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Auch nicht richtig. Es ist nicht erlaubt ansatzlos etwas im verkehr zu filmen. Im urteil von dem,du sprichst hat man die aufnahmen akzeptiert, weil der Fahrer schon vorher genötigt wurde und daraufhin die Kamera einschaltete, er also einen Anlass hatte.So pauschal stimmt das nicht. Solange die Aufnahmen ausschließlich privaten Zwecken dienen, sind Dashcams erlaubt, und es gibt auch schon ein Urteil, bei dem die gerichtliche Verwertung zugelassen wurde, weil die Kamera nur anlassbezogen eingeschaltet wurde.
In der BA Club World Class (prakisch eine aufgewertete Business-Class) sitzt Du auch durchaus mal mit dem Rücken zum Cockpit![]()
Auch nicht richtig. Es ist nicht erlaubt ansatzlos etwas im verkehr zu filmen. Im urteil von dem,du sprichst hat man die aufnahmen akzeptiert, weil der Fahrer schon vorher genötigt wurde und daraufhin die Kamera einschaltete, er also einen Anlass hatte.
über das "besser formuliert" kann man sicher streitenExakt das hatte ich auch geschrieben, nur etwas besser formuliert.

über das "besser formuliert" kann man sicher streiten![]()
Und wie bist du auf die Werbung aufmerksam geworden? Hast du die Werbung zufällig in der Schweiz gesehen oder bist du darüber aufmerksam geworden, weil es selbst in der Schweiz (oha!) ein kleines Shitstörmchen gab, weshalb nun auch deutsche Medien darüber berichten?Sixt Werbung in der Schweiz:
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Was hätte etwas Vergleichbares in Deutschland für einen PC Shitstorm gesorgt![]()
Was hätte etwas Vergleichbares in Deutschland für einen PC Shitstorm gesorgt![]()
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