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Cannabis: Teil-Legalisiert in Deutschland (siehe Startpost)

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Naja, grundsätzlich würde mir das auch sonst wo vorbei gehen, aber jetzt kommen hier Dutzende längst erledigte Urteile auf den Tisch, wo man prüfen soll, ob das jetzt unter 50, über 50, über 60g sind, Gesamtstrafen sind teilweise aufzulösen und Einzelstrafen aufzuheben. Furchtbar. Und schön sind die No Kiff Zonen. Da wird man sich dann auch um Zentimeter streiten dürfen. Überreglementierter Quark. Hab auch ehrlich nie das Bedürfnis gesehen, die Scheißdroge legal zu machen.
Mir kommen die Tränen. Harmlose Menschen zu Kriminalisieren macht bestimmt mehr Spaß!
 
Nö, das kann auch Ri Tausend gehen plus Fahrverbot und Punkte. Pro Tip: Fahr bekifft für Mengenrabatt.

41-50Km/h zu schnell in der 30er Zone: 428,50€, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Mindestabstand zur Schule nicht beachtet: 500€

Sehe da schon einen Unterschied in der Schwere, aber sicher nicht zu Lasten eines Konsumenten von Cannabis, der 99 Meter von der Schule entfernt steht...
 
Naja, grundsätzlich würde mir das auch sonst wo vorbei gehen, aber jetzt kommen hier Dutzende längst erledigte Urteile auf den Tisch, wo man prüfen soll, ob das jetzt unter 50, über 50, über 60g sind, Gesamtstrafen sind teilweise aufzulösen und Einzelstrafen aufzuheben. Furchtbar. Und schön sind die No Kiff Zonen. Da wird man sich dann auch um Zentimeter streiten dürfen. Überreglementierter Quark. Hab auch ehrlich nie das Bedürfnis gesehen, die Scheißdroge legal zu machen.

Mal ne dumme Frage, aber sollte man nicht vorher geprüft haben, wie viel die Person von einer "scheiß Droge" mit sich führt, bevor sie verurteilt wird (bzw. die Anklage stattfinden kann)?

Oder lief das ehr nach dem Motto: Ah zwei Hände voll Marihuana hat der Schuft dabei, das gibt 12 Tage Kerker.

Oder wo ist dabei jetzt das Problem mit den 50g?
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal ne dumme Frage, aber sollte man nicht vorher geprüft haben, wie viel die Person von einer "scheiß Droge" mit sich führt, bevor sie verurteilt wird (bzw. die Anklage stattfinden kann)?

Oder lief das ehr nach dem Motto: Ah zwei Hände voll Marihuana hat der Schuft dabei, das gibt 12 Tage Kerker.

Oder wo ist dabei jetzt das Problem mit den 50g?
Dass es vorher ausgereicht hat, den Besitz festzustellen, jetzt kommt es auf einzelne Gramm an.
 
Mir kommen die Tränen. Harmlose Menschen zu Kriminalisieren macht bestimmt mehr Spaß!
Genau, krieg ich n richtig Dicken von. Und ich will deine Tränen nicht, ich hätte nur lieber ein Gesetz gehabt, dass weniger Arbeit macht statt mehr. Und wenn wir Juristen unsicher sind, was strafbar ist und was nicht, wie soll der durchschnittliche Kiffer das für sich rechtssicher beurteilen können. Gegenwärtig besteht nicht mal Einigkeit über die nicht geringe Menge.
 
Dass es vorher ausgereicht hat, den Besitz festzustellen, jetzt kommt es auf einzelne Gramm an.

Verstehe ich nicht, auch vorher gabs doch sowas wie eine geringe menge und nicht geringe menge.

Also das voher die menge nicht festgestellt wurde höre ich zum ersten mal. Heißt jetzt nichts, aber hört sich extrem befremdlich an.
 
Verstehe ich nicht, auch vorher gabs doch sowas wie eine geringe menge und nicht geringe menge.

Also das voher die menge nicht festgestellt wurde höre ich zum ersten mal. Heißt jetzt nichts, aber hört sich extrem befremdlich an.
Er meint damit sicherlich, dass wenn bei einem 62,3 Gramm in der Wohnung gefunden wurden, es kompliziert wird wie das geahndet werden soll. Damals war es halt illegal und je nach Bundesland wurden verfahren wegen geringer Menge X eingestellt.
Ich verstehe ihn sehr gut, einfacher wäre es gewesen, wenn es keine Begrenzung der Menge geben würde.
Dann wären alle Cannabis Delikte nicht mehr strafbar.
 
