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Der Boulevardpresse Thread (1 Betrachter)

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Joe Biden calls game developers "little creeps" who make titles that "teach you how to kill"
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Das berechtigt aber niemanden zum Auslesen und vor allem Speichern von Fotos und Daten.
um mal meine eigene frage zu beantworten:

Bisher lizenziert ClearView seine Dienste nur an Behörden in den USA und Kanada. Was wäre aber, wenn auch europäische Behörden auf die Idee kämen, das angeblich so effektive Ermittlungswerkzeug zu nutzen, von dem US-Kolleg:innen schwärmen? In der EU gelten nicht erst seit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) strenge Auflagen für den Datenschutz. Sie verbieten es, ohne Zustimmung oder gesetzliche Erlaubnis der Betroffenen persönliche Daten zu speichern oder zu verarbeiten.

Automatisch rechtswidrig wäre ClearView damit aber nicht, sagt Malte Engeler. Er ist Richter am Verwaltungsgericht, beschäftigt sich wissenschaftlich mit Datenschutzrecht und wundert sich ein wenig über die Aufregung um das Start-up. Im Grunde sei der Dienst nicht viel mehr als eine Rückwärts-Bildersuche, wie sie andere Suchmaschinen bereits seit Jahren zur Verfügung stellen. Neu ist im Grunde nur, dass statt Worten nun Gesichter – ermöglicht durch einen Algorithmus zur Gesichtserkennung – durchsucht und verglichen werden.

Rechtlich gesehen hätte ClearView damit zunächst die gleichen Probleme wie jede andere Suchmaschine auch, die personenbezogene Daten zugänglich macht, sagt Engeler. ClearView nutzt für seine Datenbank schließlich Bilder und Informationen, die öffentlich im Netz verfügbar sind. Nichts anderes täten Google und Startpage auch, wenn sie Suchergebnisse ausspuckten. ClearView hatte die Bilder zwar ohne Erlaubnis von Facebook, Twitter und anderen Websites herunter geladen und damit gegen deren Nutzungsbestimmungen verstoßen. Das an sich ist aber noch keine Gesetzesverletzung, sondern zunächst nur ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen der Plattformen.

Dass eine Strafverfolgungsbehörde in der EU, die ClearView einsetzen wollte, dafür die nötigen rechtlichen Grundlagen hätte oder jedenfalls bekommen könnte, ist nach Einschätzung von Engeler nicht auszuschließen. Googeln sei den Ermittler:innen schließlich auch nicht untersagt. Und das für Strafverfolgungsbehörden maßgebliche Datenschutzrecht, die Datenschutzrichtline für die Polizei und Justiz, lässt durchaus Spielraum zu

Nötig wäre ein Grundrecht auf Unüberwachtheit
Auch Nils Leopold, innenpolitischer Referent der Grünen im Bundestag, weist auf Twitter darauf hin, dass der Datenschutz alleine nicht ausreicht, um Szenarien wie diese zu verhindern. „Nur als Privatheitsschutz in Öffentlichkeiten, etwa als Grundrecht auf Unüberwachtheit in öffentlichen Räumen, wird man Entwicklung gerecht.“
https://netzpolitik.org/2020/eu-dat...d1EboeB6evKlIfuZ2GyJFergekJ_ZB0#spendenleiste
 
Wenn er Schulden hat, ist es dann nicht sinnvoll, sich die Karre von ihr schenken zu lassen? Aber wenn das wirklich ihre Kohle ist, dann ... schön blöd von ihr.
 
Die Karre ist ja nicht mal so teuer. Basis sagen wir mal 32.000$. Vollaustattung wird vielleicht bei 50.000$ liegen maximal 60.

Plus Tax, dafür Firmenwagen, also Abschreibung.

Außerdem glaubt ihr diesen punkt12 mist doch wohl nicht wirklich.
 
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