Weasel1988 schrieb:
Das Hakenkreuz im Videospiel ist aber gar nicht verboten.
Richtig, "verboten" ist es erst, wenn es beschlagnahmt ist.
Nach
§ 86a StGB macht man sich mit der Verbreitung eines Spiels, das Hakenkreuze (aka verfassungswidrige Symbolik) enthält aber sehr wohl strafbar, auch ohne dass es explizit beschlagnahmt ist.