@Bart Wux ich kann mich da gut rein versetzen jetzt den ganzen Mist zu prüfen und diese Streiterein wegen paar g Zuviel oder paar Zentimeter zu weit in eine no smoking Zone da hätte ich auch so gar kein Bock drauf.
Denke auch dass da aus der Sicht, wie von @Mingo schon erwähnt, eine komplette Legalisierung besser/einfacher gewesen wäre für die Richter.
 
Hä? Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist doch der Vorsatz wurscht...mir wurde jedenfalls noch nie Vorsatz unterstellt und damit die Geldstrafe verdoppelt...

Ist halt die Frage wie man sich vor Ort äußert. Wenn der Betroffene uneinsichtig ist oder Aussagen trifft wie "Ich fahre hier so seit Jahren und es ist noch nie etwas passiert".

Da würde ich dann schon Wissen und Wollen unterstellen und eine Verdopplung anregen.
 
@Bart Wux ich kann mich da gut rein versetzen jetzt den ganzen Mist zu prüfen und diese Streiterein wegen paar g Zuviel oder paar Zentimeter zu weit in eine no smoking Zone da hätte ich auch so gar kein Bock drauf.
Denke auch dass da aus der Sicht, wie von @Mingo schon erwähnt, eine komplette Legalisierung besser/einfacher gewesen wäre für die Richter.

wobei ich ne komplette Leglisierung im Bezug auf Schulen etc kritisch sehe.

die Menge sollte aber tatsächlich egal sein
 
Bin auch mal gespannt wie das mit dem Samenverkauf in Deutschland weitergeht. Da es aktuell nicht explizit verboten ist, werden die jetzt wohl teilweise in größeren Mengen an Kiosks etc. verkauft. Da hätte man sich die umständlichen Mengenlimits (bzgl. Samen und Stecklinge) bei Club-Abgabe auch sparen können, wenn es eh im freien Handel verkauft wird :ugly:

(Bei der Einfuhr von Samen gibt es auch kein Mengenlimit).
 
wobei ich ne komplette Leglisierung im Bezug auf Schulen etc kritisch sehe.

die Menge sollte aber tatsächlich egal sein

Das denke ich ja auch. Allgemein bin ich dafür das Kinder und Jungendliche davor geschützt werden müssen und das muss definitiv sicherer sein als alles andere.

Auch finde ich es, auch wenn ich damit wohl ziemlich alleine dastehen werde, etwas überzogen mit den 25g dabei haben außerhalb der Wohnung. Wozu benötigt man 25g für sich alleine? Einzige Möglichkeit man fährt in Deutschland in den Urlaub aber selbst da 2-3 Wochen finde ich 25g leicht überzogen oder übersehe ich was?
 
Sprechstunde mit Lauterbach.
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Frage: "Wie werden Kinder und Jugendliche geschützt, deren Eltern Cannabis rauchen oder anbauen?"

Lauterbach: "Zunächst einmal der Anbau: Der muss von den Kindern und Jugendlichen streng abgeschirmt sein. Also wenn man selbst anbaut, das darf nicht im Zugriff der Kinder oder Jugendlichen sein. Zum Zweiten: Konsum vor unter 18-Jährigen ist grundsätzlich verboten. Das gilt natürlich auch für die eigenen Eltern. Man muss ein Vorbild sein und Konsum vor Kindern und Jugendlichen ist nicht nur verboten. Das ist einfach gar nicht gut und darf nicht stattfinden."

Frage: Was mache ich mit meinem produzierten Eigenbedarf, wenn dieser 50 g überschreitet?

Lauterbach: "Es sind ja nur 50 g an Besitz erlaubt, auch in der Wohnung. Und wenn hier mehr geerntet wird als die 50 g, dann muss der Rest tatsächlich vernichtet werden. Diese 50 g sind eine Obergrenze, die eingehalten werden muss. Und wenn man zu viele Pflanzen hat oder die Pflanzen zu viel abgeben, dann muss das vernichtet werden."

Das ist doch Comedy pur. Der kann doch nicht ernsthaft glauben, dass das so ablaufen wird.
 
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