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Der "Ich könnte kotzen" Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Ford hat sich gerade gegen das Saarlouiser Werk entschieden, d.h. wir haben ab 2025 kein Auto mehr. Ich kotz mehr für meine Kollegen + die Umgebung als für mich selbst. Das ist schon bitter.

Bin zwar nur noch unregelmäßiger Leser im Forum, aber als ich das gehört habe, musste ich gleich an dich denken.

Wünsche dir alles Gute. Kenne es selbst aus der Familie, wenn Standorte zu gemacht werden und man dann nach Jahren der Treue und Einsatzes vor die Tür gesetzt werden.

Aber das wird schon.
 
Sagen wir, Ich weiß, was Du meinst :D

Ihr Steuervögel seid aber auch ne eigene Marke gell.
Man tätigt eine Äußerung und es wird nach ner Quelle gefragt.
Die Quelle kommt und bestätigt so den Inhalt.
Dann ist die Antwort, ja gut, das ist ja für Laien geschrieben aber tatsächlich ist das anders :lol:

Ja gut Leute, soll jetzt jeder ein paar Semester Steuerrecht studieren, bevor er seine Steuererklärung macht ? :grins:
 
Man tätigt eine Äußerung und es wird nach ner Quelle gefragt.
Die Quelle kommt und bestätigt so den Inhalt.
Dann ist die Antwort, ja gut, das ist ja für Laien geschrieben aber tatsächlich ist das anders :lol:
Welcome to the famous internet knowledge :cool:

Ist die Frage, wie genau man es nimmt. Ich bin in Steuer- und Gesetzessachen ziemlich genau und das muß man auch sein, wenn die Arbeit was taugen soll. Das erwarte ich auch von Anderen, wenn ich deren Dienste in Anspruch nehme. Dafür stelle ich die Aussagen auch nicht in Frage, wenn die Leute deutlich höher qualifiziert sind, als ich.
Die Alternative ist, lern den ganzen Kram selber, dann kannst Du mitreden. Und mit lernen meine ich nicht irgendwelche Internetseiten aufrufen oder einen Wikipedia-Artikel lesen, sondern richtig lernen. Internetwissen funktioniert unter Laien auf ner Grillparty, aber nicht auf einer ernsthaften Ebene.

Ja gut Leute, soll jetzt jeder ein paar Semester Steuerrecht studieren, bevor er seine Steuererklärung macht ?:grins:

Der normale Steuerpflichtige, kann mit etwas Recherche seine Erklärung selber machen, über Lernbücher, Wiso Steuer oder er geht zum Lohnsteuerhilfeverein. Wenn es aber komplizierter wird, geht er zu jemand, der es wirklich kann. Du läßt dein Auto ja auch nicht beim Hufschmied reparieren (oder demnächst bei deinem Elektro-Fuzzi im Dorf, wo Du normalerweise deine Batterien kaufst), oder?
 
Es war hier Thema, Steffko hat eine Aussage von Knallinger in Frage gestellt und meine Aussage dazu war nur,
ab 59k biste im Spitzensteuersatz und es wird halt mehr abgezogen.

Aber Dein Verhalten ist einfach entsprechend dem typischen Menschen, den man normalerweise auf dem Finanzamt antrifft.
Man spricht von oben herab und süffisant ob der Unwissenheit des Einzellers, der den unfassbaren Fehler gemacht hat und eine Frage zu seiner Steuererklärung hat.
Da ist nicht selbstreflektiert ein „ja sicher, Steuerrecht in Deutschland ist kompliziert, komm ich erklär dir das in Kurzform“

Deine Aussage ist die folgende: Lerne das Zeug ausgiebig oder halt deine Fresse und Internetwissen ist verboten.
Auch in einem Konsolenforum möchtest Du Dich bitte nicht zu diesem Thema äußern.

Aaaaaber mach bitte trotzdem jährlich deine Steuererklärung.
Nicht, weil du da Bock drauf hast sondern weil Du es musst aber heul leise dabei :lol:

Du bist Beamter oder ?

Ich meine so richtig ? :grins:
 
meine Aussage dazu war nur,
ab 59k biste im Spitzensteuersatz
Und die war richtig oder falsch? Ich habe dich nur kurz und sachlich korrigiert. Und anstatt das anzuerkennen oder zu hinterfragen kommst Du mir dann mit halbgaren Internet-Wissen, also bitte. Wenn Dir Laien blöde kommen und Dir deinen Job erklären wollen, bist Du auch nicht anders.
 
friends-fighting.gif
 
Ihr Steuervögel seid aber auch ne eigene Marke gell.
Man tätigt eine Äußerung und es wird nach ner Quelle gefragt.
Die Quelle kommt und bestätigt so den Inhalt.
Dann ist die Antwort, ja gut, das ist ja für Laien geschrieben aber tatsächlich ist das anders :lol:

