Wie gesagt: Ab einer gewissen Höhe musst du dich mit den Bestimmungen eines Kleingewerbes auseinander setzen.
Falls du dich damit befassen willst:
https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/informieren/ihr-recht/kleinunternehmerregelung/
https://www.e-recht24.de/artikel/existenzgruender/10054-umsatzsteuer.html
Ob du den Vorsteuerabzug (Mehrwertsteuer beziehungsweise Umsatzsteuer aus erhaltenen Rechnungen – also Rechnungen aus Einkaufstätigkeiten) ansetzen kannst oder nicht, hängt davon ab, welche Option du gemäß Paragraf 19 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes bei der Anmeldung deines Kleingewerbes gewählt hast.
Man selbst schreibt dann Rechnungen ohne darin MwSt auszuweisen oder sie darauf aufzuschlagen.
Bei gekauften Waren wird einfach das Brutto gerechnet.
Einnahmen - Ausgaben = Gewinn.
Falls du dich damit befassen willst:
https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/informieren/ihr-recht/kleinunternehmerregelung/
https://www.e-recht24.de/artikel/existenzgruender/10054-umsatzsteuer.html
Ob du den Vorsteuerabzug (Mehrwertsteuer beziehungsweise Umsatzsteuer aus erhaltenen Rechnungen – also Rechnungen aus Einkaufstätigkeiten) ansetzen kannst oder nicht, hängt davon ab, welche Option du gemäß Paragraf 19 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes bei der Anmeldung deines Kleingewerbes gewählt hast.
Man selbst schreibt dann Rechnungen ohne darin MwSt auszuweisen oder sie darauf aufzuschlagen.
Bei gekauften Waren wird einfach das Brutto gerechnet.
Einnahmen - Ausgaben = Gewinn.
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