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Wo steht das?Das berechtigt aber niemanden zum Auslesen und vor allem Speichern von Fotos und Daten.
Gesichtserkennung mit "Clearview AI":Eine App schockiert Amerika
Tja die Gesichtserkennung ist weiter verbreitet als man es sich gedacht hat.
Surprise Surprise
Wo sind noch mal die Leute die nix zu verheimlichen haben ?
um mal meine eigene frage zu beantworten:Das berechtigt aber niemanden zum Auslesen und vor allem Speichern von Fotos und Daten.
https://netzpolitik.org/2020/eu-dat...d1EboeB6evKlIfuZ2GyJFergekJ_ZB0#spendenleisteBisher lizenziert ClearView seine Dienste nur an Behörden in den USA und Kanada. Was wäre aber, wenn auch europäische Behörden auf die Idee kämen, das angeblich so effektive Ermittlungswerkzeug zu nutzen, von dem US-Kolleg:innen schwärmen? In der EU gelten nicht erst seit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) strenge Auflagen für den Datenschutz. Sie verbieten es, ohne Zustimmung oder gesetzliche Erlaubnis der Betroffenen persönliche Daten zu speichern oder zu verarbeiten.
Automatisch rechtswidrig wäre ClearView damit aber nicht, sagt Malte Engeler. Er ist Richter am Verwaltungsgericht, beschäftigt sich wissenschaftlich mit Datenschutzrecht und wundert sich ein wenig über die Aufregung um das Start-up. Im Grunde sei der Dienst nicht viel mehr als eine Rückwärts-Bildersuche, wie sie andere Suchmaschinen bereits seit Jahren zur Verfügung stellen. Neu ist im Grunde nur, dass statt Worten nun Gesichter – ermöglicht durch einen Algorithmus zur Gesichtserkennung – durchsucht und verglichen werden.
Rechtlich gesehen hätte ClearView damit zunächst die gleichen Probleme wie jede andere Suchmaschine auch, die personenbezogene Daten zugänglich macht, sagt Engeler. ClearView nutzt für seine Datenbank schließlich Bilder und Informationen, die öffentlich im Netz verfügbar sind. Nichts anderes täten Google und Startpage auch, wenn sie Suchergebnisse ausspuckten. ClearView hatte die Bilder zwar ohne Erlaubnis von Facebook, Twitter und anderen Websites herunter geladen und damit gegen deren Nutzungsbestimmungen verstoßen. Das an sich ist aber noch keine Gesetzesverletzung, sondern zunächst nur ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen der Plattformen.
Dass eine Strafverfolgungsbehörde in der EU, die ClearView einsetzen wollte, dafür die nötigen rechtlichen Grundlagen hätte oder jedenfalls bekommen könnte, ist nach Einschätzung von Engeler nicht auszuschließen. Googeln sei den Ermittler:innen schließlich auch nicht untersagt. Und das für Strafverfolgungsbehörden maßgebliche Datenschutzrecht, die Datenschutzrichtline für die Polizei und Justiz, lässt durchaus Spielraum zu
Nötig wäre ein Grundrecht auf Unüberwachtheit
Auch Nils Leopold, innenpolitischer Referent der Grünen im Bundestag, weist auf Twitter darauf hin, dass der Datenschutz alleine nicht ausreicht, um Szenarien wie diese zu verhindern. „Nur als Privatheitsschutz in Öffentlichkeiten, etwa als Grundrecht auf Unüberwachtheit in öffentlichen Räumen, wird man Entwicklung gerecht.“
Ist aber auch kein Killervirus o.Ä.
Noch nicht. Soll leicht mutieren afaik.
"Seit einigen Wochen plane ich eine Überraschung für Michael, denn er wünscht sich schon monatelang etwas. [...] Und heute ist es soweit!"

Die hat doch sicherlich nur ne Zeit lang das Kleingeld gesammelt was in der Wohnung oder Wendlers Hosen rumlag.Mit 19 und ohne Schulabschluss![]()

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