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Der "Ich könnte kotzen" Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Ich meine, wenn es nachweislich Betriebsbedingt ist, dann darf er das - leider!

Äh ne. Fristlos braucht den wichtigen Grund. Der ist in der Regel durch eine vorherige Abmahnung suspendiert und erst im Wiederholungsfall als zur Kündigung berechtigender Grund anerkennenswert.

Auf jeden Fall auch den Betriebsrat/Gewerkschaft oder Anwalt zu Rate ziehen damit man Dich nicht über den Tisch zieht.

In Betrieben mit Betriebsrat sind betriebsbedingte Kündigungen mitbestimmungspflichtig und in der Regel gibt es einen Sozialplan.

Wenn man Dir einen Aufhebungsvertrag anbietet, mach, wenn möglich, ein berufsfördendes Zeugnis mit zur Vertragsbedingung.

Ansonsten Toi Toi Toi!!!

Zum Anwalt, im Idealfall einen wählen der Arbeitsrecht im Schwerpunkt macht. Vor allen Dingen §§ 4,7 KschG beachten. KSch-Klage muss binnen drei Wochen ab Kündigungserklärung die Klage anhängig gemacht werden. Sonst ist der Arbeitnehmer mit seinen Möglichkeiten präkludiert und hat keine Möglichkeit mehr dagegen vorzugehen.

Ebenfalls für Lohnfortzahlung extrem wichtig. Der Arbeitnehmer muss tatsächlich nach Rücksprache mit seiner Prozessvertretung wieder zur Arbeit gehen und seine Arbeitsleistung tatsächlich anbieten. Wird KSchklage erhoben und der Arbeitgeber schickt den Arbeitnehmer wieder nach Hause, setzt ihn der Arbeitnehmer in Annahmeverzug und behält seinen Lohnanspruch.

Wichtig auch, dass nach Erhebung der KSchklage jede weitere Kündigung sofort erneut mit einer KSchKlage angegriffen werden muss. Im Arbeitsrecht gilt der punktuelle Streitgegenstand! Sonst präkludiert die 2., 3., 4. Kündigung etc.

Im Übrigen wurde ja schon gesagt, dass die Kündigung betriebsbedingt auch sozial gerechtfertigt sein muss. Gibt es jüngere Arbeitnehmer? Wer im Betrieb ist unterhaltspflichtig etc. Ist ne Frage die nach Aktenlage entschieden werden muss.

Achja einen Sozialplan gibt es nicht "in der Regel." Hier wurden 5 Arbeitnehmern gekündigt. Da kann man schwerlich von einer Betriebsänderung iSd §§ 111 BetrVG sprechen.

Achja, Aufhebungsvertrag darf nicht zur Umgehung der gesetzl. Kündigungsschutzbestimmungen führen.
 
Jeden früh wenn ich die "Folie" von der Windschutzscheibe entfernt habe, merke ich das die Scheibe nach einiger Zeit etwas Frost ansetzt und die Sicht stark einschränkt. Direkt nach dem entfernen der Folie ist die Scheibe eigt. komplett frei. Weiß nicht was man dagegen machen könnte.

Naja, Heizung an und warten, bis das Auto etwas wärmer ist. Die Scheibe wird ja auch trotz der Abdeckung kalt. Wenn dann die Luftfeuchtigkeit zu groß ist, gefriert das eben. Machen kannste da nichts.
 
Ebenfalls für Lohnfortzahlung extrem wichtig. Der Arbeitnehmer muss tatsächlich nach Rücksprache mit seiner Prozessvertretung wieder zur Arbeit gehen und seine Arbeitsleistung tatsächlich anbieten. Wird KSchklage erhoben und der Arbeitgeber schickt den Arbeitnehmer wieder nach Hause, setzt ihn der Arbeitnehmer in Annahmeverzug und behält seinen Lohnanspruch.

Ist das noch so notwendig? Soweit ich weiß ist es nach aktueller Rechtsprechung des BAG und auch hM so, dass das Angebot nach §296 BGB entbehrlich ist. Die vom Arbeitgeber vorzunehmende Handlung ist hierbei die Bereitstellung des Arbeitsplatzes. Damit gerät er auch in Annahmeverzug, weil er mit der unwirksamen Kündigung erklärt die Arbeitsleistung nicht annehmen zu wollen.
 
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, taucht einmal auf. Damit ist eindeutig klar gestellt, dass der Arbeitnehmer arbeitswillig ist. Da es in praxi ohnehin im Endeffekt auf eine (dann deutlich höhere) Abfindung hinaus läuft, ist die Verhandlungsposition auch gefestigter.

Wobei keine Kohärenz zwischen Angebot und Abfindungshöhe besteht, sondern zwischen Erhebung der KSchKlage und Abfindung.
 
Ich war in der Mittagspause mit einem Arbeitskollegen bei McDonalds und irgendwie fühle ich mich jetzt reudig, finde rückblickend auch keinen Geschmack an dieser Country-Sauce auf diesen 1,60 Bürgern. Die scheiss Heizungsluft, alles mega ätzend hier. Und Feierabend ist noch hin. Novemberdepression! Stöhn!
 
Hab ich wirklich Bürger geschrieben? Ist es schon so weit?!

Und was mich noch bewegt: Ist man ab kleinergleich 160 Zentimeter schon kleinwüchsig? Wie der Typ aus der Blechtrommel?
 
Auch wenn er den Grund kennt (ich geh mal davon aus, die Nachrichten waren ja voll davon), hilft ihm das ja nix wenn er durch Essen muss. Auch wenn die Bahn selber nix dafür kann.
 
Am Auto von meinem Vater ist anscheinend jemand hängen geblieben beim ausparken und natürlich abgehauen :fp: Kann man da irgendwas machen? Versicherung wird das ja wahrscheinlich nicht bezahlen.
 
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