Mingo
wohnt mietfrei in deinem Kopf
"[...] Ein Ausländer darf trotz der obigen Voraussetzungen aber nicht abgeschoben werden, wenn ihm in seinem Heimatland zum Beispiel Folter, Tod oder andere unmenschliche Behandlung drohen.Dieses Verbot steht nicht nur im Aufenthaltsgesetz, es ergibt sich auch aus dem Grundgesetz und den Genfer Flüchtlingskonventionen. Deshalb kann man es nicht einfach ändern oder abschaffen. Bei allen Forderungen in der derzeitigen politischen Diskussion ist das die zwingende rechtliche Grenze, an der man nicht vorbeikommt."Dann ändert die Gesetze, ging bei Corona ja auch.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/abschiebung-afghanistan-gesetzeslage-100.html

