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GAME Gamestop-Aktionen

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Trotzdem ne Sauerei sowas dem Kunden als Neuware anzudrehen. Aber anders kennt man Gamestop ja nicht. Vor Einführung des Mindestlohns hat man damals auch ganze 5 Euro die Stunde als Aushilfe verdient:lol:
So what ? :?

Natürlich ist das Neuware ! Meine Box wurde hinten aus dem Lager geholt und in den Styropor-Halterungen wie ein rohes Ei in die leere Tomb Raider-Verpackung gesteckt. Habe ich damit ein Problem ? Mitnichten !! Ich habe auch einen Kaufbeleg einer neuen Konsole am gleichen Tag erhalten. Die Konsole hatte den typischen "New Gadget Smell" und NULL Gebrauchsspuren.
 
So what ? :?

Natürlich ist das Neuware ! Meine Box wurde hinten aus dem Lager geholt und in den Styropor-Halterungen wie ein rohes Ei in die leere Tomb Raider-Verpackung gesteckt. Habe ich damit ein Problem ? Mitnichten !! Ich habe auch einen Kaufbeleg einer neuen Konsole am gleichen Tag erhalten. Die Konsole hatte den typischen "New Gadget Smell" und NULL Gebrauchsspuren.

Trotzdem ein Unding, genau wie bei real. Dann sollen die gefälligst Blenderboxen hinstellen, oder Kartons wo ein Ausdruck vom Orginal(Bundle) drauf geklatscht wird.

Ka Vlt bin ich da alte Schule aber ist ja nicht so da es nicht gehen würde. Bei dem Games ja gut, billig ausgedruckte Cover drauf oder nur Namen sieht natürliche doof aus.

Aber real macht das auch und nachdem dort zweimal das falsche spiel ausgehändigt wurde Kauf ich da auch nichts mehr. (Generell zu teuer)

Klar hätte reingucken können, aber war nicht vor Ort sondern mein BESTER Opa hat die abgeholt. Dem brauch ich aber nicht erklären das er aufpassen soll das irgendwo dann Mario drin ist... für ihn gilt immer Hauptsache „Playstationsssss“
 
In Deutschland darf man seine Ware glücklicherweise kaufen, wo man es gerne möchte.
Wenn manche Läden das so machen, weil zuvor Software "abhanden gekommen" ist, dann ist das eben so.
 
Das ist richtig, trotzdem gibts es ja eine klare Beschreibung für NEU... ansonsten kann jeder alls als neu verkaufen, egal wie oft es schon weiterverkauft wurde.
 
Das ist richtig, trotzdem gibts es ja eine klare Beschreibung für NEU... ansonsten kann jeder alls als neu verkaufen, egal wie oft es schon weiterverkauft wurde.
auch da spricht eher wunschdenken, als tatsächliches deutsches recht:

Volker Dineiger: Die Hauptpflichten, die sich aus einem Kaufvertrag ergeben sind zum einen die Übergabe einer mangelfreien Ware an den Käufer und die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises an den Verkäufer. Hier wirkt sich eine beschädigte Verpackung nicht aus. Auch wenn der Käufer sich aus dem Kaufvertrag lösen will und als Begründung aufführt, die Ware sei mangelhaft, spielt die Verpackung auch erst einmal keine Rolle.

Voraussetzung für die Mängelgewährleistungsrechte im Kaufrecht ist, dass das Produkt nicht dem vertraglich vereinbarten Verwendungszweck entspricht oder aber sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. Oder ihre Beschaffenheit nicht dem entspricht, was bei solchen Produkten üblich ist und auch erwartet werden kann. Einfacher ausgedrückt: Solange also die gekaufte Ware diesem Verwendungszweck entspricht und auch entsprechend verwendet werden kann, kommt es auf die Frage der geöffneten oder beschädigten Verpackung nicht an.
https://www.heise.de/resale/artikel/Wann-ist-Ware-noch-neu-1447499.html

Das LG Essen führte dazu aus, dass Ware, bei der lediglich die Originalverpackung beschädigt sei oder fehle oder die einmalig ausgepackt oder vorgeführt worden sei, nicht als gebrauchte Ware mit der Möglichkeit der Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr anzusehen sei. Dieses Urteil ist deswegen breit kommentiert worden, da zur allgemeinen Abgrenzung Neuware/Gebrauchtware soweit zu sehen noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt und das BGB und die EU-Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie 1999/44/EG den Begriff der Gebrauchtware zwar voraussetzen aber nicht definieren. Das LG Essen begründet seine Abgrenzung der Gebrauchtware zu Neuware mit Sinn und Zweck einer verkürzten Gewährleistung für Gebrauchtwaren. Bei gebrauchter Ware steige durch den Gebrauch oder das Alter das Sachmängelrisiko, so dass es gerechtfertigt sei, die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr zu verkürzen. Bei Beschädigung oder Fehlen der Verpackung sei die Ware aber nicht gebraucht worden.
https://www.it-recht-kanzlei.de/neuware-gebrauchte-ware-beschaedigung-originalverpackung.html
 
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keine ahnung. hier ging es ja um händler und vorführware. wenn es einen vorbesitzer gibt mag die sache anders aussehen.
Im Falle Real ging es noch nichtmal um Vorführware.
Die haben einfach Hüllen ohne Inhalt im Regal stehen. Den Inhalt gibt es dann an der Theke, wo die Disk separat aufbewahrt und erst bei Kauf ausgehändigt wird.

Man muss auch zwischen „neu“ und OVP (original verpackt) unterscheiden, letzteres schließt den Zustand „neu“ nicht aus.

Aber zurück zu den Angeboten.
Wann gibts Detroit für 15 Euro?
 
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