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Frag die KTler

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

was für halunken.

habe denen geschrieben dass auch verträge abgeschlossen vor dem 01.12.2021 nach aktuellem recht nach der mindestlaufzeit mtl gekündigt werden können.

schwups ne stunde später kommentarlos kündigungsbestätigung zum 10.04.2023
Gut zu wissen. Bin in der gleichen Situation und habe vergessen zu kündigen und 50.- monatlich ist mir derzeit einfach zu fett.
 
muss auch sagen, dass das nicht den bisherigen erfahrungen mit 1&1 widerspiegelt. zumindest als bestandskunde haben wir uns da immer gut aufgehoben gefühlt...so ne nummer ist aber schon die art eines abzock vereins...
 
muss auch sagen, dass das nicht den bisherigen erfahrungen mit 1&1 widerspiegelt. zumindest als bestandskunde haben wir uns da immer gut aufgehoben gefühlt...so ne nummer ist aber schon die art eines abzock vereins...
Jupp. Sehe ich auch so. Bin/war auch bei 1&1. Bei mir kam dann ne SMS ala "vielen Dank für Ihre Treue, hier 5GB mehr Datenvolumen".
Fantastisch... Habe den Vertrag seit vielen Jahren und jetzt werde ich nicht mehr bis Herbst warten mit der Kündigung.
 
Jupp. Sehe ich auch so. Bin/war auch bei 1&1. Bei mir kam dann ne SMS ala "vielen Dank für Ihre Treue, hier 5GB mehr Datenvolumen".
Fantastisch... Habe den Vertrag seit vielen Jahren und jetzt werde ich nicht mehr bis Herbst warten mit der Kündigung.
Bringt trotzdem nichts wenn man das Telefon nicht benutzt Hase. Ich versuche dich seit zwei Tagen zu erreichen. Meld dich mal bei mir bitte
 
Ich sitze berufsbedingt fast den ganzen Tag am Schreibtisch. Ab und an stehe ich auch, weil der Schreibtisch höhenverstellbar ist.
Das meine rechte Hand häufig kalt ist, verstehe ich ja noch. (Maus muss bedient werden) Warum allerdings immer nur mein rechter Fuß kalt ist/wird, verstehe ich nicht.
 
Ein etwas komplizierterer Fall aber würde gerne eure Meinung hören.


Wir verkaufen als Eigentümergemeinschaft ein Grundstück an eine Baufirma.
Das Grundstück wurde schon abgeteilt bzw ist nun ein eigenes Flur Stück, Altlasten proben wurden gemacht und es wurde bereits gerodet. Alles auf Kosten der Baufirma. Eigentümer sind jedoch noch wir im Moment. Da noch kein Eigentums Übertrag stattfand und auch der Kaufpreis noch nicht gezahlt wurde.

an der Grenze des Grundstücks das wir behalten zu dem verkaufenden steht eine große alte Rotbuche.

Von Anfang an sollte dieser Baum erhalten bleiben. Das liegt in meinem privaten Interesse.
Die Grenze wurde am Baum vorbei gezogen sodass sie auf unserem Grundstück steht.
Nun sagt das Grünflächen Amt die Buche hat keine Chance zum überleben. Die Baumaßnahmen werden unweigerlich zum absterben führen. sie wollen daher eine fäll Genehmigung von uns Eigentümern. Ohne diese gibt es wohl keine Baugenehmigung.

Nun habe ich gesagt: ok der Baum kann weg jedoch mit Nachforderungen. Betrag x für Bepflanzung und volle kostenübernahme des grenzzaunes ( anstatt 50:50).
Der Bauträger möchte darauf nicht eingehen. als Angebot steht die Hälfte der Summe zur Bepflanzung zur debatte. Am Zaun möchte er an 50:50 festhalten

würdet ihr darauf eingehen?
Dem Bauträger muss von Anfang an klar gewesen sein dass die Buche nicht zu retten ist. Da finde ich das Angebot nicht ausreichend.
 
