Also ganz wichtig ist hier:
1. Anwalt einschalten, selbst wenn du kein Rechtsschutz hast. Am besten hör dich um ob es ein Guten in deiner Gegend gibt, bei der Sachlage zahlt der Unfallverursacher das ganze Verfahren wenn er sich auf Stur stellt.
2. Zeuge ist Zeuge. Hatte der Unfallverursacher einen den die Polizei aufgenommen hat?
3. Steht im Polizeiprotokoll das er der Unfallverursacher ist?
(Das du ausgewichen bist um keine Menschen zu verletzten sehen die Richter sehr gern)
Wenn ja, dann hast du nicht viel zu befürchten, auch wenn man blinkt muss man schauen wohin man fährt. Da nutzt die Aussage nichts. Man hat mit den Blinker keine Vorfahrt und Anrecht auf Platz. Er hat sich nicht rechtzeitig eingeordnet und hat damit ein anderen Verkehrsteilnehmer genötigt. Man darf auf keinem Fall andere in Gefahr bringen nur um sein Unvermögen voraussichtlich zu fahren auszugleichen. Da sind auch sämtliche Richter sehr schlecht darauf zu sprechen. Darum lernen wir auch mehrmals in der Fahrschule das man IMMER eine Straße/Ausfahrt weiter fahren soll wenn man es nicht schafft oder verschlafen hat sich rechtzeitig einzuordnen.
Hier ist ein Urteil vom 21.09.2010 zu dem Thema:
Leitsatz
Ein Unfall kann auch dann dem Betrieb eines anderen Kraftfahrzeugs zugerechnet werden, wenn er durch eine - objektiv nicht erforderliche - Ausweichreaktion im Zusammenhang mit einem Überholvorgang des anderen Fahrzeugs ausgelöst worden ist. Nicht erforderlich ist, dass die von dem Geschädigten vorgenommene Ausweichreaktion aus seiner Sicht, also subjektiv erforderlich war oder sich gar für ihn als die einzige Möglichkeit darstellte, um eine Kollision zu vermeiden (im Anschluss an Senatsurteil vom 26. April 2005, VI ZR 168/04).
Unter VI ZR 168/04 findet man:
Verkehrsunfallhaftung: Schadensentstehung „bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs“; Kollision mit einer Tiefgaragenwand bei einer Ausweichreaktion
Leitsatz:
Ein Schaden ist "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeugs entstanden, wenn sich von einem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahren ausgewirkt haben. Demgemäß kann selbst ein Unfall infolge einer voreiligen - also objektiv nicht erforderlichen - Abwehr- oder Ausweichreaktion dem Betrieb des Kraftfahrzeugs zugerechnet werden, das diese Reaktion ausgelöst hat.
Nicht falsch verstehen: ich will dir nicht unterstellen das deine Aktion nicht erforderlich gewesen wäre, aber selbst dann hast du Recht da es Reaktion ist die durch ihn ausgelöst wurde.
Wenn du willst kann ich dir mein juris.de Account zukommen lassen, dort findest du sämtliche Gerichtsurteile und auch ganz viele zu deinem Thema, da kannst du bissi recherchieren. Und wenn du ein genaueres Beispiel findest dann hilft das immer den Anwalt weiter und du sparst dir Zeit&Geld. Ist aber im Vorfeld auch ein schönes "Druckmittel" für Leute die stur auf ihr nicht vorhandenes Recht bestehen und unbedingt vor Gericht ziehen wollen. Du gibst es ihm in die Hand, gibst ihn 5 Minuten Zeit zum durchlesen und auf einmal kann man sich ganz friedlich einigen. Oft schon erlebt... Auch die Versicherung zeigt sich einsichtiger wenn man ein Beispielfall hat und eine Verurteilung. Ein Gerichtsverfahren kann gut mal 5.000 € mehr kosten, und das sind bei dir ja 50 % Mehrkosten für die Versicherung am Ende, und da muss sich auch jeder Sachverständige bei seinem Vorgesetzten rechtfertigen, und wenn eine sehr ähnliche Verurteilung in den Akten vorliegt dann gibt es ordentlich einen auf den Deckel.