Kündigung bei Umzug in das Ausland: Ziehen Sie in das Ausland, und möchten aus diesem Grund Ihren Handyvertrag kündigen, so stellt das nach der derzeit geltenden rechtlichen Ansicht zunächst einmal keinen(!) Kündigungsgrund dar. Das liegt daran, dass Sie selbst für Ihren Auslandsumzug verantwortlich sind, und Ihr Mobilfunkanbieter keine Schuld daran trifft. Theoretisch könnten Sie Ihr deutsches Handy per Roaming sogar im ausländischen Netz nutzen, auch wenn das aus Kostengründen keine vernünftige Lösung ist. Glücklicherweise reagieren die meisten Mobilfunkprovider kulant und akzeptieren eine sofortige Sonderkündigung bei Umzug in das Ausland. Sie verlangen hierfür lediglich einen Nachweis, dass der Kunde tatsächlich einen Auslandsumzug durchführt. Manche Anbieter bieten eine Stilllegung des Handyvertrags an, manche eine Einstufung in einen teuren Auslandstarif. Meiner Ansicht nach stellt ein Umzug in das Ausland aber im Einzelfall einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar: War der Umzug bei Abschluss des Mobilfunkvertrags nicht vorhersehbar, und müssen Sie den Umzug z.B. aus beruflichen Gründen unbedingt durchführen, so kann das einen Grund für eine außerordentliche Kündigung geben. Es kommt immer auf den Einzelfall und die jeweiligen konkreten Bedingungen an.