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Der Fortbewegungsmittel mit Fotos Thread !

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Deine Argumentationsweise gleicht hier echt der eines militanten Veganers :lol:

Du fährst hier deine persönliche Idealismusschiene und versuchst diese Sichtweise jedem aufzudrücken.

Du weißt ich kann dich echt gut leiden, aber ab dieser Stelle bin ich raus. Ist mir zu anstrengend und vor allem sinnlos.
 
giphy.gif
 
Die Dinger sind generell unnötig und eine absolute Pest.

Finde es immer super hier im Salzburger Land wenn sie auf den Berg Strasse entgegen kommen, nicht ausweichen wollen obwohl sie ja mehr Gelände tauglich sind als mein kleines Auto.

Ach das stimmt doch auch nicht. Nicht immer Verallgemeinern.

Hab mir gezielt für den Nachwuchs, also die Familie einen Tiguan angeschafft und es ist wesentlich entspannter das Kind ins Fahrzeug zu setzen und auch wieder herauszunehmen. Dazu kommt mehr Laderaum und Platzangebot für alle Mitfahrer. Davor wäre das alles schon ein Krampf geworden im deutlich tieferen und engeren Golf R.

Dazu kommt halt noch der höhere Sicherheitsaspekt.

Alleine die Gründe haben mir mehr Lebensqualität im Alltag beschert, wenn ich mit dem Fahrzeug unterwegs bin.

Und SuV heißt ja auch nicht = geländegängig. Viele kaufen sich ja so ein Fahrzeug auch nur wegen der o.g Gründe.
 
Ach das stimmt doch auch nicht. Nicht immer Verallgemeinern.

Hab mir gezielt für den Nachwuchs, also die Familie einen Tiguan angeschafft und es ist wesentlich entspannter das Kind ins Fahrzeug zu setzen und auch wieder herauszunehmen. Dazu kommt mehr Laderaum und Platzangebot für alle Mitfahrer. Davor wäre das alles schon ein Krampf geworden im deutlich tieferen und engeren Golf R.

Dazu kommt halt noch der höhere Sicherheitsaspekt.

Alleine die Gründe haben mir mehr Lebensqualität im Alltag beschert, wenn ich mit dem Fahrzeug unterwegs bin.

Und SuV heißt ja auch nicht = geländegängig. Viele kaufen sich ja so ein Fahrzeug auch nur wegen der o.g Gründe.
War mein Fehler, stimmt.

Ich beziehe mich da eher auf die fetten SUV's von vor allem Mercedes und BMW.

In der Tat eine dumme Verallgemeinerung! Aber bei den fetten suvs wie x6 etc fehlt mir das Verständnis...
 
Hab heute mein Auto abgeholt, bei dem der "Spoiler " getauscht wurde weil es ab 60km/h immer ein pfeiffen/säuseln zu hören war --->echt nervig.

Haben das Teil als ganzes neu bestellt und den oberen Teil in Wagenfarbe lackiert.....tja. Wie ungern kann man seinen Job machen? Denken die der Kunde sieht sowas nicht?

Hier mal die Bilder:
Nicht überall "eingeclipped"
20230216_162218.jpg


Fehler im Lack(unter Klarlack...wirkt so)
20230216_162253.jpg


Heckklappe bei ein oder Ausbau leicht verkratzt(sollte mit polieren weggehen)
20230216_163431.jpg


Auf der gegenüber seite, genauso
20230216_163210.jpg


Ich habe es beim Serviceberater natürlich direkt reklamiert. Lackiertes Teil wird neu bestellt und neu lackiert laut diesem und wegen dem Spalt(erstes Foto) wird er nachfragen und muss auf jedenfall angeschaut werden, die Kratzer habe ich nachdem er weg war gesehen und es ihm natürlich auch geschickt direkt. Bin gespannt was er morgen sagt.

Ich weiss schon, die haben den Spoiler vermutlich noch nie abgenommen bei dem Modell weil dieses aktuell noch rar gesät ist, aber jemand der seinen Job halbwegs gern macht montiert sowas doch nicht einmal aufs Auto wenn er das sieht. Und wie kann man das nicht sehen. Das war das erste was mir aufgefallen ist(dieser Lackfehler).....

Mühsam da immer wieder hin zu fahren :skep:
 
Sowas ähnliches hatte ich auch mal als mir damals in meinem Audi einer hinten drauf gefahren ist und die den Stoßfänger neu gemacht und lackiert haben. Das war als hätte das Auto danach zwei Farben :lol:. Mir ist schon klar, dass es nicht soo einfach ist, bestimmte Hersteller-Farben exakt zu treffen (offizieller Audi Händler btw), aber manchmal halten die ihre Kunden wohl echt für bescheuert. "Ach, der sieht das bestimmt nicht."
 
da würde ich ja wirklich mal gerne wissen auf welcher Grundlage die Nutzung verboten ist.

Im Paragrafen 23 der StVO wird man fündig:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.
 
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