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Frag die KTler

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Ich tendiere auch sie aus zu lassen und Kühlakkus drauf zu legen, falls da noch Platz ist.
Auf dem Campingplatz sollten wir dann auch einen Kühlschrank haben, in den wir dann ab Sa das Fleisch geben können.
 
Ein personaler oder Chef hier? :D

es geht darum:

hatte eine AU mit folge AU.

im Zeitraum der Folge AU lagen 3 Urlaubstage. Diese werde ja wieder gutgeschrieben.

mein Arzt arbeitet nur noch mit eAU. Die Personalabteilung sagt jetzt dass die Folge AU bei ihnen nicht vorliegt.

bin ich als Arbeitnehmer verpflichtet mich jetzt darum zu kümmern? Ich war beim Arzt, der hat mich krankgeschrieben und habe es dem Arbeitergeber direkt gemeldet.

Im meinen Verständnis muss die perso Abteilung sich jetzt kümmern und bei der Krankenkasse nochmal anfragen ob die AU vorliegt.

Mir wird nun aber gesagt ich in der Pflicht sei.
 
Hm schwierig. Ich kenne das so dass sich der AG kümmern muss und das von der Krankenkasse einholen muss. Du hast ja alles ordentlich gemacht.

Aber hast du nicht ein Schein für zu Hause bekommen? Den kannst doch wenn auch einfach zeigen und gut.
 
Hm schwierig. Ich kenne das so dass sich der AG kümmern muss und das von der Krankenkasse einholen muss. Du hast ja alles ordentlich gemacht.

Aber hast du nicht ein Schein für zu Hause bekommen? Den kannst doch wenn auch einfach zeigen und gut.


Nein macht mein Arzt nicht mehr. Der verlangt sogar 2€ wenn man die doch haben will…
Da mein Arbeitgeber richtig arschig ist seit einem Jahr ( nicht nur zu mir) und die Perso Abteilung bei uns eh ne Katastrophe würde ich das nur machen wenn mir vorher Kostenübernahme zugesichert wird.
 
Nein macht mein Arzt nicht mehr. Der verlangt sogar 2€ wenn man die doch haben will…
Da mein Arbeitgeber richtig arschig ist seit einem Jahr ( nicht nur zu mir) und die Perso Abteilung bei uns eh ne Katastrophe würde ich das nur machen wenn mir vorher Kostenübernahme zugesichert wird.

Einfach mal beim Arzt anrufen und fragen, obs auch übermittelt wurde. Die IT (nicht nur in den Praxen) ist teilweise einfach überfordert. Da klappt die Übermittlung mal nicht und später wirds dann vergessen nochmal nachzuholen. Einfach mal anfragen kostet ja nichts. Ansonsten, wenn der Arzt sagt, er habe es übermittelt, bist du eig deiner Schuldigkeit nachgekommen. Hat es der Arzt, oder konnte er es nicht, übermitteln dann ist er aber in der Pflicht dir einen Schein auszustellen, kostenlos, meines Wissens nach, denn du kannst ja nix dafür, dass er es nicht übermittelt hat.

Sollte er es übermittelt haben und der AG geht immernoch auf den Sack, dann einfach mal bei der KK anrufen, ob was bei denen vorliegt. Verlangen, dass du was schriftliches vorlegst, kann dein AG jedenfalls nicht, sofern es digital übermittelt wurde.

Wie lang ist es denn her? Manche Arztpraxen übermitteln die Daten auch nur einmal-zweimal die Woche, sodass es manchmal sein kann, dass der AG die Daten nicht sofort abrufen kann...
 
Eben. Arzt sicherheitshalber fragen und wenn einfach die Scheiss zwei Euro zahlen. Dann ist das durch und du hast kein Ärger mehr. Aber Geld dafür zu verlangen ist schon hart. Ich zb bekomme immer ein Schein mit nach Hause für mich
 
Das blöde ist : obwohl ich noch genug Urlaubstage habe ( 14 plus die drei die mir wieder gut geschrieben werden). Wird mir mein Urlaub Ende des Monats nicht bewilligt solange das nicht geklärt ist ( es geht um vier Arbeitstage)

ich bin gerade aber noch im
Sommerurlaub und möchte mich eigentlich nicht damit befassen nur weil die in der perso es nicht schaffen nochmal bei der Krankenkasse nachzuhaken.

die au war Ende Juli. Also auch schon etwas her.
 
Puh da bin ich überfragt. Aber mein Zahnarzt wollte auch Mal zwei Euro als ich zur Behandlung war und mein Chef das nicht glauben wollte. Könnte also gängige Praxis sein. Mein Hausarzt wie gesagt will nichts. Ich würde auf die zwei Euro scheißen und das holen, dann ist Ruhe und zeigt auch guten Willen das du das schnell klären wolltest, auch wenn du das anders siehst
 
Also die Arzt Praxis hat alles direkt weitergeleitet. Die Daten liegen bei der Krankenkasse zum abrufen bereit.

jetzt sagt die perso dass sie nichts von der Folge au wüsste . Auf der lohnabrechnung vom Juli stehen aber die korrekten Krankentage…

Falls dem wirklich so ist hat mein Chef vergessen die Folge au der perso Abteilung mitzuteilen. Bei ihm habe ich es ja gemeldet.

das ist einfach nur ein sau laden.
 
Nachdem es noch zu keiner Lösung kam habe ich heute direkt der Chefin der personal Abteilung ne Mail geschrieben.

Joa folge au liegt da noch immer nicht vor bzw die Meldung darüber dass ich eine hatte.
Und das beste : meine email reicht nicht als Meldung. Habe als Antwort bekommen die Einrichtungsleitung muss ihr das schreiben. Also genau das was ich ihr geschrieben habe :D mehr Bürokratie geht nicht…
 
Nachdem es noch zu keiner Lösung kam habe ich heute direkt der Chefin der personal Abteilung ne Mail geschrieben.

Joa folge au liegt da noch immer nicht vor bzw die Meldung darüber dass ich eine hatte.
Und das beste : meine email reicht nicht als Meldung. Habe als Antwort bekommen die Einrichtungsleitung muss ihr das schreiben. Also genau das was ich ihr geschrieben habe :D mehr Bürokratie geht nicht…
https://www.tk.de/firmenkunden/serv...23-eau-fuer-arbeitgeber-verpflichtend-2102198

hier das sollte dir deine Frage hoffentlich beantworten können :)

die eAU sollte an deinen Arbeitgeber übermittelt werden. Allerdings bleibt es deine Pflicht den Arzt bzw. die Versicherung darauf hinzuweisen, dass die eAU noch übermittelt werden muss, falls dies noch nicht geschehen ist. Bissel wirr, aber du musst deine AU immer nachweisen, ob elektronisch oder in Papierform ist dort in der Regel dann aber egal, da der AG auch eine eAU akzeptieren muss.

Mit dem elektronischen Krankenschein müssen Arbeitnehmer ihre Krankmeldung seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr selbst ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern vorlegen. Die Krankenkasse übermittelt die Online-AU elektronisch an die Arbeitgeber, nachdem sie diese von der zuständigen Arztpraxis erhalten hat. Dies erspart es den Erkrankten, den beim Arzt ausgehändigten Krankenschein wie bisher schnellstmöglich dem Unternehmen zu schicken. Allerdings bleibt es ihre Pflicht, ihn zu den vertraglich festgelegten beziehungsweise gesetzlich festgeschriebenen Zeitpunkten vom Arzt ausstellen zu lassen und den Arbeitgeber darüber zu informieren.
 
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