Zum Verfassungsschutz wollte ich auch noch etwas sagen, denn den hatte zuvor auch schon
@saw ins Spiel gebracht und ich hatte das zunächst übergangen.
Ich gehe eigentlich davon aus, dass die Verfassungsschutz-Behörden sauber arbeiten und stichhaltiges Material gesammelt haben. Dennoch finde ich es sehr schwierig, dass eine der Politik weisungsgebundene und immer mal wieder von Parteimitgliedern geführte Behörde (Thomas Haldenwang tritt bei der Bundestagswahl für die CDU an) den Leumund von Parteien überwachen soll. Dass das Label "Rechtsextrem" mindestens 20% des Wahlvolkes nicht zu tangieren scheint - geschenkt.
Für mich gibt es nur eine Instanz, die über Parteien urteilen sollte: Das Bundesverfassungsgericht.
Die anderen Parteien schließen die AfD zwar (mehr oder weniger) konsequent aus und verurteilen sie als undemokratisch und faschistisch, aber sie wagen nicht den Schritt vor das Bundesverfassungsgericht. Warum nicht? Das Argument "das Verfahren könnte scheitern - das würde die AfD stärken" leuchtet mir nicht ein.
Man darf einen Prozess doch nicht vom Ausgang her denken. Stellt euch vor, ihr beobachtet einen Mord, zeigt den Mörder aber nicht an, weil ihr befürchtet, die Polizei könnte nicht genug Beweise finden und was würde das für ein Signal an den Mörder senden? Das Nichtanzeigen einer Straftat ist sogar selbst ein Straftatbestand in Deutschland.
Union, SPD, Grüne sind von der Verfassungsfeindlichkeit der AfD überzeugt - und ich glaube ihnen, dass es deren echte Überzeugung ist und sie nicht nur einen politischen Gegner ausschalten wollen. Aber dann ist es auch deren verdammte Pflicht, das Bundesverfassungsgericht einzuschalten. Ich finde es tragisch, dass das nicht geschieht, man aber gleichzeitig nicht mit der AfD kooperieren will. Nach meinem Dafürhalten geht nur eins von beidem. In Ostdeutschland werden die ersten Länder unregierbar. Will man warten, bis auch auf Bundesebene keine vernünftigen Mehrheiten mehr zustande kommen? Oder sind die Beweise am Ende doch nicht stichhaltig genug. Ich muss jedenfalls gestehen, dass mir doch leise Zweifel an der Einschätzung der Verfassungsschutzbehörden kommen, weil sich die Mehrheit der Abgeordneten so sehr dagegen sträubt, das Bundesverfassungsgericht anzurufen ... obwohl ich unseren Behörden im Grunde vertraue.