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Rechtliche Frage

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Doch wenn man die Vordertür erwischen wollte und die hintere bekommen hat ;) Auch möglich dass es 50km/h waren, sagt Person mit Hund, 30 waren es beileibe nicht. Wär der Hund einen Schritt rüber gegangen wäre er überfahren worden und Person mit Hund hätte es nicht verhindern können..
 
Hätte Person mit Hund es verhindern können, wenn das Fahrzeug statt mit 13,8 m/s mit 8,3 m/s bewegt worden wäre?

Zweite Frage: Woher weiss eigentlich Mann mit Auto wen er anzeigen muss? Ist er zur Polizei und hat Anzeige an "Person mit Hund" gestellt und dort wusste man direkt wer gemeint ist?
 
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Person mit Hund hätte es wohl verhindern können da mehr Zeit gewesen wäre und Person mit Auto hätte mit Schrittgeschwindigkeit, die dann angemessen gewesen wäre, auch bremensen können.

Person mit Hund hat einen Zeugen. Person mit Auto nicht.

Person mit Auto wusste wen sie anzeigen muss da besagte Person seit 2 Wochen bei einem Gigolo im letzten Haus wohnt. War aber wohl eher ein Glückstreffer. Beide Personen sind also aktuell nur 3 Häuser auseinander.
Theoretisch könnte Person mit Hund es einfach bestreiten da 2 Aussagen gegen eine stehen.
 
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Die Situation wurde von professionellen Laienschauspielern nachgestellt (beim Delikt war es taghell).

1.jpg


Person mit Auto muss sehr nahe gewesen sein da Person mit Hund nichtmal das Bein ganz ausstrecken konnte um das Auto zu erreichen. Das Ganze war auch eher noch 3-4 m weiter vorne auf Höhe des Busche, d.h. das linke Auto war noch etwas näher.
 
In jeder Jurisdiktion für die ich eine Anwaltszulassung habe, wird die Person mit Hund, wenn das Auto denn tatsächlich durch den Tritt beschädigt wurde, für diese Sachbeschädigung strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass das in Deutschland anders sein wird, zumal ein Tritt gegen ein vorbeifahrendes Auto in dieser Situation wohl ziemlich sicher keine zulässige Notwehrhandlung darstellen wird. Es wird ja damit kein rechtswidriger Angriff auf die Person mit Hund abgewehrt.

Und im Rahmen von "Selbstjustiz" einen Autofahrer für zu schnelles Fahren durch Beschädigung seines Fahrzeuges zu "bestrafen" ist nun einmal in einem zivilisierten Land keine rechtlich erlaubte Option.

Die Person mit Hund kann die Person mit Auto natürlich bei der zuständigen Behörde wegen der Geschwindigkeitsübertretung anzeigen.

Ob diese Anzeige erfolgreich sein wird, hängt sehr davon ab, welche Standards die zuständige Behörde auf der Beweisebene hat. Falls die generelle Regel ist, dass Zeugenaussaugen von Personen, die keine Exekutivorgane sind, als Beweismittel in so einem Fall nicht ausreichen, dann wird die Person mit Auto aber wohl davonkommen. Die Anzeige kann man aber jedenfalls erstatten und dann sehen, was daraus wird.

EDIT: Es wird wohl auch ein anderer Verstoß gegen die deustche StVO sein, wenn man als Autofahrer so nah an einem Fußgänger mit hoher Geschwindigkeit vorbeifährt. Irgendeine Verwaltungsstraftat im Sinne von "Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer" wird es wohl geben, das sollte die Person mit Hund dann auch anzeigen und das müsste gute Chancen haben, dass die Behörde den Autofahrer dafür bestraft.
 
So in etwa dachte sich Person mit Hund das schon. Bliebe noch die Möglichkeit alles abzustreiten.

Muss in einer Anzeige nicht der Tathergang stehen bzw was überhaupt genau vorgeworfen wird?

Laut meinen Informationen steht dort nur: Sachbeschädigung an Fahrzeug am XX um XX Uhr. Sonst ganichts.
 
Person mit Auto behauptet einfach, dass sie gaaanz laaangsam mit Schrittgeschwindigkeit an Gerri vorbeifuhr, als dieser plötzlich unvermittelt ihr in die Karre trat. Zeit genug dazu hatte er ja.
Richter glaubt Person mit Auto, Case closed.
 
Woher willst du wissen dass ich Person mit Hund bin? :ugly:

Person mit Hund hat im Gegensatz zu Person mit Auto einen Zeugen. Und dann gibts da ja auch noch den Grund der bei einer Langsamfahrt nicht vorhanden gewesen wäre.
 
Meine Freundin hat vor 2 Tagen die Tür meines Autos beim aussteigen an das meiner Untermieter gehauen, bzw war es sehr windig und der Wind hat sie dagegengeweht. Es ist nur ein kleiner Abplatzer entstanden. Ich also direkt zu den nachbarn, geklingelt, macht nur die Tochter auf. Hab ihr das erklärt, gesagt sie sollen bei Gelegenheit mal bei mir klingeln deswegen.
Seitdem aber Funkstille, machen auch die Tür nicht auf wenn ich klingle. Wie verhalte ich mich jetzt am besten?
 
Sowas hatte ich auch mal. War in der Schule damals als ich von der Polizei rausgeholt wurde. Woher die wussten dass ich da bin- keine Ahnung. Stasi oder so. -aluhut Absetz- ist eine einfache Sachbeschädigung da die Fahrzeuge standen. An deiner Stelle würde ich’s einfach nochmal probieren. Oder schmeiß nen Zettel in den Briefkasten. Soll ja keiner sagen dass du dich nicht drum gekümmert hast
 
Sowas hatte ich auch mal. War in der Schule damals als ich von der Polizei rausgeholt wurde. Woher die wussten dass ich da bin- keine Ahnung. Stasi oder so. -aluhut Absetz- ist eine einfache Sachbeschädigung da die Fahrzeuge standen. An deiner Stelle würde ich’s einfach nochmal probieren. Oder schmeiß nen Zettel in den Briefkasten. Soll ja keiner sagen dass du dich nicht drum gekümmert hast
hab sie jetzt erreicht, bin einfach in ihr Geschäft, zu ner ruhigen Minute. Die haftpflicht meiner Freundin greift da ja, aber die Dame will das wohl lieber ohne Versicherung klären, weiß Gott wieso. Werden das aber um. jeden Preis über die VS klären
 
Naja, erstmal gucken, wie hoch der Schaden ist, ob und wie hoch die Selbstbeteiligung ist, und dann schauen, wie weit man bei der Schadensklasse zurückgestuft wird, wenns die Versicherung zahlt.
 
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