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Gast
Als immer nur von "die Frau", "die Dame" reden?
Wär ich vorsichtig. Damit unterstellt man ganz schnell ein Geschlecht. Das hier ist 2017 verdammt.
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Als immer nur von "die Frau", "die Dame" reden?
Als immer nur von "die Frau", "die Dame" reden?
Danke für die Erleuchtung! Was sagt man stattdessen? "Die Dame, mit der ich zusammen lebe"? "Die, die meine Anwesenheit überdurchschnittlich oft ertragen muss"? "Die Geduldete"? Ich bitte um Vorschläge!
wieso willst du sie töten?"die Old Lady".![]()

wieso willst du sie töten?![]()
ne, um nicht existente ZugewandheitGeht's um Hämorrhoiden?
eben. Nervt eig mehr das man wegen der Unfähigkeit anderer sich wieder um so ein Pfeffer kümmern muss. Das alles.ODM lass dich nicht veräppeln.
Und egal ob es 5€ sind oder 50€. War ja nicht euer Fehler und da nervt sowas eben.
nein zu Hause sage ich was anderes zu ihr aber das werde ich hier nicht sagen.Find ich auch nicht schlimm sich darüber aufzuregen. Aber was anderesd: hast du "meine Dame" eigentlich auf nem Hotkey liegen? Und sagst du das auch im Alltag?![]()
BTW es fällt vllt keinem auf aber ich merke das Gubbi immer beliebter wird. Das freut mich. Props an Flexx dafürIt's Denglisch, Gubbi.
nein zu Hause sage ich was anderes zu ihr aber das werde ich hier nicht sagen.![]()
nein zu Hause sage ich was anderes zu ihr aber das werde ich hier nicht sagen.![]()
ne, um nicht existente Zugewandheit
Nimble muss immer Handpanzer fahren und würde mal lieber wieder das Pferd füttern
ne ne wir haben getrennte Konten. Sie haben einfach nicht abgebucht. Gedeckt ist ihr Konto denk ich schon. Sie ist Ärztin. Denke die 29 Euro sind schon da.Naja sie ruft da heute an. Mal schauen was die sagen.
Bei den Mahngebühren wird es komplizierter. Laut geltender Rechtsprechung dürfen Unternehmen als Mahngebühren nur solche Kosten geltend machen, die tatsächlich durch die Mahnung angefallen sind. Das ist im Zweifel nicht mehr als die Kosten für eine Briefmarke, den Druck und das Papier für das Mahnschreiben. Kommt die Mahnung per E-Mail, dürfen demnach gar keine Kosten geltend gemacht werden.
Ausdrücklich nicht zulässig ist es, wenn Unternehmen Personal- oder Verwaltungskosten auf die Mahngebühren umlegen. Das geht zum Beispiel aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München hervor. Das Gericht hatte eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Stromversorger für ungültig erklärt, mit der für eine Mahnung eine Pauschale von 5 Euro fällig wurde. Angemessen seien lediglich 1,20 Euro, so das Gericht.
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