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KT Amazon.de Schnäppchen (6 Betrachter)

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

... und 1 weitere.
Das ist aber die (IMHO sehr schwache) Einzelmeinung des OLG Hamm, bisher gibt es kein anderes ähnlich lautendes Urteil.

Abgesehen davon existiert § 312d Abs. 4 BGB sowieso nicht mehr, auf den sich das Urteil bezieht.
 
Die ganzen Warehouse Deals sind doch Rückläufer, oder? Jedenfalls sind die meistens geöffnet und es ist auch der Hinweis vorhanden, dass ggfls. DL-Codes nicht mehr verfügbar sind.
 
Ich hab jedenfalls mal ne Blu Ray geöffnet zurückgeschickt, mit der Begründung die Bildqualität wäre mir zu schlecht. Geld wurde mir erstattet.
 
Die ganzen Warehouse Deals sind doch Rückläufer, oder? Jedenfalls sind die meistens geöffnet und es ist auch der Hinweis vorhanden, dass ggfls. DL-Codes nicht mehr verfügbar sind.

Die meisten sind wohl eher Rückkäufe über amazon Trade-In.

Offiziell nimmt amazon jedenfalls keine unverschweißten Datenträger zurück, hier steht ausdrücklich
amazon schrieb:
Blu-rays, CDs, DVDs, Hörbücher, Kassetten

Die Einschweißfolie muss unbeschädigt bzw. das Siegel intakt sein. Entsiegelte Ware kann nicht zurückgenommen werden.

[...]

Software, Computerspiele

Bitte kontrollieren Sie, ob Sie die richtige Version gekauft haben und ob diese mit Ihrem Computer kompatibel ist, bevor Sie die Folie der Umverpackung entfernen oder die Ware entsiegeln. Entsiegelte Ware kann nicht zurückgenommen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab jedenfalls mal ne Blu Ray geöffnet zurückgeschickt, mit der Begründung die Bildqualität wäre mir zu schlecht. Geld wurde mir erstattet.

Bei Amazon kannste auch 'Der Film war zu schlecht" als Begründung nennen, und sie zahlen dir das Geld zurück. :D

Das einzige was man nicht machen sollte ist das System zu oft auszunutzen, dann kann es passieren dass du unter deinem Namen dein Leben lang nicht mehr dort bestellen kannst.
 
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