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Das geht nicht dass man auf energieprodukte einen anderen steuersatz nimmt? Erkläre es.Dazu müßtest Du den generellen Steuersatz ändern, dann gibt es aber noch viel größere Verwerfungen. Macht keinen Sinn.
Aber wäre es nicht möglich, einfach für exakt die Umlage einen eigenen Steuersatz festzuschreiben? Die MwSt leitet sich doch aus der Umsatzsteuer ab, die in §12 UStG festgelegt ist, oder?Alleine die Korrektur bei Energie umfaßt ein monströs großen Bereich, viel zu groß, um es nur für diese kurzfristige Umlage zu ändern. Das umfaßt ja nicht nur Gas und nicht nur den spezifischen Bereich, den wir gerade diskutieren. Und der Effekt einer Mehrwertsteuersenkung ist immer fraglich.
Wir werden das auch so machen.Daher tendiere dich derzeit dazu, den Verbrauch noch etwas zu mindern und am Ende kostet es dann was es nunmal kostet.
das bringen wir nur im tiefen Winter mal tagsüber auf 1718°, damit wir da nicht super Schimmelklima haben.

Theoretisch vermutlich möglich, aber nur für so einen temporären Zustand (Laufzeit 1,5 Jahre) eines der wichtigsten deutschen Steuergesetze im Kern zu ändern, inkl. zwingender Zustimmung des Bundesrates ... Kanonen und Spatzen. Insbesondere, wenn es schnell gehen muß, daß soll ja schon ab Oktober laufen. Dann kann man den wirklich hart getroffenen eher mit einem Hilfspaket unter die Arme greifen.Aber wäre es nicht möglich, einfach für exakt die Umlage einen eigenen Steuersatz festzuschreiben? Die MwSt leitet sich doch aus der Umsatzsteuer ab, die in §12 UStG festgelegt ist, oder?
§12 (2) definiert den verminderten 7% Steuersatz. Könnte man da nicht "einfach" noch nen Absatz definieren, der für die Energieumlage (und nix anderes) eine Umsatzsteuer von - keine Ahnung - 0.001% festlegt?
Die Regierung will die MwSt ja weglassen. Ist nur leider aufgrund EU-Richtlinien wohl nicht so einfach.
Wobei da irgendwie eine Ausnahme geschaffen werden muss.
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