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Der "Ich könnte kotzen" Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Betreuer bekommen da schon genug ab aber Gerichte etc wissen auch ganz genau was da abgeht. das wird kein Problem werden.
die EC Karte war nicht im Besitz meiner Frau und sie weiß die PIN auch nicht.
 
Die Bilder der Automatenkameras werden wohl laut einem MA der SPK um die 140 Tage gespeichert, könnte dennoch eng werden …. (Auch eine ernstgemeinte Aussage des MA).
 
Gibt es denn für das gemeinschaftliche Sparen für die Küche irgendwelche belegbaren Abmachungen?

Wenn nicht, was könnte die Polizei überhaupt machen? Das sieht ja nach geteiltem Konto aus und warum solte man da nicht Geld von abheben dürfen : /
 
Nur weil Andere für den Notfall eine Karte oder Pin haben, heißt das ja nicht das man sich einfach bedienen darf. Hier steht definitiv eine Straftat im Raum.

Da braucht man erstmal gar nichts belegen.

Wenn ich dir den Hausschlüssel für meine Bude gebe, damit du die Blumen gießt, kannst du ja auch nicht meinen Fernseher raustragen. :D
 
Was für elende Würmer.

hier geht es zwar um Kinder, aber selbst die müssen Rechenschaft ablegen wenn sie via Kontobevollmächtigung Bar-Abebungen tätigen:
Die letzten Jahre für Opa Geld abgehoben: Gefälligkeit oder Quittierungsbedürftig?
Haftung eines Kontobevollmächtigten bei Barabhebungen vom Konto

https://kanzlei-horvath.de/geld-abheben-gefaelligkeit-erbrecht/?cn-reloaded=1

Fazit:
Das OLG Hamm hat bestätigt, dass Kinder, die für Ihre Eltern im Rahmen einer Kontovollmacht Gelder abgeben, grundsätzlich hierüber Rechenschaft ablegen müssen. Bei fehlenden Nachweisen kann es zu einer Haftung gegenüber den Erben kommen. Nur ausnahmsweise verstößt die Nachweispflicht aus dem Auftragsverhältnis gegen Treu und Glauben.

Kinder, die für Ihre Eltern regelmäßig Bankgeschäfte im Rahmen einer Kontovollmacht tätigen, sollten sich nicht darauf verlassen, dass die generelle Nachweispflicht für die bestimmungsgemäßen Verwendung ausnahmsweise weggefallen ist, sondern die Verwendung dokumentieren.

Im Zweifel sollten Sie sich von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen.

Aber leider keine Ahnung in wie weit das übertragbar/anwendbar ist und irgendwie scheint es in dem Fall auch eher um erbrecht zu gehen.
 
Update: Der Verdacht liegt jetzt auf einer Ex-MA des Pflegedienstes die dort entlassen wurde, laut der Ex-Chefin Geldprobleme hat und rein zufälligerweise in den letzten Wochen bis zu 2x am Tag zu Besuch bei besagter Person war obwohl sie ja garnicht mehr arbeitet (die sich natürlich über jeden Besuch freut).
Anzeige ist raus, jetzt muss die Polizei nur noch voran machen.
 
Update: Der Verdacht liegt jetzt auf einer Ex-MA des Pflegedienstes die dort entlassen wurde, laut der Ex-Chefin Geldprobleme hat und rein zufälligerweise in den letzten Wochen bis zu 2x am Tag zu Besuch bei besagter Person war obwohl sie ja garnicht mehr arbeitet (die sich natürlich über jeden Besuch freut).
Anzeige ist raus, jetzt muss die Polizei nur noch voran machen.


Also Diebstahl der Karte und Betrug am Automaten. Läuft bei der Dame für den weiteren Werdegang.
 
in dem Arbeitszeugnis/Führungszeugnis stand wohl auch bisher noch nix drin (laut Ex-Chefin) und deshalb ist auch sie jetzt darauf bedacht dass das aufgeklärt wird damit die Dame nie wieder solche Gelegenheiten bekommt.
 
Nur weil Andere für den Notfall eine Karte oder Pin haben, heißt das ja nicht das man sich einfach bedienen darf. Hier steht definitiv eine Straftat im Raum.

Da braucht man erstmal gar nichts belegen.

Wenn ich dir den Hausschlüssel für meine Bude gebe, damit du die Blumen gießt, kannst du ja auch nicht meinen Fernseher raustragen. :D
können schon :ugly:

ähnlich wie die Geschichte mitm Autoverleih in Amerika.. der Gauner leiht einen Tesla aus und baut eine Aftermarket frontschürze ein und verkauft das OEM Teil teuer weiter. Als er erwischt wurde, sagte er lediglich, dass er testet ob das Teil passt.. wie argumentiert man jetzt da am Ende außer das er gegen die Nutzungsregeln verstoßen hat.. auf die Idee musst erstmal kommen :motz:
 
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