Wie Noppenfolie beim Hochbeet anbringen? Mit den Noppen nach außen? Irgendwie ist es in Videos unterschiedlich.
mir erschließt sich nicht ganz warum man im Hochbeet eine Noppenfolie braucht. Hab aber auch noch keins aufgestellt.. :ugly: Kenn das eigentlich nur vom Haus oder bei Mauerscheiben, wo die zum Schutz bzw. Lastabtrag verwendet werden. Prinzipiell ist es egal wie rum

Noppen weg von der Wand (liegt enger an, dadurch kann kein Dreck dahinter)
Noppen zur Wand hilft zur Hinterlüftung (evtl. ist das beim Holzhochbeet von Vorteil)
 
Ein etwas komplizierterer Fall aber würde gerne eure Meinung hören.


Wir verkaufen als Eigentümergemeinschaft ein Grundstück an eine Baufirma.
Das Grundstück wurde schon abgeteilt bzw ist nun ein eigenes Flur Stück, Altlasten proben wurden gemacht und es wurde bereits gerodet. Alles auf Kosten der Baufirma. Eigentümer sind jedoch noch wir im Moment. Da noch kein Eigentums Übertrag stattfand und auch der Kaufpreis noch nicht gezahlt wurde.

an der Grenze des Grundstücks das wir behalten zu dem verkaufenden steht eine große alte Rotbuche.

Von Anfang an sollte dieser Baum erhalten bleiben. Das liegt in meinem privaten Interesse.
Die Grenze wurde am Baum vorbei gezogen sodass sie auf unserem Grundstück steht.
Nun sagt das Grünflächen Amt die Buche hat keine Chance zum überleben. Die Baumaßnahmen werden unweigerlich zum absterben führen. sie wollen daher eine fäll Genehmigung von uns Eigentümern. Ohne diese gibt es wohl keine Baugenehmigung.

Nun habe ich gesagt: ok der Baum kann weg jedoch mit Nachforderungen. Betrag x für Bepflanzung und volle kostenübernahme des grenzzaunes ( anstatt 50:50).
Der Bauträger möchte darauf nicht eingehen. als Angebot steht die Hälfte der Summe zur Bepflanzung zur debatte. Am Zaun möchte er an 50:50 festhalten

würdet ihr darauf eingehen?
Dem Bauträger muss von Anfang an klar gewesen sein dass die Buche nicht zu retten ist. Da finde ich das Angebot nicht ausreichend.
also ich rein persönlich würde es so betrachten, dass du für dein Grundstück selbst verantwortlich bist. Anstatt dort jetzt das Kriegsbeil auszugraben, finde ich die Kostenübernahme von 50/50 von dem Zaun bzw. Pflanzung doch als fair, weil im Grunde genommen vertraglich nichts davon festgeschrieben ist oder? Klar schade um den Baum, der sicherlich viele Jahre gebraucht hat, aber ich würde dort nicht auf Konfrontation gehen.
 
mir erschließt sich nicht ganz warum man im Hochbeet eine Noppenfolie braucht. Hab aber auch noch keins aufgestellt.. :ugly: Kenn das eigentlich nur vom Haus oder bei Mauerscheiben, wo die zum Schutz bzw. Lastabtrag verwendet werden. Prinzipiell ist es egal wie rum

Noppen weg von der Wand (liegt enger an, dadurch kann kein Dreck dahinter)
Noppen zur Wand hilft zur Hinterlüftung (evtl. ist das beim Holzhochbeet von Vorteil)
Damit die feuchte Erde das Holz nicht weg modert. Theoretisch wäre auch eine andere Folie oder sowas gegangen, aber man muss gucken aus was für einem Stoff das ist, damit man davon dann nichts im Gemüse hat. ;)
 
also ich rein persönlich würde es so betrachten, dass du für dein Grundstück selbst verantwortlich bist. Anstatt dort jetzt das Kriegsbeil auszugraben, finde ich die Kostenübernahme von 50/50 von dem Zaun bzw. Pflanzung doch als fair, weil im Grunde genommen vertraglich nichts davon festgeschrieben ist oder? Klar schade um den Baum, der sicherlich viele Jahre gebraucht hat, aber ich würde dort nicht auf Konfrontation gehen.


