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Auto gerammt und Fahrerflucht begangen: Anzeige gegen Unbekannt aufgeben?

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

RPS.

Stand by for Titanfall
Bräuchte mal kurz bitte Hilfe. Hab eben an meinem Auto entdeckt, dass mich jemand während das Auto geparkt war schön gerammt hat. Ist hinten ne Delle drinnen und richtig tiefe silberne Kratzer bis ins Metall.

Ich weiß allerdings nicht genau wann / wo das passiert ist weil das Auto jetzt zwei Tage nicht gefahren wurde.

Soll ich da Anzeige gegen Unbekannt aufgeben? Jetzt? Wo muss ich anrufen, 110? Zahlt das die Versicherung?
 
Kannst heute noch hinfahren aber ich meine Morgen reicht.
Ich hab damals an meinem Auto Kratzer am Türschloss festgestellt, da hatte wohl einer veruscht einzubrechen wärend ich in der Videothek war.
Das hab ich erst ein paar Tage später gemeldet wegen der Versicherung.
Aber wenn du unsicher bist dann fahr heute noch hin ist ja immer einer da bei denen ;)
Ps:
Du kannst auch die Auskunft anrufen und nach der Telefonnummer der Polizeiwache fragen.
Da kannst du den Wachtmeister direkt fragen was du machen sollst.
Edith:
Wie sieht es aus RPS ?
Schon die Bullerei angerufen und gesagt "Hey ihr Faulpelze wo seit ihr eigentlich wenn man euch mal braucht " :gerri:
 
Danke! Ich hab nochmal jemanden aus der Familie angerufen der bei der Polizei war und der meinte auch, dass es reicht wenn ich morgen hinfahre. Werd da morgen früh dann mal vorbei fahren. Ich war noch nie bei der Polizei :oops:
 
Sorry dass ich jetzt deinen Thread missbrauche, aber mir ist gestern auch ein Unfall passiert. Undzwar: 2 Spurige Straße. Ich fahre links und werde plötzlich von einem Auto dass aus der rechten Fahrbahn kam geschnitten, welcher dann sehr stark abgebremst hat um links abzubiegen. Da ich einen Unfall vermeiden wollte hab ich das Lenkrad sofort nach links gedreht und bin leider dann doch trotz Vollbremsung gegen ein Gelände gekracht. Mein Auto hat wahrscheinlich einen Totalschaden und das Gelände ist auch ziemlich beschädigt. Ich bin heil aus dem Auto gekommen. Hab nur starke Nackschmerzen gegen die ich aktuell Schmerztabletten nehme.
Die Polizei ist gekommen hat alles aufgenommen und auch ausgesagt dass der Unfallverursacher das andere Auto ist. Allerdings habe ich jetzt Befürchtungen dass die Versicherung der Person sich eventuell stur stellen könnte da ich das "gegnerische" auto ja nichtmal berührt habe.
Die Person hat auch nicht zugegeben dass er mich geschnitten hat, meinte dass er nach links abgebogen und plötzlich ein Auto neben ihm in ein Gebäude gerast ist.
Was meint ihr, ist eventuell mit Widerstand zu rechnen und könnte ich im schlimmsten Falle alleine mit dem Schaden dastehen, da ich nur haftpflichtversichert bin. Der Schaden beläuft sich bis jetzt imo auf mehr als 10.000 Euro.
 
Ja, der Fahrer hat neben meinem Auto gestoppt und erstmal die Polizei angerufen und gemeint dass er doch geblinkt hätte. Eine Zeugen habe ich in dem Sinne dass ich einen Beifahrer hatte, wir allerdings verwandt sind. Weiß nicht ob das unter Gericht denn gültig ist.
 
Wird wohl trotzdem extrem (!) schwierig werden, wenn er dein Auto nichtmal berührt hat.

@RPS: Deine Versicherung zahlt das nur, wenn du mindestens Teil-Kasko hast (und dort Vandalismus/Parkschäden abgedeckt sind - ebenfalls nicht überall Standard). Bei nur Haftpflicht zahlst du selbst.
 
om3ga schrieb:
Wird wohl trotzdem extrem (!) schwierig werden, wenn er dein Auto nichtmal berührt hat.

Ohman, bin auch ziemlich pessimistisch und glaube dass ich auf meinen Kosten sitzen werde. Wär ich allerdings reingefahren hätte ich die Person ernsthaft verletzen können. :traurig:
Ich nehm mir mal einen Termin bei einem Verkehrsanwalt und geh meine Chancen nochmal durch.
 
om3ga schrieb:
@RPS: Deine Versicherung zahlt das nur, wenn du mindestens Teil-Kasko hast (und dort Vandalismus/Parkschäden abgedeckt sind - ebenfalls nicht überall Standard). Bei nur Haftpflicht zahlst du selbst.

Hm, ich muss morgen mal genau schauen wie das Versichert ist. Was kostet sowas denn ungefähr? Kleine Delle rausmachen + abschleifen und neu Lakieren von der Stelle?
 
RPS. schrieb:
Hm, ich muss morgen mal genau schauen wie das Versichert ist. Was kostet sowas denn ungefähr? Kleine Delle rausmachen + abschleifen und neu Lakieren von der Stelle?

Wenn es professionell gemacht wird, aber ohne dass gleich die gesamte Heckklappe/Kotflügel lackiert wird, kostet es normalerweise zwischen 200 und 300 €.
 
