Ach ja, jetzt graut's mir wieder.
Und im Gegensatz zu dir konnte ich eine Fundstelle nennen die meine eigene Ansicht belegt.
Nein, konntest du nicht.
In der Kommentierung wird lediglich erläutert, aufgrund welcher Rechtsgrundlage der Verkäufer Wertersatz für die abgenutzte Sache verlangen kann (oder eben auch nicht),
falls er dem Käufer eine neue, nicht abgenutzte Sache nachliefert. Dort ist aber keine Rede davon,
dass er ihm zwingend eine neue, nicht abgenutzte Sache nachliefern muss.
Das selbe gilt für den Auszug aus der Bundestagsdrucksache, wobei sich die Formulierung dort sogar schlicht auf die Zug-um-Zug-Leistung bezieht und gar nicht von einer "neuen Sache" im Sinne von nicht abgenutzter Neuware die Rede ist.
Abgesehen davon ist es für die Rechtslage völlig unerheblich ob irgendwelche Händler bestehende Ansprüche fälschlicherweise verneinen.
Korrekt. Und natürlich ist es für die Rechtslage genauso unerheblich, wenn du die einschlägigen Rechtsnormen falsch interpretierst.
Ich sag's nochmal, wenn deine Meinung tatsächlich auch von seriösen Juristen vertreten würde, gäbe es schon längst ein diesbezügliches Urteil.
Und natürlich kann man auch mit banaler Logik argumentieren: Es existiert kein einziges plausibles Argument,
weshalb der Verkäufer zur Nachlieferung von Neuware verpflichtet werden sollte, solange es sich bei der bemängelten Sache nicht selbst um Neuware handelt, insofern kann man auch davon ausgehen,
dass der Verkäufer nicht dazu verpflichtet ist.
Oder um einen berühmten Leitsatz des BVerfG etwas abzuwandeln: Wenn der Gesetzgeber im Falle der Sachmängelhaftung eine Nachlieferung von Neuware hätte erzwingen wollen, hätte er dies im Wortlaut der Vorschrift zum Ausdruck bringen müssen.