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Der Boulevardpresse Thread (2 Betrachter)

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Evin schrieb:

Der junge Mann wurde am 25. Mai in U-Haft gekommen, und zwar nicht allein deshalb, weil er - wie bisher kolportiert - ein Computerspiel gestohlen haben soll. Im Strafantrag, den die Anklagebehörde bereits am 31. Mai und damit nur sechs Tage später einbrachte, ist von zwei Fakten die Rede, wobei der 19-Jährige dabei jeweils drei Computerspiele in Diebstahlsabsicht an sich gebracht haben soll.

Darüber hinaus stellte sich heraus, dass gegen den Mann seit vergangenem April am Bezirksgericht Wien-Leopoldstadt ein Verfahren anhängig ist, in dem es um den Diebstahl von vier PC-Spielen geht. Da der 19-Jährige überdies eine einschlägige Vorstrafe aufweist, dürfte die Verhängung der U-Haft für ihn nicht überraschend gekommen sein.

Anruf bei Eltern war bewilligt

Wie der Sprecher der Wiener Anklagebehörde betonte, wäre es dem jungen Mann nach seiner Einlieferung ins Wiener Landesgerichtliche Gefangenenhaus möglich gewesen, telefonischen Kontakt mit seiner Familie bzw. Freunden aufzunehmen und damit seinen Verbleib aufzuklären. "Der Anruf war von Beginn an bewilligt. Warum er davon nicht Gebrauch gemacht hat, entzieht sich unserer Kenntnis", stellte Vecsey fest. Möglicherweise wollte der 19-Jährige seiner Mutter, einer Lehrerin aus dem Innviertel, nicht mitteilen, dass er im Gefängnis gelandet war und die damit verbundene Aufregung ersparen.

http://derstandard.at/1304554368006/Wien-Josefstadt-Vermisster-in-U-Haft-Prozess-im-Schnellverfahren

Also, der Grund für die U-Haft dürfte wohl geklärt sein, und dass seine Familie zuerst nicht wusste, wo er steckt, war aller Wahrscheinlichkeit nach seine Schuld.

Dass es natürlich trotzdem nicht passieren darf, dass jemand der als vermisst gemeldet wird, in der U-Haft nicht "gefunden" wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Wobei man hier fairerweise sagen muss, dass das einfach die Statistik ist, denn sei die Fehlerquote noch so gering, irgendwann passiert der Fehler nun mal.
 
früher hat man noch nach der atlantis, bernstein-zimmer oder dem gold von porto bello gesucht. die zeiten haben sich wohl verändert ;)

http://www.gmx.net/themen/nachrichten/panorama/187r12q-wird-osamas-leiche-geborgen
 
Bart Wux schrieb:
Für deutsches Recht sehe ich da nach wie vor keine Haftgründe für UHaft. Keine Ahnung, was es da in AT für Voraussetzungen gibt.

Also hier geht es wohl ziemlich klar um die Tatbegehungsgefahr (Wiederholungsgefahr).

Aber die gibt es doch in D auch als Haftgrund...?
 
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