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Der Boulevardpresse Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Gerade Postings von Shannen Doherty gelesen und Fotos dazu... ich wusste nicht, dass sie auch gerade gegen den Brustkrebs kämpft. :(


Da fängt man langsam echt an, sich so seine Gedanken zu machen...

:(:(:(


Das zweite Bild ist gerade eben erst hochgeladen worden.

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Ein Konzert von Marcus Füreders Band Parov Stelar wurde als „Publikumstanz“, nicht als Konzert eingestuft. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde ab.

05.08.2016 | 12:34 | (DiePresse.com)

Weil das Publikum bei einem Konzert von Parov Stelar 2011 zu viel tanzte, wurde eine nachträgliche Zahlung der Vergnügungssteuer in Höhe von rund 10.000 Euro fällig, berichtet der „Kurier“. Eine Beschwerde der Veranstalter wies der Verwaltungsgerichtshof ab. Nun kommen auch noch rund 8000 Euro Gerichts- und Anwaltskosten dazu.


Die Vorgeschichte: Marcus Füreder trat am 1. Juli mit seiner Parov Stelar Band in der Rinderhalle in St. Marx in Wien auf. Weil die Stadt den Standort fördern will, wurde das Konzert mit 10.000 Euro unterstützt. Dieses Geld sei in die Infrastruktur gesteckt worden, die in der Location aufgebaut wurde, so der Geschäftsführer der Entertainment Quartier GmbH, Günter Unger, gegenüber dem „Kurier“.

Die Veranstaltung wurde als Konzert eingestuft. Doch ein Revisionsbeamter des Magistrats wertete den Auftritt der Electro-Swing-Band nicht als solches, sondern als einen „Publikumstanz“. Denn während des Schlussacts, der nach dem Hauptact Parov Stelar auftrat, tanzte das Publikum heftig. Somit habe es sich um eine Tanzveranstaltung gehandelt, nicht um ein Konzert, befand der Magistratsbeamte.

Somit wurde eine nachträgliche Vergnügungssteuer in der Höhe von 8183,55 Euro fällig, zusätzlich kamen 818,36 Euro Verspätungszuschlag und 163,68 Euro Säumniszuschlag dazu. Die Entertainment Quartier GmbH legte Berufung ein, der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde vergangene Woche aber als unbegründet abgewiesen.

Kein Konzert von Parov Stelar davor oder danach – sogar in derselben Location – wurde jemals als „Publikumstanz“ eingestuft. Konzertveranstalter Unger ging in einer Klage gegen ihn als Person als Sieger hervor. Das Bundesfinanzgericht beschied ihm 2014, dass die rhythmischen Bewegungen der Besucher kein Gesellschaftstanz sind und damit der Vergügungssteuer unterliegen.

Die Abschaffung der Steuer ist in Wien ohnehin angedacht, das fordern Wirtschaftstreibende und die Eventbranche. Der Stadt würden damit rund fünf Millionen Euro im Jahr entfallen. Die rot-grüne Stadtregierung entscheidet im Herbst.

http://diepresse.com/home/kultur/po...l-getanzt_Rund-10000-Euro-Zahlung?xtor=CS1-15

Also manchmal... :ugly:
 
Wenn es wirklich ein Fünftel der Kosten einer Ubahn kostet, dann haben sie sicherlich noch bisschen Kohle übrig für Wartung und Reinigung. Ich mein, wir haben hier Trams ohne Ende. Das wird jetzt sicherlich kein so elementarer Unterschied sein.
 
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