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Abmahnung wegen Tauschbörse (1 Betrachter)

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Nasreddin schrieb:
XettMann: Nehmen wir an, der Vorwurf ist berechtigt, aber der Streitwert der Abmahner ist übertrieben hoch. Du möchtest aber nicht das Risiko eingehen, es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen zu lassen, indem du alles aussitzt. Die ist nicht nur potentiell teuer, sondern auch lästig. Also willst du zahlen. Da empfiehlt sich sehr wohl der Gang zum Anwalt. Der kann häufig die Forderungen signifikant drücken, so dass es für dich trotz eigener Anwaltskosten am Ende lohnt.

wie hoch sind denn heute die abmahnforderungen?
selbst wenn der vorwurf berechtigt sein sollte, berechtigt es den abmahnanwalt immer noch nciht, fantasielizenzkosten zu generieren, nur um den streitwert hochzuschrauben, wovon ja sein anteil abhängt.
und bei den früher üblichen forderungen weit unter 1000€ hätte sich ein eigener anwalt einfach nicht rentiert.
bei mir waren es wie gesagt 300€, soviel kostet ja schon der eigene anwalt...
 
http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/48900-abmahnung-waldorf-frommer-alleiniger-zugangsinhaber.html

der therat sag ja mit der menge an posts schon ne menge aus.. ich werd wohl die modofozierte UE abschicken und mal abwarten, mehr fällt mir auch nicht ein dazu.
 
ein Bekannter von mir hat auch diese Woche eine Abmahnung bekommen. Nach Beratung mit einem Anwalt kamen wir zu dem Entschluss einfach zu bezahlen. Aussitzen funktioniert nur bedingt, da es genug Fälle gibt, die am Ende noch mehr zu zahlen hatten. Eines ist aber klar, die Strafe zeigt Wirkung, der Kollege wird niewieder was illegal ziehen:grins:
 
Damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich sage nicht, rennt alle sofort zum Anwalt.

Aber XettMans lockere Haltung halte ich nicht für das Maß der Dinge. Wenns bei einem selbst gut gegangen ist mit ner UE ausm Netz und Aussitzen, hat man immer leicht reden. ;) Und die Wahrscheinlichkeit, dass es gut geht, ist auch hoch. Aber wenn die Gegenseite hartnäckig ist, kann es auch ungemütlich und teuer werden. Deshalb gilt wie immer die Regel: Der Einzelfall macht es aus.
 
eben, der einzelfall macht es aus.

ich habe meine sache nicht auf die leichte schulter genommen, sondern den statistisch wahrscheinlichsten weg genommen. und bei zehntausenden abmahnungen dieser art und einer handvoll klagen vor gericht, fiel die entscheidung sehr leicht, zumal man auch eine nicht diletantische verteidigungsstragie in der hinterhand hatte, die auch wieder eine annehmbare wahrscheinlichkeit auf erfolg gehabt hätte. ;) (hatte mich natürlich auch über die wenigen klagen und deren verläufe/ausgänge informiert)


die meisten, die gleich zu ihrem haus- und hofanwalt gerannt waren, hatten das danach sehr bereut, da der anwalt von urheberrecht 0 ahnung hatte, meist auch nur ne unterlassungserklärung verfasste (für teuer geld) und sich dann mit der gegenseite einigte, so dass in summe der abgemahnte meist mehr zahlte, als die ursprungssumme, da eben sein eigener anwalt die hand aufhielt.
 
xbox360besitzer schrieb:
wie sieht es eigentlich mit Abmahnungen für Downloads über One Click Hoster aus? Gibts da schon was neues?

downlaod ist strafbar, allerdings ist der streitwert dann nicht mehr fantastrilliarden, sondern eben nur noch der wert der kopie. bei nem mp3 als 1€.
das mahnt wohl kein anwalt ab, da sein honorar vom streitwert abhängt.
 
Bei One Click Hostern gibt es bisher nur Uploader-Fälle, wo die Daten von den Hostern rausgegeben wurden. Der Punkt ist: Wie will der geschädigte Urheber nachweisen, dass jemand die Datei runtergeladen hat? Das ist der Unterschied, zu Tauschbörsen, wo das ja transparent ist.

@Xettman: Bei einer Urheberrechtsgeschichte geht man natürlich zum Fachanwalt.
 
Wurde auch 2010 wegen einer Top 100 Sache abgemahnt, 3 Lieder waren betroffen. Mod. UE abgeschickt, nachdem ich mir Rat bei einem Urheberrechtsanwalt geholt hatte. Der hat für mich nen Brief aufgesetzt, dass er mich in dieser Sache vertritt. Dafür hab ich 17,80 EUR bezahlt. Nach einem erneuten Bettelbrief Weihnachten 2010 kam nie wieder was. Die kriegen nur Geld von mir, wenn ein Richter das verlangt.
 
Bart Wux schrieb:
Deiner hat umsonst gearbeitet?

Natürlich nicht, aber es sind dadurch auch keine höheren Kosten entstanden.
Was er gemacht hat steht hier ja schon.

Ich finde einfach die laxe Haltung ala auf keinen Fall zum Anwalt sondern erstmal so probieren etwas fragwürdig als Tipp.
 
Da ich definitiv niemals in meinem Leben was über Bittorrent runterlade (schon gar keinen film, wer bitte ist denn so blöd und macht sowas) werd cih jetzt ncohmal ein ernstes Wort mit meinem Mitbewohner reden. und wenn der mir glaubhaft versichert, dass er auch nichts geladen hat (kann ich mir bei dem Film und dem Medium "bitttorrent" auch echt nicht vorstellen) gibts ne mod. UE und wenn ich lass es auf den Prozess ankommen. Da wir kein WLAN haben war es keiner, ergo können sie auch keine Beweise haben.
 
Mal ne blöde Frage:
Man bekommt doch nur Stress mit sowas, wenn man bei Tauschbörsen wie emule, bittorrent und so runterlädt? Bei rapidshare oder so geht das ja nicht wenn ich richtig informiert bin, oder?
 
Mich wundert irgendwie, das es auch im Jahre 2012 noch Leute gibt, die abgemahnt werden. Dachte die Zeiten von diesen Tauschbörsen sind vorbei, zumindest bei den Leuten, die sich nicht weiter absichern. Wurde eigentlich schonmal jemand wegen kino.to etc abgemahnt, also den Nachfolgeseiten?
 
Tauschbörsen sind halt noch weiter verbreitet, als man denkt. Wenn jemand etwas bei einem 1-Click-Hoster herunterläd, wird das Verbrechen ja nicht bekannt, weshalb da von Seiten der Urheber nicht gegen vorgegangen werden kann. Ansonsten kann der Upload auf Rapidshare und Co erhebliche Konsequenzen haben. Da gibt es bereits Fälle, wo Rapidshare und andere Anbieter Userdaten herausgegeben haben.

Ein sehr gutes Video zur Rechtslage:

[vid]http://www.youtube.com/watch?v=1uzuqGzTQPM[/vid]
 
lüsterneLINDA schrieb:
bin mal gespannt ob da jetzt was auf die downloader von megauploud zukommen wird.

Dazu die Einschätzung des Herrn aus dem Video über dir:
http://www.wbs-law.de/pressemeldungen-wilde-beuger-solmecke/pressemitteilung-k-o-schlag-gegen-megaupload-ra-christian-solmecke-erklart-was-die-nutzer-jetzt-zu-befurchten-haben-19327/
 
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