Ja, das muss man betonen. Es geht um biologische Intersexualität, also Menschen, die weder XX- oder XY-Gonosomen haben, die eine biologisch eindeutige Zuordnung zu einem (biologischen) Geschlecht ermöglichen.
(und ja, ich weiß dass es Formen der Intersexualität gibt, bei denen die Gonosomen normal sind und z.B. durch hormonausschüttende Tumore verursacht werden. Das sind aber die kompletten Exotenfälle)
Es geht nicht um Transsexualität, also der gefühlten Zugehörigkeit zu einem anderen Geschlecht als das durch die Gonosomen bestimmte. Für die spricht das BVerfG hier nicht.
Ist aber natürlich nichtsdestotrotz eine gute Entscheidung. Die jetzt halt noch Jahre bis zur Umsetzung braucht, bis die Ämter mal ihre knochigen Ärsche bewegt haben und ihre Software upgedated haben.
Das zieht sich ja schon bei der Ehe für alle noch ne Weile hin, bis die Standesämter nicht mehr durch die Software erzwungen "Ehemann" und "Ehefrau" eingeben müssen...