinterkopf dass sämtliche Musikstücke die vor mindestens 20 Jahren entstanden sind, nicht mehr dem GEMA recht unterliegen und somit frei benutzt werden dürfen, oder?
 
Nein, das ist falsch. Dann wären Titel von den Beatles oder Elvis ja schon längst Gema Frei und das ist nicht so. Erst wenn der Komponist oder der der letzte Rechteihaber vor mehr als 70 Jahren gestorben ist.

Beim Beispiel Elvis wäre das im Moment sein Enkel Benjamin, der Sohn von Elvis´ Tochter Lisa Marie, aber der ist erst 17 also wird der noch sehr lange die Verwertungsrechte an den Liedern von Opa Elvis haben. Und wenn der wieder Kinder hat oder die Lizenzen weiter verkauft geht das Spiel noch lange so weiter.
 
Die 70 Jahre beziehen sich auf das Todesdatum des Urhebers, also den konkreten Komponisten/Autor , nicht etwaige Rechtehalter. Das Copyright ist allerdings etwas anderes als das deutsche Urheberrecht, kann sein, dass es da anders ist. Jedenfalls gibt es von Rechteverwaltern immer wieder Bemühungen, die Zeit bis zum Erlischen des Urheberrechts zu verlängern. Bushido weiss das alles sicher genauer.

Übrigens (!) das gilt für Notentexte/Schriften, ob das auch für Interpretationen, i.e. Audio-Aufnahmen, gilt, wage ich zu bezweifeln.
 
Mir gehts eigentlich nur um ne Melodie. Um konkret zu werden das Haupthema dieses genialen Stückes hier:

[vid]http://www.youtube.com/watch?v=pY-rPDwzM9M[/vid]
 
Naja, denk doch nur mal an die Kids, die Harry-Potter Fan-Fiction auf ihren Internetz Seiten veröffenticht haben - völlig ohne kommerzielle hintergedanken. Oder Lyrics etc.
 
Thrillhouse schrieb:
Naja, denk doch nur mal an die Kids, die Harry-Potter Fan-Fiction auf ihren Internetz Seiten veröffenticht haben - völlig ohne kommerzielle hintergedanken. Oder Lyrics etc.

Ja, aber das geht glaube ich eher in die Richtung Parodie - zumindest rechtlich. Das ist wieder etwas anderes.
 
Also die Gema ist sehr dahinter die Rechte zu prüfen, wenn die das bemerken dass kein Recht der Vermarktung vorlag, gibts richtig ärger. Zumindest wenn er mit seinem neuen Produkt Geld macht. Die Gema ist wie die GEZ, nicht vergessen. Das sind Geldeintreiber die davon leben, Geld einzurtreiben und Leute verklagt, die Gema Titel benutzen, deswegen gibts ja die Gema auch weil die sich für den Künstler einsetzt.


Man kann Gema Titel aber auch kaufen, gibt verschiedene Staffelungen, kommt drauf an für was der Titel benutzt wird. Das kann bei 50€ anfangen, kann bei 5000€ auf 1 Jahr begrenzt sein, kommt auf die Auswertung an und welcher Titel es ist. Der im Video sieht billig aus aber es kommt drauf an für welches Produkt es gedacht ist und wo das Produkt ausgestrahlt wird.
 
Thrillhouse schrieb:
Naja, denk doch nur mal an die Kids, die Harry-Potter Fan-Fiction auf ihren Internetz Seiten veröffenticht haben - völlig ohne kommerzielle hintergedanken. Oder Lyrics etc.

Sind ja auch genug Fanseiten abgemahnt oder geschlossen worden deswegen vor einigen Jahren. Oder vor 2 oder 3 Jahren die sache mit den ganzen Lyrics Seiten...die deutschen mussten fast alle schließen, weil da massiv gegen vorgegangen worden ist.

Thrillhouse schrieb:
Die 70 Jahre beziehen sich auf das Todesdatum des Urhebers, also den konkreten Komponisten/Autor , nicht etwaige Rechtehalter. Das Copyright ist allerdings etwas anderes als das deutsche Urheberrecht, kann sein, dass es da anders ist. Jedenfalls gibt es von Rechteverwaltern immer wieder Bemühungen, die Zeit bis zum Erlischen des Urheberrechts zu verlängern. Bushido weiss das alles sicher genauer.

Übrigens (!) das gilt für Notentexte/Schriften, ob das auch für Interpretationen, i.e. Audio-Aufnahmen, gilt, wage ich zu bezweifeln.

Zu recht, denn bei Musikstücken ist das Urheberrecht tatsächlich übertragbar.

Wikipedia meint dazu:

Übertragbarkeit des Urheberrechts [Bearbeiten]
In Deutschland geht man von einem einheitlichen Urheberrecht aus, bei dem der Schutz der ideellen sowie der wirtschaftlichen Interessen eng mit einander verbunden sind (sog. monistische Theorie). Das Urheberrecht wird deshalb für grundsätzlich unübertragbar erklärt. Die einzige Möglichkeit ist die Übertragung durch Erbfolge. Nach der ausdrücklichen Regelung des § 28 Abs. 1 UrhG ist das Urheberrecht vererblich.
 
ok dann hab ich 2 Möglichkeiten:

- Ich versuche mir grünes Licht vom Urheber zu besorgen

- Ich spiele ein abgewandeltes Theme selber mit der Gitarre ein.

edit @ Pil:

woher bekomm ich dieses Recht) Bei der Gema direkt?
 
Was wird es denn am Ende? Selber einspielen ist überigens sehr gut. Selber interpretieren, das merken die vielleicht nicht mal bei so nem alten Schinken. :D
 
Naja ich hab da son neues Projekt am Start. Das wird eigentlich ein eigenständiger Track (klassischer loop Techno) über den ich eben gerne genau diese Linie legen würde.

Ich schließe nicht aus dass man das evtl bald auf Vinyl erweben kann und da würd ich mich halt ungern strafbar machen.
 
Die Lizenzerteilung macht die Gema selber. Ruf da an oder schick denen ne Mail, die sagen dir dann was das kostet. Sehr teuer ist sowas aber nicht. Erst wenn das ganze n Hit wird und du davon 100.000 Tausend Stück verkaufst. Aber dann sollte die Gema Gebühr wohl auch wieder drin sein.

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