Bexter schrieb:
Das ist nur ZUM Teil richtig Barto. Spiele die keine USK-Freigabe bekommen, dürfen in Deutschland auch nicht AKTIV beworben werden - das weiß ich aus guten Quellen
Jop, das weiß ich. Ohne Freigabe hat man quasi den Status eines indizierten Spiels, was die Restriktionen für den Verkauf angeht.
Daher kann ich es absolut verstehen, wenn man diesen Spielen kein Marketing-Budget bereitstellt (hat ja eh keinen Sinn

), aber halt kleine Kontingente über die üblichen Verkaufskanäle für den deutschen Markt bereitstellt. Grade spezialisierte Online-Händler haben doch eh Verifikationssysteme, damit sie indizierte Spiele anbieten können bzw. diese Spiele für nicht Berechtigte "ausblenden" können.
Stationäre Händler haben doch zumindest zum Teil auch Spiele unter der Ladentheke liegen.
In Zeiten des Internet hat doch die aktive Bewerbung seitens des Publishers nicht mehr DEN Stellenwert. Früher wars ja eigentlich so, dass eine frühzeitige Indizierung dazu geführt hat, dass so gut wie niemand überhaupt was von einem Spiel wusste, da niemand mehr drüber berichten durfte.
Heute bekommt man doch seine Informationen hauptsächlich von ausländischen Internetseiten oder deutschsprachigen Seiten, die ihre Server dankenswerter Weise in der Schweiz stehen haben und sich somit dem Hirnfick wie "dieser INhalt ist erst nach 22 Uhr verfügbar" entziehen. Und durch diese QUellen entsteht doch auch hierzulande Nachfrage.
Hätte natürlich jetzt auch nicht den Riesenunterschied zur Folge, da man ja dank Ösi- und UK-Shops eh kaufen kann, was man will, aber imo wäre es einfach ein schönes Signal von MS, mit dem sie sagen würden "wir machen, was in unserer Macht steht".
Ideal wäre aber eine Altersverifikation für XBL, durch die man auch indizierte INhalte und nicht USK-freigegebene Spiele für erwachsene Deutsche zugänglich machen könnte.
Aber dafür ist wohl unser Markt leider zu klein

Rocketracer schrieb:
Aber wann geschieht denn eine Beschlagnahmung? Ist das prinzipiell vor dem Release möglich? Oder wie läuft das ab?
Ne, die ist nur nach Release möglich und dauert auch oft einige Monate oder sogar Jahre.
Beschlagnahmen kann nur ein Gericht, das natürlich auch nur durch eine Anzeige tätig wird. Die kann von jeder Person erfolgen. Die meisten Spiele werden soviel ich weiß nach Anzeige durch irgendwelche Jugendschutzorganisationen beschlagnahmt.
Das kann prinzipiell jedem Spiel passieren, egal ob USK freigegeben oder nicht (im Gegensatz zu einer Indizierung, die nicht mehr möglich ist, wenn die USK ihren Segen gegeben hat)
Zum anderen gibt es aber bei der Indizierung durch die BPjM zwei Listen. Liste A ist für die "normalen" jugendgefährenden Medien, Liste B ist für die härteren Spiele, die dann direkt von der BPjM als gewaltverherrlichend und damit strafbar beurteilt werden. Spiele, die darauf landen, werden meistens schneller beshclagnahmt, da entsprechende Menschen, die solche Dinge gerne anzeigen, schneller darauf aufmerksam werden.