Foren Aktuelles Erstellen Mitglieder Anmelden

Der Boulevardpresse Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Mondknallschlumpf schrieb:
Natürlich sollte untersucht werden, ob das soweit korrekt abgelaufen ist. Aber staatsanwaltliche Ermittlungen wegen Totschlags sind für einen Polizisten, der seinem Kollegen möglicherweise das Leben gerettet hat, ja wohl mehr als ein Tritt in die Fresse...

Dass Ermittlungen angestellt werden, sollte selbstverständlich sein.

Wenn (obwohl es aus der Sicht des Polizisten ungerechtfertigt ist) Anklage erhoben werden würde, DAS wäre ein "Tritt in die Fresse".
 
Selbst DAS ist doch kein "Tritt in die Fresse". Es kommt auf die Umstände an und das muß man klären. Ich halte jedenfalls nichts von einem "Freibrief", nur weil jemand Polizist ist.
 
BAZONG schrieb:
Selbst DAS ist doch kein "Tritt in die Fresse". Es kommt auf die Umstände an und das muß man klären. Ich halte jedenfalls nichts von einem "Freibrief", nur weil jemand Polizist ist.

Trotzdem geht mir dieser Täterschutz auf den Sack. Egal wo, man muss die Verbrecher ja mit Samthandschuhen anfassen um nicht angezeigt zu werden...
 
In Einzelfällen mag das sicherlich zutreffen, aber man weiß doch hier nicht, ob nicht auch EIN Schuß genügt hätte. Und Bullen haben eine Schießausbildung, sollten also zielsicher sein. Schuß ins Bein müßte da doch genügen.
Vielleicht hat der Schütze überreagiert ? Wir waren nicht dabei.


P.S. Hab erst "Scheißausbildung" geschrieben :D
 
Im Ernstfall hilft auch keine Schießausbildung, da spielen so viele Faktoren zusammen, kann leicht passieren, dass man jemanden tödlich trifft. Zudem noch möglicher Stress, und, und, und. Und ein normaler Polizist schießt ja nicht jeden Tag auf Leute.
 
Also der typ hat mit dem hammer auf den polizisten auf den kopf geschlagen... Wir reden hier nicht von zombies die 2m vor einem stehen bleiben damit man noch schießen kann. Also gehen wir einfach mal davon aus dass die story so stimmt, sie öffnen die türe, der typ geht sofort mit dem hammer auf den polizisten los und schlägt ihn damit richtung kopf... Jetzt kommst du bazong, du versuchst mit einem einzigen gezielten schuss wirklich das bein in so einer situation anzupeilen oder wird das eher auf selbstversteidigung hinauslaufen und man schießt auf den täter, hauptsache er lässt vom opfer los? Ein schlechter polizist hatte den täter wahrscheinlich so lange umzingelt bis der andere polizist matsch ist und hätte dann dem verrückten in das bein geschossen, hauptsache fair verlaufen wa...
 
Also, bei dem Ablauf wäre ein Anklage wirklich nicht zu verstehen :nein: Man soll ja immer auf Verhältnismäßigkeit achten, wenn man einen Schuss abgibt, und wenn der Schuss hier nicht gerechtfertigt war, dann weiss es auch nicht.
 
Wie geschrieben, war ich nicht dabei. Ich weiß nicht, WO genau getroffen wurde und WARUM und WANN GENAU der Täter dann starb.
Dennoch halte ich so eine bedingungslose Parteiergreifung FÜR den Polizisten (wobei keiner von uns Details kennt) für fehl am Platze.

Und ob ich aus nächste Nähe als ausgebildeter Polizist (!) 3 Schüsse (!!) brauchen würde, um den Täter zu treffen, weiß ich auch nicht.

Muß man alles untersuchen. Die Empörung aufgrund der Ermittlung wegen Totschlags kann ich aber immer noch nicht nachvollziehen. Ich finde, das ist völlig okay.
 
Du bist natürlich ganz ruhig und abgebrüht, wenn du von jemandem angegriffen wirst und um dein Leben fürchten musst :ulgy: Also, wenn's um mein Leben oder das eines Kameraden gehen würde, dann würde ich lieber zweimal zu viel als einmal zu wenig schießen.
 
