Der junge Mann wurde am 25. Mai in U-Haft gekommen, und zwar nicht allein deshalb, weil er - wie bisher kolportiert - ein Computerspiel gestohlen haben soll. Im Strafantrag, den die Anklagebehörde bereits am 31. Mai und damit nur sechs Tage später einbrachte, ist von zwei Fakten die Rede, wobei der 19-Jährige dabei jeweils drei Computerspiele in Diebstahlsabsicht an sich gebracht haben soll.
Darüber hinaus stellte sich heraus, dass gegen den Mann seit vergangenem April am Bezirksgericht Wien-Leopoldstadt ein Verfahren anhängig ist, in dem es um den Diebstahl von vier PC-Spielen geht. Da der 19-Jährige überdies eine einschlägige Vorstrafe aufweist, dürfte die Verhängung der U-Haft für ihn nicht überraschend gekommen sein.
Anruf bei Eltern war bewilligt
Wie der Sprecher der Wiener Anklagebehörde betonte, wäre es dem jungen Mann nach seiner Einlieferung ins Wiener Landesgerichtliche Gefangenenhaus möglich gewesen, telefonischen Kontakt mit seiner Familie bzw. Freunden aufzunehmen und damit seinen Verbleib aufzuklären. "Der Anruf war von Beginn an bewilligt. Warum er davon nicht Gebrauch gemacht hat, entzieht sich unserer Kenntnis", stellte Vecsey fest. Möglicherweise wollte der 19-Jährige seiner Mutter, einer Lehrerin aus dem Innviertel, nicht mitteilen, dass er im Gefängnis gelandet war und die damit verbundene Aufregung ersparen.