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KT Amazon.co.uk Schnäppchen

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

John Doe schrieb:
Unfug. Wenn man keine Ahnung hat...

Wenn man soviel Ahnung hat wie du dann kann man mir ja eine Quelle nennen!?

Also meines Wissens muss da nur ein kleines SS Zeichen sein und das Spiel ist rechtswidrig und damit ganz einfach verboten, deshalb finden man auch keinen seriösen Import Händler der das Spiel verkauft.
 
Ich soll dir eine Quelle nennen, die belegt, dass es nicht beschlagnahmt ist? Ok, mache ich, wenn du mir zuerst eine Quelle nennst, die besagt, dass Nintendogs nicht beschlagnahmt ist.
 
Du bist aber ein ganz schlauer...

Hier steht das es verboten ist:

http://www.areagames.de/artikel/detail/The-Darkness-Uncut-Version-in-Deutschland-verboten/19874

und das ist auch definitiv so!
 
areagames is geil

"darf daher in Deutschland nach §86 StGB weder importiert werden, noch verkauft oder schlichtweg besessen werden."

So ein Quatsch
 
Bei The Darkness ist aber nur die Euro-Version beschlagnahmt. Die Asia und US-Version sind nicht auf der Liste zu finden. Da haben die Behörden mal wieder keine Ahnung von der Materie. :roll:
 
Iro schrieb:
Du bist aber ein ganz schlauer...

Hier steht das es verboten ist:

http://www.areagames.de/artikel/detail/The-Darkness-Uncut-Version-in-Deutschland-verboten/19874

und das ist auch definitiv so!

Guck ma hier... ich glaub die Jungs haben doch ein wenig mehr aufen Kasten...

link

okey... is nich die US..... ich suche weiter

* Zensierte Version
Freigabe: keine Jugendfreigabe
Region: Deutschland

* Unzensierte Version
Freigabe: PEGI 18+ (indiziert)
Region: Österreich
 
Völlig egal was die schreiben, sobald ein verbotenes Zeichen von den Nazis drin ist, ist es illegal. Aus dem Grund hat der Hersteller das ja auch bei der deutschen Version entfernt, aus dem Grund wird es übrigens immer entfernt...
 
Iro schrieb:
Völlig egal was die schreiben, sobald ein verbotenes Zeichen von den Nazis drin ist, ist es illegal. Aus dem Grund hat der Hersteller das ja auch bei der deutschen Version entfernt, aus dem Grund wird es übrigens immer entfernt...

Es heisst aber nicht das es dann sofort beschlagnamt wird.... Dafür muss ein Antrag gestellt werden. Sicher ist das in Deutschland nicht erlaubt.

aus meinem Link von voriger Seite
Klartext:
- Der reine Besitz (Privatbesitz) ist nicht strafbar!
- Auch das private Anschauen des beschlagnahmten Mediums ist ebenfalls nicht strafbar (Vorsicht beim Anschauen mit Freunden: Das könnte als "Vorführung" zu werten und somit strafbar sein!)
- Auch das Kaufen ist nicht strafbar, sofern man es nicht tut, um zu Verbreiten, Vorzuführen etc. (Der Verkäufer hingegen macht sich strafbar!)
- Strafbar ist ebenso der Verkauf, die Vorführung, das Verschenken usw.


Also wenn ich mir ein Spiel importiere dann macht sich der Verkäufer strafbar.

UND JETZT BITTE BTT
 
Auch das Kaufen von beschlagnahmten Spielen ist nicht erlaubt. Es darf weder gekauft noch verkauft werden. Nur der Besitz ist erlaubt, so wie du es ja auch richtig geschrieben hast. :)
 
silbex schrieb:
Auch das Kaufen von beschlagnahmten Spielen ist nicht erlaubt. Es darf weder gekauft noch verkauft werden. Nur der Besitz ist erlaubt, so wie du es ja auch richtig geschrieben hast. :)

ist aber nicht richtig

Der Erwerb ist nur strafbar um es zu vertreiben... Mann darf es kaufen. Jedoch hat Iro Recht das der Zoll das Einführen unterbindet. Jedoch ein Kauf innerhalb der BRD ist erlaubt.

So jetzt ist es wohl klar oder

§ 86a Strafgesetzbuch (StGB)

[Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen]

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum verwechseln ähnlich sind.

(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.



Da steht nix von erwerb...
Also hat Iro Recht...
Und wenn ich das Spiel erwerbe bei amazon.uk muss ich damit rechnen das es Probleme beim Zoll gibt und mann eine Anzeige bekommt..
 
silbex schrieb:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html

Dort heißt es:

"herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,"

Und unter "bezieht" verstehe ich den Kauf eines beschlagnahmtem Mediums.

jetzt nochmal... Nr1 bis Nr3

1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

:D
Eigentor
 
Iro schrieb:
Du bist aber ein ganz schlauer...

Hier steht das es verboten ist:

http://www.areagames.de/artikel/detail/The-Darkness-Uncut-Version-in-Deutschland-verboten/19874

und das ist auch definitiv so!

Mal abgesehen davon, dass in dem zitierten AG-Artikel von A bis Z nur Bullshit steht: Ausgerechnet AL als Quelle zu nennen, ist ja wohl der Witz des Jahrhunderts, der hat nicht nur keine Ahnung von der Materie, sondern in der Vergangenheit diesbezüglich sogar bewusst irreführende Informationen gestreut, um den Absatz von indizierten Spielen bei Digigames anzukurbeln (als AG und DG noch kooperiert hatten).

Und falls jemand auf die Idee kommt, das bei AL petzen zu gehen: Ja, das kann ich beweisen.
 
Dita666 schrieb:
silbex schrieb:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html

Dort heißt es:

"herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,"

Und unter "bezieht" verstehe ich den Kauf eines beschlagnahmtem Mediums.

jetzt nochmal... Nr1 bis Nr3

1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

:D
Eigentor

Ach, so ein Mist. Dann hast du ja wohl gewonnen. Ich gebe mich jedenfalls geschlagen. :ugly:
 
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