Foren Aktuelles Erstellen Mitglieder Anmelden

Computerspiele als Kulturgut?

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Ich glaube ihr versteht Wolfgang falsch.

Ich denke er meint weil Filme ein Kulturgut sind dürfen dort z.b. Hakenkreuze gezeigt werden um es authentischer wirken zu lassen.
In Spielen darf man das nicht.
 
So wie ich das mal von der USK gelesen habe, verbieten die es nur aus Prinzip und die Hersteller versuchen es meistens gar nicht erst. Aber ein richtiges Verbot, das in Computerspielen kein Hakenkreuz sein darf soll es gar nicht geben. Auch hat sich nie ein Hersteller gerichtlich gegen die Willkür der USK gestellt.

Es ist ja auch quatsch, da in den Filmen das Hakenkreuz die selbe Verwendung/Bedeutung, wie im Spiel hat.
 
klar ist es Quatsch aber rechtlich eben ne andere Sache da Filme ein Kulturgut sind (offiziell).

Bisher wurden alle Spiele mit Hakenkreuzen beschlagnahmt.....
 
Gerri schrieb:
klar ist es Quatsch aber rechtlich eben ne andere Sache da Filme ein Kulturgut sind (offiziell).

Nö, sondern weil Filme als Kunst gelten und damit der Kunstfreiheit nach Art. 3 GG unterliegen. Videospiele kann man wohl spätestens seit der Aufnahme von G.A.M.E. in den Deutschen Kulturrat auch offiziell als Kulturgut bezeichnen, rechtliche Auswirkungen hat das aber nicht.

Gerri schrieb:
Bisher wurden alle Spiele mit Hakenkreuzen beschlagnahmt.....

Und nochmal nö, es gibt jede Menge Spiele mit Hakenkreuzen, die nicht beschlagnahmt sind, z. B. ist kein Spiel der Medal of Honor- oder Call of Duty-Serien und abgesehen von Mortyr auch kein anderer WW2-Shooter beschlagnahmt, obwohl die in der ungeschnittenen Fassung so gut wie immer Hakenkreuze enthalten.

Genau genommen ist bis auf Mortyr, Commandos: Behind Enemy Lines, Wolfenstein 3D und dem Wolfenstein-Remake noch kein einziges Spiel "wegen Hakenkreuzen" (d. h. wegen Verstoßes gegen § 86a StGB) beschlagnahmt worden, und bei beiden letzteren war das noch nicht einmal der ursächliche Beschlagnahmegrund.
 
Also ich kenne kein hier frei erhältliches Videospiel, das mit Hakenkreuzen ausgestattet ist. Das erste Medal of honour (hatte ich auf psx) wurde, glaube ich, auch deshalb beschlagnahmt. Hab mir die US-Version mitbringen lassen seinerzeit.

Ich kenne aber auch nicht wirklich viele Spiele, in denen dieses Symbol vorkommt.
 
Gerri schrieb:
Ich glaube ihr versteht Wolfgang falsch.

Ich denke er meint weil Filme ein Kulturgut sind dürfen dort z.b. Hakenkreuze gezeigt werden um es authentischer wirken zu lassen.
In Spielen darf man das nicht.

Genauso dachte ich mir das.
Ich glaube aber wirklich das es ein Vervot gibt.Beweisen kann ich das jetzt nicht aber der Kulturgut Hinweis trifft auf Spiele im Gegensatz zu Filmen halt nicht zu.Das könnte sich ja evtl ändern.Außerdem kommts, wie ich anfangs schon geschrieben habe, trotzdem noch auf den Inhalt an.Übelste Hetze etc wird da nie druchkommen.
 
Weasel1988 schrieb:
Das Hakenkreuz im Videospiel ist aber gar nicht verboten.

Richtig, "verboten" ist es erst, wenn es beschlagnahmt ist.

Nach § 86a StGB macht man sich mit der Verbreitung eines Spiels, das Hakenkreuze (aka verfassungswidrige Symbolik) enthält aber sehr wohl strafbar, auch ohne dass es explizit beschlagnahmt ist.
 
John Doe schrieb:
Nein, es wurde nur indiziert, nicht beschlagnahmt.

Yep, "nur" indiziert und zensiert (Hakenkreuze und SS-Runen raus).
Die Verwendung und Beibehaltung von verfassungsfeindlichen Symbolen käme in Deutschland natürlich einem kommerziellen Selbstmord gleich. Denke, solch ein Spiel würde auch rasch beschlagnahmt. Ich versteh's zwar nicht, aber davon kann man eigentlich ausgehen.
 
John Doe schrieb:
Weasel1988 schrieb:
Das Hakenkreuz im Videospiel ist aber gar nicht verboten.

Richtig, "verboten" ist es erst, wenn es beschlagnahmt ist.

Nach § 86a StGB macht man sich mit der Verbreitung eines Spiels, das Hakenkreuze (aka verfassungswidrige Symbolik) enthält aber sehr wohl strafbar, auch ohne dass es explizit beschlagnahmt ist.

Genau den Paragraphen habe ich auch gerade rausgesucht. Allerdings stellt sich mir da immer noch die Frage, ob man sich dann wirklich strafbar machen würde. Denn ansonsten müsste ich mich auch strafbar machen, wenn ich Inglourious Basterds verbreite...

Ich sehe auch nicht, dass Filme irgendwo explizit als Kunst bezeichnet werden und Videospiele ausdrücklich nicht. Wo soll das denn stehen?
 
Weasel1988 schrieb:
Genau den Paragraphen habe ich auch gerade rausgesucht. Allerdings stellt sich mir da immer noch die Frage, ob man sich dann wirklich strafbar machen würde.

Selbstverständlich. Das ist nicht nur eine theoretische Überlegung, sondern geltende Rechtssprechung.

Weasel1988 schrieb:
Ich sehe auch nicht, dass Filme irgendwo explizit als Kunst bezeichnet werden und Videospiele ausdrücklich nicht. Wo soll das denn stehen?

Explizit steht das meines Wissens nirgens, aber es ist eben (mindestens) herrschende Meinung.
 
Zurück
Oben