Hm, kann es sein dass wir aneinander vorbei geredet haben? Ich meinte natürlich, dass nur ein neuer Gegenstand geschuldet ist, wenn es im ursprünglichen Kaufvertrag auch um eine neue Sache ging.
Keine Sorge, das haben wir nicht. Ich meinte damit lediglich, dass eine DOA-Lieferung wie im Falle von eape natürlich tatsächlich einen plausibles Argument dafür liefert, dass der Verkäufer auch eine neue, ungebrauchte Sache nachzuliefern hat. Dass dies trotzdem auch von nicht so offensichtlich renitenten Händlern wie MF verweigert wird, liegt am "Interessenkonflikt" mit dem Fernabsatzwiderruf: Wie ich
hier schon mal erklärt habe, kann man eben nicht auf der einen Seite beim Fernabsatzwiderruf zugunsten des Käufers behaupten, auch eine längere "Testphase" würde keine Ingebrauchnahme des Gerätes darstellen, auf der anderen Seite dann aber in der Sachmängelhaftung nur neue, unbenutzte Ware als Nachlieferung akzeptieren... einen Tod muss man sterben, wie man so schön sagt.
Bei Waren, die erst nach längerem Gebrauch durch den Käufer wegen eines (anderen) Sachmangels retourniert werden, ist das aber natürlich nicht der Fall, da steht dem Käufer nur eine Behebung des Sachmangels zu. Und seit geklärt ist, dass der Verkäufer auch keinen Wertersatz für die (Ab-) Nutzung der reklamierten Ware verlangen kann, werden noch mehr Händler als bisher schon davon Abstand nehmen, dem Kunden Neuware nachzuliefern.
Im Übrigen wurde die Webseite des Jurastudenten, der vor ein paar Jahren großspurig das selbe behauptet hatte, nachdem er von Saturn eine neue PS3 "erstritten" hatte, recht schnell mit Hinweis auf das RDG dicht gemacht, mit dem (zusätzlichen) Argument, dass die Webseite grobe Unwahrheiten verbreite. Wenn auch nur eine geringe Chance bestanden hätte, mit seiner Behauptung durchzukommen, hätte ein Großmaul wie er das sicher nicht unwidersprochen hingenommen, sondern bis vor den BGH durchgefochten.