Ja gut Leute, soll jetzt jeder ein paar Semester Steuerrecht studieren, bevor er seine Steuererklärung macht ? :grins:

Wo du recht hast, hast du recht. Also hier mal die Quelle, die letztlich Cale meint und unterschlagen hat:

Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 32a Einkommensteuertarif

(1) 1Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. 2Sie beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2022 vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen
1.
bis 10 347 Euro (Grundfreibetrag):
0;
2.
von 10 348 Euro bis 14 926 Euro:
(1 088,67 · y + 1 400) · y;
3.
von 14 927 Euro bis 58 596 Euro:
(206,43 · z + 2 397) · z + 869,32;
4.
von 58 597 Euro bis 277 825 Euro:
0,42 · x – 9 336,45;
5.
von 277 826 Euro an:
0,45 · x – 17 671,20.
3Die Größe „y“ ist ein Zehntausendstel des den Grundfreibetrag übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. 4Die Größe „z“ ist ein Zehntausendstel des 14 926 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. 5Die Größe „x“ ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen. 6Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden.
(2) bis (4) (weggefallen)
(5) Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, beträgt die tarifliche Einkommensteuer vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c das Zweifache des Steuerbetrags, der sich für die Hälfte ihres gemeinsam zu versteuernden Einkommens nach Absatz 1 ergibt (Splitting-Verfahren).
(6) 1Das Verfahren nach Absatz 5 ist auch anzuwenden zur Berechnung der tariflichen Einkommensteuer für das zu versteuernde Einkommen
1.
bei einem verwitweten Steuerpflichtigen für den Veranlagungszeitraum, der dem Kalenderjahr folgt, in dem der Ehegatte verstorben ist, wenn der Steuerpflichtige und sein verstorbener Ehegatte im Zeitpunkt seines Todes die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 Satz 1 erfüllt haben,
2.
bei einem Steuerpflichtigen, dessen Ehe in dem Kalenderjahr, in dem er sein Einkommen bezogen hat, aufgelöst worden ist, wenn in diesem Kalenderjahr
a)
der Steuerpflichtige und sein bisheriger Ehegatte die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 Satz 1 erfüllt haben,
b)
der bisherige Ehegatte wieder geheiratet hat und
c)
der bisherige Ehegatte und dessen neuer Ehegatte ebenfalls die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 Satz 1 erfüllen.
2Voraussetzung für die Anwendung des Satzes 1 ist, dass der Steuerpflichtige nicht nach den §§ 26, 26a einzeln zur Einkommensteuer veranlagt wird.

Ich denke die hat es für dich jetzt deutlich einfacher gemacht und führt auch zu menschlichem Verständnis für Cale, da er keinen Bock hat irgendeinen Schreiberling der selbst keine Ahnung hat als Quelle gelten zu lassen, wenn es einfach anders im Steuergesetz steht.

Edit: Achso - bei 5. die 0,45 sind der benannte Spitzensteuersatz von 45%. Da steht nix von Reichen oder Neidsteuer. :D
 
Und wo erfahre ich meinen tatsächlich Steuersatz ? Ist das der Steuererklärung zu entnehmen?
Mein Gehalt ist zwar >59k aber meine Frau verdient in Teilzeit deutlich weniger.
D.h. ich dürfte nicht in diesem Steuersatz landen:
von 58 597 Euro bis 277 825 Euro:
0,42 · x – 9 336,45

Ich weiß allerdings nicht mal, ob wir zusammen veranlagt sind.
Das ist man glaub ich nicht automatisch, korrekt ?
Wir haben eine gemeinsame Steuer ID aber sagt wohl nichts aus denke ich mal !?

Muss ja grad mal ausnutzenm, wenn man schon schlauer wird hier :grins:
 
In der Steuererklärung oder dem Bescheid selber wird kein Steuersatz ausgewiesen, da bekommst Du nur die konkreten Zahlen. Aber wenn Du das Ganze mit einem Programm ausfüllst, gibt es immer die Option für den Grenz- und Durchschnittssteuersatz in den Berechnungslisten. Muß man ggf. irgendwo anklicken.

Und normalerweiser werdet ihr immer zusammen veranlagt, ist auch fast immer günstiger. Aber auch dafür sollte es in den Programmen eine Vergleichsoption geben, die Euch die Unterschiede zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung aufzeigt.

Edit: und ihr habt eine gemeinsame Steuer-Nummer, aber jede eine individuelle Steuer-ID. Eure Kids übrigens auch schon :D
 
Ja das weiß ich. Ich melde unsere Steuerdaten elektronisch automatisch an das Finanzamt und hab die Kis angelegt.
Mach das mit Wiso. Das ist für mich das kleinstmögliche Übel :lol:
 
Da solltest Du deinen Steuersatz irgendwo in den Berechnungslisten finden, normalerweise recht prominent unter den Nachzahlung/Erstattung. Aber ich habe mit dem Wiso-Programm selber keine Erfahrung.
 
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