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Der "Ich könnte kotzen" Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

@papaalexx

Fällt mir gerade der Brief von gestern ein den ich von meiner Versicherung erhalten habe. Hatten einen Hagelschaden an den Lamellenstoren und dies bei der Gebäudeversicherung gemeldet. Die würden den Schaden übernehmen (Selbstbehalt natürlich nicht). Jetzt ist der Schaden nur optisch also funktionell spielt es keine Rolle somit haben wir die Storen nicht ersetzt. Nun eben gestern der erwähnte Brief bis wann wir den Schaden ersetzt haben ansonsten würde nach Zeitwert entschädigt.

Was würdest Du mir empfehlen?
 
Kommt drauf an...
- wie hoch ist der Selbstbehalt
- sind weitere Schäden ausgeschlossen (also kann da im nachhinein nix mehr passieren durch den Hagelschaden)
- wie teuer ist die Neuanschaffung

Aber ich les da eher raus, dass die Versicherung euch auffordert den Schaden einzureichen, weil die sich sonst eine eigene Bemessungsgrundlage schaffen!?
 
Die wollen die Rechnung und Bankdaten um den Schaden abzuschliessen oder ansonsten den Zeitwert ersetzen.
Kosten wären wohl auch nicht so das Thema mich hindert eher der ganze Aufwand mit Offerten einholen, Handwerker beauftragen, Termine und dergleichen.
Wie gesagt die Lamellen sind nur etwas verbeult von den Hagelkörnern was nur ein Schönheitsaspekt ist. Ich hätte den Schaden nicht mal gemeldet aber eben bessere Hälfte und so...
 
Kenn ich irgendwoher!´
Ich würde mir an deiner Stelle einen Kostenvoranschlag holen und den einreichen! Das Ding ist jetzt ins Rollen gebracht und wenn du jetzt zurück ziehst, wird deine bessere Hälfte nicht gerade Freudentränen vergießen!
Klar steckt ein bisschen Rennerei dahinter und Papierkram!
Sofern deiner Versicherung es ausreicht, dass du die Rechnung von der Beschaffung einreichst, dann mach das! Kann auch sein, dass die den Schaden als zu gering einschätzen und ohne Murren oder Knurren einfach begleichen!? Gab es bei der Debeka auch früher!
Da wurde geguckt wie hoch der Wert des Schadens war und dann umgerechnet was an Kosten bei der Versicherung entsteht (Papierkram, Außendienstler, Gutachten usw.!)
Einfach mal ausprobieren!
 
Muss man aber unterscheiden. Ist der Wasserschaden beispielsweiße von papas Vermieter, müsste dessen Haftpflicht haften. Die deckt aber nur Zeitwert ab. Deshalb Hausrat, die deckt Neuwert ab. Also erhält papa von seiner Versicherung den Neuwert und seine Versicherung würde sich bei der Versicherung des Vermieters den Zeitwert holen.
 
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