http://www.glaeserne-waende.de/2017/steuerschuldig-bis-die-unschuld-bewiesen-ist Wobei doch hier das beispiel anhand der evangelischen kirche genannt wird, nicht dass mich noch irgendwas wundern würde.Das ist aber echt seltsam, wie das in Berlin gehandhabt wird...
Ich bin auch einmal ausgetreten (evangelisch) und muss mich nie mehr damit rumschlagen.
Ich meine dass nur die Gemeinden selbst den austritt speichern (finanzamt?) / eher ablegen denn nach 10
Jahren wird der schrieb vernichtet, anscheinend arbeitet man nicht digital. Bei einem umzug in eine neue gemeinde kommt es also zu einer abfrage der vorherigen gemeinde (in berlin war es das finanzamt wo ich davor auch gewarnt wurde dass nach 10 jahren nur noch ich selbst beweisen kann dass ich „ausgetreten“ bin“) und wenn die nichts findet ist man unweigerlich noch kirchenmitglied und dann bedeutet das auch das nachzahlen der letzten 10 jahre.

eigentlich dürfte man doch laut bgb nur die letzten 3 jahre nachzahlen mein ich. Die frage ist ob die kirche nicht sonderrechte besitzt.
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