ja klar kann man rücksicht nehmen. aber ich kann mir nicht vorstellen das er sich mit aller kraft gegen tropfsichere blumenkästen wehrt. schließlich kosten die dinger kein vermögen. da sollte man sich wohl mal einigen können. zur not muss der vermieter da für eine überdachung sorgen, wenn es aus irgendwelchen, unerklärlichen gründen nicht möglich sein sollte, den eigenen wagen auf dem zugewiesenen parkplatz sicher abstellen zu können. ansonsten tauscht doch einfach die parkplätze, mal sehen was er dann sagt 
auf der anderen seite kann der mieter nix für seine katze. das ist im übrigen auch rechtlich so geregelt. natürlich ist das ärgerlich. aber dann muss man eben mal die tragetasche aus dem wagen nehmen (falls vorhanden), mit dem kind kurz auf dem boden absetzen, den wagen zusammenklappen und an die wand stellen. das ist doch kein ding der unmöglichkeit.
auf der anderen seite kann der mieter nix für seine katze. das ist im übrigen auch rechtlich so geregelt. natürlich ist das ärgerlich. aber dann muss man eben mal die tragetasche aus dem wagen nehmen (falls vorhanden), mit dem kind kurz auf dem boden absetzen, den wagen zusammenklappen und an die wand stellen. das ist doch kein ding der unmöglichkeit.

