Im Grundlagenvertrag sind so nur Pflicht- und Freundschaftsspiele aufgelistet.
Die Abstellungsverpflichtung zu Pflicht- und Freundschaftsspielen und zu den notwendigen Vorbereitungslehrgängen und Vorbereitungsspielen ergibt sich aus den Vorschriften der FIFA und UEFA, insbesondere dem
koordinierten internationalen Spielkalender, in der jeweils gültigen Fassung.

