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Gast
Ah ok, ja hier darfst du auch nicht mal eben rumstehen und Gaffen.So lang du niemanden direkt behinderst isses anscheinend noch erlaubt. Aber allein dass man sowas überhaupt bestrafe muss...
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Ah ok, ja hier darfst du auch nicht mal eben rumstehen und Gaffen.So lang du niemanden direkt behinderst isses anscheinend noch erlaubt. Aber allein dass man sowas überhaupt bestrafe muss...
Naja, ich würde es nicht als gaffen bezeichnen. Der Notfallort war ja nicht unmittelbar neben dem Landeplatz des Hubschraubers, so wie ich das verstanden habe.
Natürlich würde ich das nicht machen und meine Kinder dahingehend sensibilisieren, aber im Endeffekt war es ein Hubschrauber, was man nicht jeden Tag sieht und der auf Kinder natürlich eine riesige Anziehungskraft hat.
Solange da jetzt keine Einsatzkräfte behindert werden oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden, seh ich es nicht extrem problematisch.
Ich würde es nicht machen, aber ich kann verstehen warum die Leute es gemacht haben.

Youtube und FB haben die Werbungen bei Videos in den letzten Wochen bei mir massiv hochgefahren... so, dass ich schon keinen Bock mehr was anzusehen. YT schaltet vor jedem Video 2 Bullshit clips und mittendrin auch mindestens 1 bis 2... bei 10-15 Minuten Videos. Wirklich was dagegen machen kann man wohl nicht ausser die Nutzung zurückzufahren. Nervt mich jedenfalls... selbst für 5 Sekunde Scheisse ist mir meien Zeit einfach zu schaden. Davon abgesehen reisst es mich aus den meisten Videos total raus... -.-
Am SmartTV halt leider nicht möglich...UBlock Origin und es ist Ruhe.
Muss ich mir Gedanken machen, wenn eine relativ unbekannte Nachbarin, direkt an der Grundstücksgrenze, im hintersten Eck ihres Grundstückes, 1 Meter von der Spielecke sämtlicher Kinder von uns (und der Nachbarschaft), ohne vorheriger Absprache, einen Bienenstock aufgestellt hat?
Ich höre von weitem Kindergeschreih und dachte, im Anbetracht der vielen Tiere, die hätten ein Wespennest irgendwo runtergeholt.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/bienenvoelker-in-wohngebieten-grundsaetzlich-erlaubt-wenn-bgb-beachtet-wird_137833.html#:~:text=sollte zum Nachbargrundstück ein Mindestabstand,schnell an Höhe zu gewinnen.
- können für einen Garten max. zwei Völker je 200 m² Fläche akzeptiert werden,
- sollte auf Gartenflächen kleiner 200 m² Bienenhaltung vermieden werden,
- sollte die Gesamtzahl der Völker unter acht liegen,
- sollte zum Nachbargrundstück ein Mindestabstand von etwa 3 m eingehalten werden.
- Der Abflug der Bienen darf nur über das Grundstück des Imkers erfolgen.
- Die Anpflanzung von Hecken oder Sträuchern sollte die Bienenstände abschirmen und abfliegende Sammlerinnen zwingen, schnell an Höhe zu gewinnen. Auch heimkehrende, ermattete oder schwer beladene Bienen sollten den Gartenbereich des Nachbarn nicht als Raststätte nutzen können.
- Im eigenen Garten sollte den Bienen eine Tränke angeboten werden, damit nicht der Nachbarteich hierzu genutzt wird.
- Der Imker sollte sanftmütige und schwarmträge Bienenunterkünfte pflegen.
Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, in welchem Abstand zu Feldwegen oder Nachbargrundstücken ein Imker wie viele Bienenvölker aufstellen darf. Bienenhaltung ist privilegiert, nur erhebliche Beeinträchtigungen können zu einer Reduzierung der Bienenhaltung oder gar zum Verbot führen. Dies kommt allerdings sehr selten vor und muss von einem Gericht bestimmt werden. Der Imker benötigt aber natürlich die Zustimmung des Grundstücksbesitzers oder Pächters. Ohne die Erlaubnis dürfen Bienenstände nicht auf der Fläche aufgestellt werden.
Zudem hat ein Imker alles zu unternehmen, um Beeinträchtigungen, die von seiner Bienenhaltung auf andere Bürger ausgehen könnten, so gering wie möglich zu halten. So sollte er die Völker nach guter imkerlicher Praxis führen und sanftmütige, schwarmträge Herkünfte halten.
Ich könnte wetten, dass er für Bienenstöcke Abstandsregeln zu Fremdgrundstücken gibt.
Wenn man da n paar Meter weg ist, stört der BIenenstock auch nicht. Die Tiere sind ja recht klug und interessieren sich nicht für uns Menschen.
Wenn aber die Kinder direkt nebenan spielen, kann das schon unangenehm werden.
EDIT: Jop
https://www.anwalt.de/rechtstipps/bienenvoelker-in-wohngebieten-grundsaetzlich-erlaubt-wenn-bgb-beachtet-wird_137833.html#:~:text=sollte zum Nachbargrundstück ein Mindestabstand,schnell an Höhe zu gewinnen.
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