Doch, bräuchte er eigentlich schon. Grundsätzlich sind nach § 39 Absatz 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes nämlich das Entfernen oder das radikale zurückschneiden von Hecken, Bäumen, etc. in der Zeit von Anfang März bis Ende September verboten. Nur Pflege und Formschnitte sind erlaubt.
Ob es...