Also ganz wichtig ist hier:

1. Anwalt einschalten, selbst wenn du kein Rechtsschutz hast. Am besten hör dich um ob es ein Guten in deiner Gegend gibt, bei der Sachlage zahlt der Unfallverursacher das ganze Verfahren wenn er sich auf Stur stellt.
2. Zeuge ist Zeuge. Hatte der Unfallverursacher einen den die Polizei aufgenommen hat?
3. Steht im Polizeiprotokoll das er der Unfallverursacher ist?
(Das du ausgewichen bist um keine Menschen zu verletzten sehen die Richter sehr gern)

Wenn ja, dann hast du nicht viel zu befürchten, auch wenn man blinkt muss man schauen wohin man fährt. Da nutzt die Aussage nichts. Man hat mit den Blinker keine Vorfahrt und Anrecht auf Platz. Er hat sich nicht rechtzeitig eingeordnet und hat damit ein anderen Verkehrsteilnehmer genötigt. Man darf auf keinem Fall andere in Gefahr bringen nur um sein Unvermögen voraussichtlich zu fahren auszugleichen. Da sind auch sämtliche Richter sehr schlecht darauf zu sprechen. Darum lernen wir auch mehrmals in der Fahrschule das man IMMER eine Straße/Ausfahrt weiter fahren soll wenn man es nicht schafft oder verschlafen hat sich rechtzeitig einzuordnen.

Hier ist ein Urteil vom 21.09.2010 zu dem Thema:

Leitsatz
Ein Unfall kann auch dann dem Betrieb eines anderen Kraftfahrzeugs zugerechnet werden, wenn er durch eine - objektiv nicht erforderliche - Ausweichreaktion im Zusammenhang mit einem Überholvorgang des anderen Fahrzeugs ausgelöst worden ist. Nicht erforderlich ist, dass die von dem Geschädigten vorgenommene Ausweichreaktion aus seiner Sicht, also subjektiv erforderlich war oder sich gar für ihn als die einzige Möglichkeit darstellte, um eine Kollision zu vermeiden (im Anschluss an Senatsurteil vom 26. April 2005, VI ZR 168/04).

Unter VI ZR 168/04 findet man:

Verkehrsunfallhaftung: Schadensentstehung „bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs“; Kollision mit einer Tiefgaragenwand bei einer Ausweichreaktion

Leitsatz:

Ein Schaden ist "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeugs entstanden, wenn sich von einem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahren ausgewirkt haben. Demgemäß kann selbst ein Unfall infolge einer voreiligen - also objektiv nicht erforderlichen - Abwehr- oder Ausweichreaktion dem Betrieb des Kraftfahrzeugs zugerechnet werden, das diese Reaktion ausgelöst hat.


Nicht falsch verstehen: ich will dir nicht unterstellen das deine Aktion nicht erforderlich gewesen wäre, aber selbst dann hast du Recht da es Reaktion ist die durch ihn ausgelöst wurde.

Wenn du willst kann ich dir mein juris.de Account zukommen lassen, dort findest du sämtliche Gerichtsurteile und auch ganz viele zu deinem Thema, da kannst du bissi recherchieren. Und wenn du ein genaueres Beispiel findest dann hilft das immer den Anwalt weiter und du sparst dir Zeit&Geld. Ist aber im Vorfeld auch ein schönes "Druckmittel" für Leute die stur auf ihr nicht vorhandenes Recht bestehen und unbedingt vor Gericht ziehen wollen. Du gibst es ihm in die Hand, gibst ihn 5 Minuten Zeit zum durchlesen und auf einmal kann man sich ganz friedlich einigen. Oft schon erlebt... Auch die Versicherung zeigt sich einsichtiger wenn man ein Beispielfall hat und eine Verurteilung. Ein Gerichtsverfahren kann gut mal 5.000 € mehr kosten, und das sind bei dir ja 50 % Mehrkosten für die Versicherung am Ende, und da muss sich auch jeder Sachverständige bei seinem Vorgesetzten rechtfertigen, und wenn eine sehr ähnliche Verurteilung in den Akten vorliegt dann gibt es ordentlich einen auf den Deckel.
 
EA the Master schrieb:
Also ganz wichtig ist hier:

2. Zeuge ist Zeuge. Hatte der Unfallverursacher einen den die Polizei aufgenommen hat?
3. Steht im Polizeiprotokoll das er der Unfallverursacher ist?
(Das du ausgewichen bist um keine Menschen zu verletzten sehen die Richter sehr gern)
Erstmal vielen Dank für die kompetente Hilfe.

2. Der Unfallverursacher war alleine unterwegs. Später ist jemand von seiner Seite dazugekommen und hat ihm die ganze Zeit was geraten und auch noch mit der Polizei geredet.
Was er denen erzählt hat, weiß ich leider nicht da ich in der Zeit vom Sanitäter behandelt wurde.

3. Im Polizeiprotokoll steht dass er der Hauptschuldige ist.

Das Urteil vom 21.09 hört sich schonmal gut an. Die beiden Leitsätze sind erstmal schon beruhigend und zeigen dass ich wohl durchaus eine Chance haben kann.
Ich hör mich jetzt nach einem sehr gutem Verkehrsanwalt um.
Nochmals vielen Dank.
 
Ich wünsche dir alles Gute. Nichts ist bescheidener, als für das Unvermögen anderer bestraft zu werden. Die Urteile von EA klingen ja schon mal vielversprechend, vielleicht war ich da zu pessimistisch! Sag auf jeden Fall wie es ausgegangen ist.

Was für ein Auto bist du eigentlich gefahren bzw. was war es noch wert?
 
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