hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 21.08.2025 ein.
Begründung:
Nach § 10 SGB VI sind die persönlichen Voraussetzungen für LTA erfüllt, wenn die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit bzw. seelischer/körperlicher Beeinträchtigung erheblich gefährdet oder gemindert ist und sich diese durch Leistungen der medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben abwenden, bessern oder eine Verschlechterung vermeiden lässt. In meinem Fall ist die Ausübung meines erlernten und bisher ausgeübten Berufs als Fachmann für Systemgastronomie aufgrund der zwingend erforderlichen Schichtarbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich. Ärztliche Unterlagen hierzu lege hab ich bereits eingereicht.
Die im Bescheid angeführte Verweisung auf eine Tätigkeit als Controller ist realistisch nicht tragfähig: Ich habe diese Tätigkeit lediglich für etwa drei Monate ausgeübt und verfüge lediglich über einen kurzen Grundkurs ohne anerkannte berufliche Qualifikation. Damit fehlt mir die für den Arbeitsmarkt übliche, verwertbare Berufserfahrung und formale Qualifikation. Meine bisherigen Bewerbungsbemühungen (Nachweise beigefügt) zeigen, dass eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt in dieser Tätigkeit ohne vorherige Qualifizierung nicht zu erwarten ist.
Ich beantrage daher die Aufhebung des Ablehnungsbescheids und die Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Aus meiner Sicht ist eine berufliche Neuorientierung in einen gesundheitlich geeigneten, schichtfreien Beruf erforderlich. Bitte prüfen Sie insbesondere Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation (z. B. Umschulung/Qualifizierung) mit dem Ziel einer nachhaltigen Wiedereingliederung.
Ich bitte um Übersendung der vollständigen, der Entscheidung zugrunde liegenden medizinischen und berufskundlichen Unterlagen (inkl. Gutachten/Ärztliche Stellungnahmen, interne VerBIS-/Klassifikationsbewertungen, berufskundliche Beurteilung der Verweistätigkeit „Controller“), damit ich meinen Widerspruch weiter begründen kann (§ 25 SGB X, Akteneinsicht). Gern reiche ich binnen angemessener Frist ergänzende weitere Nachweise nach.