Das was Bitbyter sagt. So wird so ziemlich jeder B2C-Kaufvertrag abgeschlossen. Ein Händler stellt Ware aus und gibt dir als Käufer damit die Möglichkeit, ein Angebot zum Kauf abzugeben. Der Händler stimmt dem zu, indem er die Ware versendet (Online) oder an der Kasse verkauft (stationärer Handel). Daher kann jeder Händler bis zu diesem Moment bestimmen, dass er dir ncihts verkaufen will. Wäre die beiderseitige Willenserklärung schon vorher getroffen worden hätte er diese Möglichkeit nicht.
Und das ist der große Unterschied zum Verkauf bei eBay Kleinanzeigen. Man stellt etwas zum Verkauf und bietet damit an. Kommt ein Interessent, findet das Angebot gut, schreibt dir und du sagst "jep, das machen wir", haben wir eine beiderseitige Willenserklärung und damit einen Kaufvertrag. Denn der ist nicht formgebunden, geht mündlich, schriftlich oder auf beliebigen anderen Wegen.
Jetzt ists natürlich so, dass man in diesem Kaufvertrag auch den Zustand der Ware festlegt. Der Käufer will die Ware zu mindestens dem vereinbarten Zustand. Ist dieser besser als vereinbart, wird er sich nicht beschweren. Ist er schlechter, kann er den Vertrag anfechten.
Ob jetzt der Verkäufer auch von seiner Willenserklärung zurücktreten kann, weil der Zustand besser als vereinbart ist? Ich weiß es ehrlich gesagt nicht, kann es mir aber nicht vorstellen, da der Verkäufer ja das Angebot geschrieben hat und damit über den Zustand Bescheid wissen sollte.
Daher denke ich nicht, dass das zum Nachteil des Käufers (Auflösung des Vertrages) ausgelegt werden kann.
Würde der Käufer wollen, könnte er damit wohl vor Gericht gehen und auf Erfüllung des Kaufvertrags klagen.