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Gerri schrieb:das ist wirklich grenzwertig, sowas erwartet man von den Privaten aber nicht von den ÖR's
Boarder schrieb:Und die die "damals" schön gegen Amazon gewettert haben, halten sich jetzt schön zurück![]()
Eventer schrieb:Doku scheint teilweise fingiert zu sein. ARD darf den Film so nicht mehr zeigen
http://winfuture.de/news,75447.html
Boarder schrieb:Und die die "damals" schön gegen Amazon gewettert haben, halten sich jetzt schön zurück![]()
Wolverine schrieb:Eventer schrieb:Doku scheint teilweise fingiert zu sein. ARD darf den Film so nicht mehr zeigen
http://winfuture.de/news,75447.html
müssen sie ja anhand der diskussionswelle damals auch nicht. das ist ja das schlimme. volltreffer für die ard. bei sowas kommts mir dann echt hoch.
In verschiedenen Medienberichten werden Vorwürfe gegen die vom hr produzierte ARD-Dokumentation „Ausgeliefert! Leiharbeiter bei Amazon“ erhoben. Die Vorwürfe stützen sich auf Behauptungen der Anwaltskanzlei Höcker, die eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg erwirkt hat. Den Vorwurf der Manipulation weist der hr ausdrücklich zurück und stellt klar:
1. Inhaltlich hat der Hessische Rundfunk (hr) von der Dokumentation „Ausgeliefert! Leiharbeiter bei Amazon“ nichts zurückzunehmen. Die Behauptungen des Anwalts, der hr habe mit der Dokumentation „falsch und tendenziös berichtet“, sind unzutreffend.
2. Alle in der Dokumentation aufgeführten Zeugen und schriftlichen Belege existieren nachweislich. Bei der angeblich frei erfundenen Zeugin und ihrer E-Mail ist lediglich die wahre Identität des Zeugen bewusst unkenntlich gemacht worden.
Die in dem Beitrag bildlich dargestellte und verlesene E-Mail ist selbstverständlich nicht erfunden, sondern liegt dem hr vor.
Richtig ist, dass die Autoren des Films dem Wunsch des Absenders jener E-Mail entsprochen und dessen Identität nicht preisgegeben haben. Um ihren Informanten oder genauer gesagt dessen Familienangehörige vor beruflichen Nachteilen zu bewahren, haben sich die Autoren einer Legende bedient. So kam es zu der Verwendung des fiktiven Namens Agnieszka Lewandowska. Der Informantenschutz ist ein hohes Gut und wird vom hr ernst genommen. Um mit der Absicht des Informantenschutzes nicht – wie nun geschehen – den Verdacht der Manipulation zu nähren, wäre es sicherlich ratsam gewesen, auf die Verwendung eines geänderten Namens in dem Film ausdrücklich hinzuweisen. Der tatsächliche Absender der E-Mail hat angekündigt, seine Eigenschaft als Verfasser an Eides statt zu versichern.
Inzwischen wurde dem hr per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 19.03.2013 (uns zugestellt am 27.03.2013) untersagt, einen Halbsatz aus der oben zitierten E-Mail zu verbreiten. Namentlich ist die Formulierung „Die Menschen werden […] abgefüttert wie die Schweine“ betroffen. Erwirkt wurde die Gerichtsverfügung von dem Unternehmen Coco Job Touristik, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Höcker. Die zuständige Pressekammer des Landgerichts hat ihre Entscheidung nicht begründet. Die Kanzlei Höcker hält die Formulierung ausweislich der uns vorliegenden Antragsschrift für eine unzulässige Schmähkritik.
Der hr wird Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einlegen. Vorläufig ist er aber an die Gerichtsverfügung gebunden, weshalb der fragliche Halbsatz im Bild unkenntlich gemacht wurde und durch den Sprecher nicht mehr vorgelesen wird. Diese neue Fassung des Films, die der einstweiligen Verfügung Rechnung trägt, ist weiterhin in den Telemedienangeboten der ARD und des hr abrufbar. Das macht deutlich: Der hr steht inhaltlich nach wie vor voll hinter der Dokumentation.
Der hr wendet sich aber entschieden gegen die teilweise verbreitete Behauptung, er habe eine Manipulation freiwillig eingeräumt. Manipulativ war hingegen eine Pressemitteilung der Kanzlei Höcker, die eine Stellungnahme der hr-Rechtsabteilung vom 26.02.2013 verkürzt und damit verfälscht wiedergeben hat: „Schon vor der Gerichtsentscheidung hatte die Rechtsabteilung des hr eine Manipulation freiwillig eingeräumt: Wörtlich teilte die hr-Rechtsabteilung dazu mit: ‚Dass eine Frau Agnieszka Lewandowska niemals als Leiharbeiterin bei Amazon beschäftigt war, ist richtig‘.“ Unerwähnt bleibt der unmittelbar folgende Satz: „Hierbei handelt es sich um eine Legende, derer sich die Autoren zum Schutz ihres Informanten bedient haben.“
Der hr erwägt, gegen diese und andere Verlautbarungen und Falschbehauptungen gerichtlich vorzugehen.
el_barto schrieb:Gerri schrieb:das ist wirklich grenzwertig, sowas erwartet man von den Privaten aber nicht von den ÖR's
erwartet man das wirklich noch von den ÖRs, nachdem man eigentlich damals mit der Reportage über Games wachgerüttelt wurde?
Sobald man mal eine Reportage über ein Thema schaut, mit dem man sich wirklich auskennt (und das polarisierende, sensationslüsterne Wirkung hat) merkt man, dass die ÖRs genauso arbeiten wie die Privaten auch...
Wenn halt das Budget für die Reportage steht und man während der Recherche auf ernüchternde und langweilige Fakten trifft, muss das halt aufgehübscht werden, damit man es gewinnbringend senden kann...
Habs damals beim #Aufschrei auch hier im Forum schon angemahnt, dass man auch ÖR-Reportagen mal gerne kritisch sehen darf. Aber gegen große böse Konzerne zu wettern, macht halt anscheinend mehr Spaß...

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