Es ist keine "Gesetzeslücke". Artikel 18 Asylgesetz sieht folgendermaßen aus:
Aus dieser Gesetzessystematik wird deutlich: Nach deutschem Recht ist die Zurückweisung die Regel, die Einreisegestattung die Ausnahme. Zudem steht da ein "ist", kein "kann". Das bedeutet, dass die zuständige...