Die ermittlung ist scheiss egal, gegen die hab ich nix, das gehört sich auch so und das bei jedem fall. Alleine die tatsache dass der polizist verletzt wurde bedeutet auch dass es zu diesem übergriff kam. Man schwingt einen hammer auch nicht in zeitlupe, jetzt stell dir mal vor dir passiert das und du siehtst wie einer mehrmals mit einem hammer ausholt, du schießt 1x und guckst dann ob du auch getroffen hast und der typ ablässt? Ich weiß jetzt nicht wie das ist wenn man nicht direkt in den kopf schießt ob man nach einem schuss in den körper noch weiter schlagen könnte, ich befürchte fast dass ein schlechter schuss erst mal im affekt keine große wirkung haben könnte. Es ist bestimmt nicht unrealistisch dass in so einem falle mehrfach geschossen wird weil man eben das opfer schon geschlagen wurde und sorry, wenn einer mit einem hammer schon getroffen hat und noch weiter zuschlägt, da kann es nicht genug schusse geben, kann ja nicht sein dass der polizist mehr fur den täter ubrig hat als den tod des opfers in kauf zu nehmen, hier zählt nur dass der täter nicht mehr zuschlagen darf und das wird der polizist schon gemacht haben. Für mich hort sich das zumindest normal an.
 
pil schrieb:
Also der typ hat mit dem hammer auf den polizisten auf den kopf geschlagen... Wir reden hier nicht von zombies die 2m vor einem stehen bleiben damit man noch schießen kann.

:lol:

Manch einer stellt sich so eine Situation wie in einem Shooter vor, wo man ganz gelassen und zielsicher seine Schüsse abgibt. :P
 
Stockbrot2 schrieb:
Du bist natürlich ganz ruhig und abgebrüht, wenn du von jemandem angegriffen wirst und um dein Leben fürchten musst :ulgy: Also, wenn's um mein Leben oder das eines Kameraden gehen würde, dann würde ich lieber zweimal zu viel als einmal zu wenig schießen.

Das habe ich nicht behauptet.
Ich hätte das SEK angefordert, weil...uh...der Täter hat ja einen Hammer :shock:

Ich wußte nicht, dass Polizisten hier Immunität genießen, so ganz pauschal.....

Es geht nicht darum, was ICH getan hätte, es geht darum, was genau dort vorgefallen ist. Und es kann durchaus sein, dass es hier um Totschlag geht. Die Möglichkeit muß in Betracht gezogen werden. Finde es beruhigend, dass hierzulande auch in solchen Fällen Ermittlungen angestellt werden und keine Freibriefe ausgestellt.
 
Ja, es kann Totschlag sein. Und ich sage ja nicht, dass Polizisten Immunität genießen sollten, aber bei dem was da vielleicht passiert ist, kann ich die Reaktion dieses Menschen vollkommen nachvollziehen. Und manche Menschen können jemanden mit bloßen Händen umbringen, und ein Hammer ist nun mal ein extrem wirkungsvolles Mittel, um Verletzungen insbesondere im Kopfbereich zu erzeugen ;)
 
Ermittlungen != Verurteilung. Bazong hat Recht.:deal:

Und da die Situation für alle nachvollziehbar ist, wird sie das wohl auch für den Richter sein, kommt also für den Polizisten nix bei rum.
 
Tommse schrieb:
Ermittlungen != Verurteilung. Bazong hat Recht.:deal:

Und da die Situation für alle nachvollziehbar ist, wird sie das wohl auch für den Richter sein, kommt also für den Polizisten nix bei rum.

Vor allem darf man eben nicht vergessen, dass es ja nur Ermittlungen sind, auf die ja gerade nicht eine Anklage folgen muss.

Der Polizist wird also wahrscheinlich wegen dieser Sache nie vor einem Richter stehen, wenn die Geschichte so stimmt wie sie erzählt wird.

Auf Grund der Ermittlungsergebnisse wird der Staatsanwalt ja erstmal entscheiden, ob er Anklage erheben wird, was wohl vermutlich eben nicht der Fall sein wird.
 
Zurück
Oben