Ich bin hin und hergerissen.
Ich komme mir schon verarscht vor weil ich als Laie dachte der Baum ( ca 90 Jahre alt) erhalten bleiben kann. der Typ von Grünflächen Amt sagt dass der Baufirma von Anfang an bewusst gewesen sein muss dass der Baum keine Chance hat.

Ich möchte aber auch nicht übers Ziel hinaus schießen.

Dass sie den Kauf platzen lassen denke ich nicht. Die haben schon einiges an Geld da rein gesteckt und bieten die Häuser schon auf ihrer Homepage an.
 
Ich bin hin und hergerissen.
Ich komme mir schon verarscht vor weil ich als Laie dachte der Baum ( ca 90 Jahre alt) erhalten bleiben kann. der Typ von Grünflächen Amt sagt dass der Baufirma von Anfang an bewusst gewesen sein muss dass der Baum keine Chance hat.

Ich möchte aber auch nicht übers Ziel hinaus schießen.

Dass sie den Kauf platzen lassen denke ich nicht. Die haben schon einiges an Geld da rein gesteckt und bieten die Häuser schon auf ihrer Homepage an.
Ja aber da du vov Eigentumsübertragung gesprochen hast, nehme ich an das es bereits eine notarielle Beurkundung gibt? Also dem gehört das schon alles im Grundegenommen, er muss es halt nur noch bis zum vereinbarten Tag bezahlen, sodass das Eigentum auf ihn übergeht. (wobei ich bei mir auch den Grundbucheintrag schon vor Bezahlung hatte, als ich mein Grundstück von meiner Mutter gekauft habe) Im Vertrag ist bezüglich dem Baum nichts verankert worden oder? Müsstest grad mal @Bart Wux fragen, aber ich nehm an dem Bauträger kann letztendlich auch völlig egal sein, ob du da einen Zaun baust oder sonst was, solang nichts im Vertrag als Bedingung mit drin steht. Daher finde ich es fair das er die Hälfte der neuen Bepflanzung übernimmt.

Rein rechtlich kommt es halt drauf an was im Vertrag/Beurkundung drin steht, der ist letztendlich bindend. alles mündliche drum herum ist theoretisch anfechtbar. Willst du einen Rechtstreit provozieren, geht das vermutlich nicht ohne Anwalt. Ich selbst würde dir nur raten das ganze Nachbarschaftlich anzugehen, ansonsten hast du wenn du selbst mal auf deinem Grundstück was machen möchtest immer deinen Nachbarn (außer er verkauft alle Wohnungen/Häuser), der dir gewiss einen Stein in den Weg legen wird, weil du ihn damals geärgert hast. Vorallem hat derjenige sicherlich etwas mehr Geld und dadurch Geduld als letztendlich du oder die Erbengemeinschaft.

Edit: Schreibe sonst doch nochmal einen formellen Brief, dass er dies mit dem Baum hätte wissen müssen und du dir das anders vorgestellt hast und nochmal um einen Termin zur Abstimmung bittest. Versuche aber weniger mit dem Finger auf ihn zu zeigen, sondern mehr an einer Zielführung interessiert zu sein, dir geht es ja letztendlich um den Baum und nicht um das Geld. (hoffe ich :ugly:)

Rein rechtlich gesehen muss er die Kosten tragen, wenn er einen Verbau macht und umliegende Pflanzen/Bäume auf deinem Grundstück deshalb absterben. (so einen Fall hatten wir erst letztens in der Firma, Verbau durch eine andere Firma ausgeführt)
 
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