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Cannabis: Teil-Legalisiert in Deutschland (siehe Startpost)

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Naja, nicht auf einmal, eher 10 Tacken monatlich für mindestens ein Jahr. Allerdings habe ich mit sowas keine Erfahrung, am Besten einfach mal nachfragen. Das Problem dürften Andere auch haben.
 
Aber nicht auf einen Schlag, oder? Sonst macht das „monatlich“ wenig Sinn. Wie gesagt, mal nachhaken, bevor man da ggf. einen verbindlichen Vertrag eingeht.
 
mit dem monatlich 10€ deute ich so dass sie die 120€ nicht nennen "wollen" und man selbst rechnen soll. Aber wenn der Jahresbeitrag erhoben wird der monatlich 10€ hört sich das für mich so an dass sie 120€ auf einmal haben wollen, eben den Jahresbeitrag. Ich denke aber dass hier wirklich nur fragen hilft.
 
Manche Clubs haben aber auch lustige Ideen :lol:

Screenshot_20240328_003303.jpg


Quelle: Hanf im Glück :lol:
 
Versteht jemand folgenden Satz?

"Um Missverständnisse zu vermeiden möchten wir darauf hinweisen das der Verein ab 01.01.2024 einen monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 10,- Euro als Jahresbeitrag erhebt."

Monatlichen Beitrag als Jahresbeitrag? Das ist doch ein Widerspruch, oder? Ich check es nicht.

Quelle:
https://www.green-social-club.de/mitgliedsantrag/

Ich verstehe den Satz so, dass der Jahresbeitrag jeden Monat anteilig von den Mitgliedern eingezogen wird.
Also dürfte der Jahresbeitrag 120 Euro betragen.
Man könnte auch sagen, dass der Jahresbeitrag von 120 Euro in monatlichen Raten a 10 Euro erhoben wird :D
 
Ich würde da aufpassen, der Wert richtet sich auch nach der Häufigkeit des Konsums.
Jemand der jeden Tag raucht, überschreitet noch am nächsten Tag die 1,0 ng mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit.
Jemand der sehr selten konsumiert kann schon nach 6-8 Stunden unter dem Wert sein.
Wenn ich Zeit habe, recherchiere ich mal ob es da Studien zu gibt.

3,5 ng klingt schon mal nach dem richtigen Schritt.
Die Frage ist, ob die Führerscheinstelle wie bisher, bei bekanntwerden von mehrmaligen Konsum auch ohne Beteiligung am Straßenverkehr eine Prüfung zur Eignung zum führen eines KFZ anordnen kann?
Man muss bedenken, dass die MPU Geschichte ein großes Geschäft ist, wo sich die Lobby natürlich gegen wehren wird.
 
Die Frage ist, ob die Führerscheinstelle wie bisher, bei bekanntwerden von mehrmaligen Konsum auch ohne Beteiligung am Straßenverkehr eine Prüfung zur Eignung zum führen eines KFZ anordnen kann?

nach MEINEN Informationen ist es so das ein regelmäßiger Konsum kein Grund mehr für einen Führerscheinentzug ist - ob das jetzt diese Prüfung inkludiert weiß ich leider nicht.
 
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